Kleingewerbetreibender/Student mit Fragen zu Fahrtkostenpauschale/Formalität AfA-Tabelle/Verpflegungsmehraufwand und zukünftigen Abschreibungen

  • Hallo Community,


    ich habe da ein paar Fragen, welche ich trotz längerer Internetrecherche nicht abschließend klären konnte. Zu meiner Situation: Ich bin seit Oktober 2016 Master Student. Mein Studium finanziere ich als Kleingewerbe Treibender im Bereich Messebau/Veranstaltungsbau/Promotion. Ich nutze WISO steuer:web zum abfassen meiner Steuererklärung.


    Fahrtkostenpauschale


    Im Semesterbeitrag ist das Semesterticket enthalten. Dieses Ticket wird von mir genutzt um sowohl die Uni zu erreichen, als auch die erste Tätigkeitstätte des jeweiligen Auftraggebers.


    1. Kann ich für die Gewerbetätigkeit eine Entfernungspauschale von 0,30€ pro Kilometer veranschlagen?



    Formalitäten


    Ich habe mir Ende 2017 eine Tauch-(Handkreis)säge gekauft. Die Kosten belaufen sich auf 599€. Laut der AfA-Tabelle für die Holzverarbeitende Industrie kann diese wie folgt abgeschrieben werden:


    2.1.13 Handkreissäge (elektr.) Nutzungsdauer 3 Jahre; Linearer AfA Satz 33


    2. Wie ist hier die die formal korrekte Angabe der Abschreibung?



    Verpflegungsmehraufwandpauschale


    Meine Auftraggeber haben unterschiedliche Vergütungsmodelle. Die ein Firma zahlt keine Spesen, weßhalb hier eine Pauschale nach Verpflegungsmehraufpauschale angeführt werden kann. Die andere Firma zahlt mir hingegen 30€ Spesen täglich.


    Auf den von mir gestellten Rechnungen werden Spesen als solche deklariert. Laut Recherche muss ich nur den Teil an gezahlten Spesen versteuern, welche über den vom Gesetzgeber vorgesehenen Tagespauschalen liegt (12€ bei Abwesenheitsdauer von mind. 8 Stunden/24€ bei Abwesenheitsdauer von mind. 24 Stunden).


    Rechenbeispiel:


    Anreise Tag:

    Tagespauschale/Verdienst: 100€

    Verpflegungspauschale: 30€


    Tagespauschale/Verdienst: 100€

    Verpflegungspauschale: 30€


    Abreise Tag:

    Tagespauschale/Verdienst: 100€

    Verpflegungspauschale: 30€


    Die von mir gestellte Rechnung entspricht in diesem Fall 390€. An den An-/Abreise Tagen kann 12€ und an dem Tag dazwischen 24€ Verpflegungsmehraufwandspauschale geltend machen.


    3. Gehe ich nun hin und kürze die Rechnung auf der Steuerklärung um die Summe von 48€ die ich an den Tagen geltend machen kann?



    Zukünftige Abschreibungen


    Zum 1.1.2018 hat sich die Obergrenze zur sofortigen Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410€ Netto/487,90€ Brutto auf 800€ Netto/952€ Brutto für Arbeitnehmer erhöht.


    4. Gilt diese Erhöhung der Obergrenze auch für gewerbliche Anschaffungen?



    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!


    Dennis :)

    • Offizieller Beitrag

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