Gewährtes Skonto verbuchen

  • Hallo, habe bisher meine Einnahmen (§13b) immer den tatsächlichen Geldeingang verbucht. Irgendwo habe ich gelesen die gewährten Skonti müssen auch gebucht werden. Nun buche ich den eingegangen Betrag auf 8337 und buche auf 8741 das Skonto. Nun sieht das aber so aus als wenn mir diese Skontobeträge wie eine Einnahme zufließen. Hab ich doch aber nicht. Was mache ich falsch. Danke für Eure Hilfe.


    Gruß Friedrich

  • Was mache ich falsch.

    Du verwendest das Steuersparbuch-Modul EÜR

    Der normale Zahlungseingang (ohne gezogenes Skonto) wird gebucht Betrag -> 1200 an 8337 (USt. 13b keine)

    mit gezogenem Skonto wird gesplittet:

    Betrag -> bsp. 98,-- 1200 u. 3,-- 8471 (zusammen =das der Rechnungsbetrag 100,-- ) an 8337


    Aber Steuer:sparbuch lässt das nicht zu, weil: siehe Bild, obwohl noch kein anderes Konto mit Steuerschlüssel gewählt wurde.

    Also Kontenverwaltung aufrufen und bei Konto 8741 Steuerautomatik auf aus und restliche Eintragungen belassen.



    als wenn mir diese Skontobeträge wie eine Einnahme zufließen. Hab ich doch aber nicht.

    doch.

    gewährte Skonti mindern den steuerbaren Erlös. Du hast also den Vorteil keine Steuer für den Skontobetrag zahlen zu müssen. Ebenso müsstest Du (ohne § 13b) für den gewährten Skto-Betrag keine USt. abführen.

    Du siehst, Skto. gewähren hat nur Vorteile ;) sogar den, dass Du Dein Geld schneller bekommst

  • Hallo Bautroika, danke für Deine Antwort.


    Nun "learning by dooing", bitte um ein bisschen Nachsicht wenn ich etwas verwirrt bin.


    Ja ich verwende das EÜR Modul vom Steuersparbuch.


    Das Konto 8741 habe ich nach Deinen Vorgaben geändert. Muss ich dann bei 3400 und 3736 auch was ändern?


    Wir berechnen grundsätzlich nach §13b. Es fällt somit beim Verkauf niemals Umsatzsteuer an, natürlich beim Einkauf schon.


    Darf ich dich bitten mal für die beiden Fälle meine Eingabemasken anzuschauen ob das so richtig ist?


    Natürlich muss ich bei der Eingabemaske im,mer den Betrag angeben den ich tatsächlich bekommen oder ausgegeben habe sonst würde ja das Ergebnis nicht passen.


    Vielen Dank für Deine Mühe und liebe Grüße aus Berlin, Friedrich.

  • Vielen Dank für Deine Mühe

    keine Ursache,


    Eine Frage noch vorweg.

    Warum verwendest/arbeitest Du nicht mit dem Programm WISO EÜR/Fahrenbuch/Kasse

    Das beinhaltet auch eine Fakturierung samt Kunden und Artikel.

    Da braucht man nicht "basteln" wie beim Steuer:Sparbuch (das zwar auch sehr viel kann, jedoch etwas Grundwissen abverlangt)

    Einfach einmal die Testversion abrufen und probieren.



    Natürlich muss ich bei der Eingabemaske im,mer den Betrag angeben den ich tatsächlich bekommen

    Siehst Du, und das ist so nicht ganz richtig, denn:


    Du stellst eine Rechnung über (jetzt einmal vereinfacht) 1000,-- zuzügl. USt. 190,-- und gewährst dem Kunden 3 % Skto.

    Der Kunde zahlt 1.154,30

    Das sind eben 3% weniger als in Deiner Fakturierung als offen gezeigt wird. (dort stehen nämlich 1.190,--)

    Wie würdest Du das ohne zu splitten buchen.

    Ebenso müsstest Du als Soll-Versteurer 190,-- € Umsatzsteuer gleich abführen.

    Nimmt Dein Kunde das Skonto-Angebot wahr, musst Du aber nur 184,30 USt. an das Finanzamt abführen.


    Nicht jedes Programm führt den "Minus-Betrag" als Skonto oder OP-Betrag weiter. Ob das WISO EÜR & Kasse zu dem Preis bringt, entzieht sich meinem Wissens.


    Aber einige User scheinen ganz gut damit klar zu kommen.

    U.a. Frau Fofinha (nur als Bsp.) vllt. meldet sie sich auch einmal zu Wort.


    Du siehst, Buchführung ist nicht ganz einfach, überhaupt wenn man die doppelte nimmt ^^

  • Ja warum, ich habe vorher EÜR + Kasse gehabt. Musste die Einkommenssteuer mit einem separaten Programm machen. Auf Nachfrage bei Buhl dies zu vereinfachen wurde mir das Steuersparbuch empfohlen. Ich sollte damit auch die Einkommenssteuererklärung machen können. Habe ich aber noch nicht probiert.


    Ich hatte es vorher geschrieben. Umsatzsteuer bei den Einkünften ist zu 100% keine Thema. Wir berechnen grundsätzlich ohne (§13b).


    Nun mache ich es auch mal einfach:


    - Ich stelle dem Kunden eine Rechnung über 1000 €.

    - Ohne Umsatzsteuer.

    - Der Kunde zieht 2% Skonto ab und bezahlt somit 980 €.

    - Diesen Betrag muss ich eingeben sonst würde ja am Schluss ein anderes Ergebnis als bei den Kontoauszügen raus kommen.


    Und ab da weiß ich nicht mehr weiter. Tatsache ist wenn ich es so buche wie in meinen Buchungsvorlagen kommen diese Abzüge als Betriebseinnahme raus obwohl ich das Geld ja nicht bekommen habe.


    :?::saint:;(

  • Ich stelle dem Kunden eine Rechnung über 1000 €.

    - Ohne Umsatzsteuer.

    - Der Kunde zieht 2% Skonto ab und bezahlt somit 980 €.

    - Diesen Betrag muss ich eingeben sonst würde ja am Schluss ein anderes Ergebnis als bei den Kontoauszügen raus kommen.

    Und hier ist Dein "Denkfehler"

    Daher meine Splittbuchung oben: Rechnung = 100,-- Kunde zahlt 98,--

    Buchung ist Soll 1200 98,-- und 8417 2,-- an Haben Erlöse 8337

    98,-- Bank und 2,-- Skonto ergeben den Rechnungsbetrag von 100,--


    Weiter gedacht.


    Du stellst dem Kunden die Rechnung über 1.000,-- (diese 1.000,-- werden als 8337 Erlöse "zu versteuerndes Einkommen"in der EÜR gerechnet.)


    Und eben für diese 1.000,-- "müsstest Du USt. abführen --wenn-- Du Sollversteurer wärst.

    Du und das FA. wissen ja nicht ob der Kunde Skto. wahr nimmt.

    Zahlt er nur 980,-- müsste auch die USt. um 2% verringert werden. Ebenso ist es beim Einkauf. Ziehst Du 2% Skonto, kannst Du auch 2% weniger Vosteuer geltend machen.

  • Irgendwas kapiere ich einfach nicht.


    Was wichtig ist um mich nicht total zu verwirren. Wir sollten mal die Umsatzsteuer weglassen. Wir berechnen keine. Außerdem haben wir die "IST" Versteuerung. Ich melde an das Finanzamt einfach das was auf meinem Kontoauszug steht.


    Muss ich den in diesem Fall überhaupt Skonto buchen?


    Ja und welches Konto splitten. Müsste doch das Geldkonto sein den sonst stimmt das Ganze ja nicht mit dem Kontoauszug überein.

  • Moin,


    die Ist-Besteuerung ist für Dich/Euch nicht von Bedeutung, da diese den Zeitpunkt der Abführung der vereinnahmten USt bestimmt, und das fällt ja wohl weg :)


    Buchen musst Du den Skonto-Betrag eigentlich nur, wenn Du vorher eine offene Rechnung gebucht hast, diese müsste ja komplett ausgeglichen (ein Teil dann eben durch die Skonto-Buchung), dies ist ja bei Dir nicht der Fall, da die Zahlung auf "Erlöse" gebucht wird. Falls Du auch keine Übersicht über gewährte Skonti brauchst, kann auch einfach den verminderten Betrag buchen...


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Ich danke Dir Maulwurf, so habe ich es auch bisher gemacht. Skonto fällt im Prinzip unter den Tisch egal ob Einnahme oder Ausgabe. Ich buche einfach das was mir mein Skontoauszug sagt. Dann stimmen am Monatsende die Buchungen mit dem Kontoauszug überein.


    Trotzdem wäre es interessant mal hin und wieder zu sehen was ich an Skontoerträgen und an Skontoabzügen habe. Nur es funzzt einfach nicht, oder ich kann es nicht erkennen wie.


    Außerdem gibt es noch ein anderes Thema. Sicherheitseinbehalt. Hier ist es so, ich habe eine Versicherung abgeschlossen über die ich Avale rausgebe. Manchmal auch hinterher. Wenn dann die Auszahlung kommt buche ich den auf die betreffende Rechnungsnummer und alles ist wiedeer schick. Nun wird es in der Zukunft so sein, dass ich einfach gar keine so hohe Versicherungssumme zusammen bekomme. In 5 ,8 Jahren kommen da mal locker 130.000 € raus. Werde wohl in den sauren Apfel beißen müssen und diesen Einbehalt stehen lassen müssen. Da wäre es schon schick eine Übersicht zu haben. Aber wie?


    Wenn ich den Rechnungsbetrag einbuche stimt der Kontoauszug nicht überein. Das Geldkonto lässt sich nicht in Einnahme und Skonto splitten, oder doch?

    Das Sachkonto wenn ich es splitte bringt mir dann in der EÜR eine Einnahme obwohl ich es ja nicht bekommen habe sondern es ja abgezogen wurde.


    Ich stehe auf dem Schlauch.

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem gibt es noch ein anderes Thema. Sicherheitseinbehalt.

    Dafür ggf. bitte einen neuen Thread eröffnen und insoweit die Forenregeln beachten.

  • Gerne :)- wie das Thema "Skonto-Buchung" technisch geht, kann ich leider ebensowenig beantworten.


    Mir fiele nur ein, sich dazu mal die EUR anzuschauen: ich würde nicht vermuten, dass die programmseitige Vorbelegung von Konto 8741 durch eine wie oben beschriebene Splitt-Buchung (des Einnahme-Kontos) den Skonto-Betrag tatsächlich addiert... :/

  • Sorry, habe erst jetzt gesehen, dass ich hier erwähnt wurde. Ja ich verwende EÜR & Kasse. ABER ich erstelle hier keine Rechnungen, da dies mein Shop automatisch macht. Ich buche hier nur. Ich biete meinen Kunden auch kein Skonto an, da ich eh nur gegen Vorkasse verkaufe.


    Beim Einkauf habe ich nur 2 Großhändler, die auf Rechnung mit Skonto verkaufen. Ich buche das Skonto dort nicht sondern einfach nur den Betrag, den ich letztendlich bezahlt habe.

    Ich verstehe aber, wenn ich die Fakturierung hier verwenden müsste, würde ich ja erst einmal die Gesamtsumme inkl. Skonto einpflegen. Bei Zahlungseingang muss man dann splitten, um die Rechnung auf Null also ausgeglichen zu bekommen und damit die Einnahme auch mit dem Kontoauszug übereinstimmt. In der EÜR dürfte nur die Einnahme abzgl. des Skonto erscheinen.

    Ich habe das leihenhafter wie meine Vorschreiber ausgedrückt, vielleicht hilft das.


    Ich kann in meinem Programm mir monatl. die EÜR mit Konten zeigen lassen. Dort müsstest du doch sehen, wo dein Skonto hinlandet, rein technisch gesehen.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

  • allerdings wüsste ich nicht was ein Steuerberater helfen könnte

    weil Sicherheitseinbehalte nicht so ohne weiteres zu buchen sind.

    U.a. was die USt. angeht.

    Ist der Sicherheitseinbehalt (meist in der Bauwirtschaft gängig) durch eine z.B. Bankbürgschaft abgesichert, werden ja 100% der Rechnung bezahlt. Sind folglich auch die USt. kplt. fällig.

    Hat der Unternehmer keine Bürgschaft o. Versicherung, und behält der Kunde dann die 5% ein, ist dennoch der volle USt. Betrag fällig obwohl die 5 % der Summe erst in 5 Jahren fällig werden. Von daher "Steuerberater"

    ich würde nicht vermuten, dass die programmseitige Vorbelegung von Konto 8741 durch eine wie oben beschriebene Splitt-Buchung (des Einnahme-Kontos) den Skonto-Betrag tatsächlich addiert..

    Nein tut es ja auch nicht. (siehe Bild)

    Durch entsprechende Abschlussbuchung wird Debitor u. Skontokonto wieder ausgeglichen.

    Man hat eben einen Überblick und nicht jeder bucht §13b

    Wie der TE seinen Wareneinkauf mit gezogenem Skonto bucht

    Wir berechnen grundsätzlich nach §13b. Es fällt somit beim Verkauf niemals Umsatzsteuer an, natürlich beim Einkauf schon.

    wäre eine andere, dennoch interessante Sache.

  • Hallo hab nochmals reingeschaut. Irgendwie kommen meine Fragen nicht richtig an.

    Nochmals, über die Steuer zu reden ist nicht notwendig. Ich berechne keine Steuer (100% 13b). Die spielt absolut keine Rolle.

    Ich bin Ist-Versteuerer also kann ich nicht den Rechnungsbetrag einbuchen (sonst gibt es Differenzen zwischen Kontoauszug und Eingabe).

    Das vom Auftraggeber gezogene Skonto (so ich es in der Splitbuchung eingebe) weist in der EÜR das als Einnahme aus.

    Deshalb buche ich wie Maulwurf geschrieben hat weder Skonto nach SEB. Nur so stimmt das Überein. (Der Moderator möge mir SEB verzeihen!)

    Interessant wäre das Ganze halt für mich wenn ich eine Auswertung hätte aus der ich sehen könnte wieviel Skonto habe ich gezogen wieviel hat der Auftraggeber gezogen.

    Ja und bei SEB das Gleiche, wieviel SEB steht noch aus. (Nochmals Entschuldigung an den Moderator!)


    So wie ich es sehe gibt es wohl keine Lösung.:saint:


    Gruß Friedrich