Hallo,
ich mache gerade meine Lohnsteuer für 2017.
Da ich mehr als 16 Euro pro Jahr zahle wollte ich dises in eine Maske eintragen, finde aber keine passende.
Wo muss ich die Kontoführungsgebühren eintragen?
Hallo,
ich mache gerade meine Lohnsteuer für 2017.
Da ich mehr als 16 Euro pro Jahr zahle wollte ich dises in eine Maske eintragen, finde aber keine passende.
Wo muss ich die Kontoführungsgebühren eintragen?
Wo muss ich die Kontoführungsgebühren eintragen?
In Zeile 46 der Anlage N
Ob Du jedoch mehr als 16 € anerkannt bekommst, wage ich zu bezweifeln.
das ist so! mehr als 16,-- bei Arbeitnehmer werden nicht anerkannt - warum auch?
Da ich mehr als 16 Euro pro Jahr zahle wollte ich dieses in eine Maske eintragen, finde aber keine passende.
Es zahlt ja wohl (fast) jeder mehr als 16€ Kosten. Du wirst es aber mit Sicherheit nicht schaffen, mehr als 16€ durch ausschließlich beruflich veranlasste Buchungen nachzuweisen.
Du wirst es aber mit Sicherheit nicht schaffen, mehr als 16€ durch ausschließlich beruflich veranlasste Buchungen nachzuweisen.
Sehe ich auch so, zumal bei 12 Gehaltsüberweisungen (sollten im Normalfall wohl selten mehr sein) eine Buchung mehr als 1,33 € kosten müßte, um über 16 € zu kommen - man ist also eher positiv "bedient".
Moin entejens,
Überweisungs*eingänge* kosten m. W. doch nix - oder habe ich Dich falsch verstanden ?
Gruß
Maulwurf
Da hast Du wohl wahr, Maulwurf
Insofern könnte man schon argumentieren, daß man ja letztlich zum Führen eines Girokontos gezwungen ist, wenn man Lohn/Gehalt bzw. Lohnersatzleistungen bekommt. Das wären dann in der Summe oft tatsächlich über 16 € im Jahr - allerdings gibts ja auch (noch) kostenlose Girokonten (allerdings wohl immer nur online). Und die allerwenigsten werden wohl das Konto nur fürs Gehalt usw. haben, sondern meistens auch für Miete, Strom, ...
Insofern denke ich, daß man mit den 16 € immer noch relativ gut bedient ist, zumal die steuerliche Wirkung dieses Betrages auch nicht so groß ist ...
Nun, allerdings gehen immer mehr Banken über zu sehr viel teureren Modellen (Pauschalen nur noch für Klientel mit hohem Geldeingang erträglich, Postengebühren bei nur wenigen Freiposten pro Monat, Gebühren für das Abheben von Geld, für den Kontoauszug etc. etc.). Wie bringt man dies noch in Zusammenhang zu den beruflichen Bewegungena auf dem Konto? 16 € ist besser als nichts, aber den Betrag gab es schon zu DM-Zeiten (30 DM)! Und "Kleinvieh macht auch Mist".
Wie bringt man dies noch in Zusammenhang zu den beruflichen Bewegungen auf dem Konto?
Im Prinzip gar nicht.
Im Prinzip gar nicht.
Das hatte ich schon in der ironischen Fragestellung als Antwort gelesen ...