Betreuungsfreibetrag bei getrennt lebenden Eltern und Betreuung im Wechselmodell

  • Hallo,


    ich lebe von meiner Ehefrau getrennt und wir haben 2 Kinder, die wir im Wecheslmodell betreuuen. Anspruch auf den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende hat nur meine Ehefrau.


    Der Betreuungsfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG steht mir jedoch auch zu. Ich möchte diesen nicht übertragen. Wo kann ich dazu eine entsprechende Angabe im WISO Sparbuch 2018 machen? Vom Programm wir automatisch nur der allg. Freibetrag i. H. v. 2.394 € je Kind angerechnet. Der Betreuungsfreibetrag i. H. v. 1.320 € je Kind jedoch nicht.


    Wo muss ich welche Angabe machen, damit das Programm das richtig verarbeitet?


    LG

    webty

  • Betreuungsfreibetrag

    Rechtslage seit 1.1.2006:

    Der Betreuungsfreibetrag (33c EStG) wurde durch Artikel 1 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26.4.2006 (BGBl I S. 1091) aufgehoben.

  • Der Freibetrag nennt sich jetzt: Freibetrag für den Betreuungs-u .Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

    Für 2 Kinder wären das 9432 im Jahr, die Hälfte steht Ihnen zu. 9432€ :2 = 4716 €, passt doch.

  • Ich habe Ihre Frage für das Steuerjahr 2017 beantwortet. Haben Sie jetzt meine Antwort überprüft. ? Warum kommen Sie jetzt mit 2016. Als Sie den 2016er Bescheid bekommen haben hat Sie das nicht interessiert, sonst hätten Sie damals Einspruch eingelegt. Von dem abgesehen, das der Bescheid inzwischen rechtskräftig ist, ist vielleicht ein Fehler passiert, vielleicht galten andere Freibeträge usw.

    Abhacken.

  • Also sorry, wenn ich Sie verwirrt habe. Das war nicht meine Absicht. Für 2016 war das aus meiner Sicht ok, weil ich eine Rückzahlung erhalten habe. Aber für 2017 sind die Beträge jetzt (nach ihrer Darstellung) niedriger und ich müsste eine Nachzahung leisten. Bei sonst fast unveränderten Voraussetzungen. Das verwirrt mich eben. Aber ist jetzt egal. Beenden wir die Diskussion und ich kläre das mit dem Finanzamt.

    Danke und Gruß

  • Aber das Programm rechnet mir nur 4.716 € für beide Kinder an. Das kann doch nicht stimmen. Letztes Jahr waren es insgesamt 7.248 €!?

    Dann solltest einmal die detaillierten Erläuterungen Deines Programms zur Steuerberechnung anschauen, denn da wird dieses doch schwarz auf weiß für jedes Detail des Familienleistungsausgleichs ausgewiesen.


    Freibeträge für Kinder im Überblick

    § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) Kinder, Freibeträge für Kinder


    Du kannst ja gerne bereinigte Screens dieser Berechnungen nebst der zugehörigen Eingabemasken dieser Jahre hier einstellen, dann kann man sich auch ein Bild zu dem Ganzen machen. So kannst nur Du selber es für Dich auflösen.