Mehrere PKW im Betriebsvermögen

  • Das mit den zu kopierenden Konten bei mehreren PKW im Betriebsvermögen leuchtet ja ein.

    Aber wie verhält es sich bei zwei Fahrzeugen in der Firma, eins mit 20% Privatanteil, eins mit 30% Privatanteil? Die Konten für die Kfz-Kosten (4500) jährlich zu kopieren ist nicht das Problem. Das Problem ist bei zwei Kfz in der Abschreibung. Wie löst man das denn? Dort ändert sich ja dann jährlich auch der Privatanteil!

  • :?: wozu jährlich Konten kopieren und warum überhaupt das "Oberkonto 4500"

    Kfz,-Kosten schlüsseln sich weiter auf in z.B. Steuer, Versicherung, Betriebskosten, Reparaturen etc.

    Das ist wichtig für die EÜR.

  • Das ist schon richtig, deshalb sollten die Konten ja für jedes Jahr einzeln betrachtet und auch kopiert werden, da sich jährlich der Privatanteil ändert. Und wenn ich diesen nun jährlich im gesamten ändere, dann ändert sich halt auch der Anteil in den vergangenen Jahren.

  • da sich jährlich der Privatanteil ändert.

    der errechnet sich doch aus den Fahrtenbücher des jeweiligen Fahrzeugs und muss jedes Jahr als priv.Nutzungsentnahme gebucht werden.

    z.B. Fahrzeug 1 20% der Gesamtkosten AfA / Betriebskosten sonstige Kosten zu 19% 1880 an 8921

    20% der Steuer u. Versicherung (ohne USt.) 1880 an 8924


    Und wenn nächstes Jahr der Privatnutzungssatz 40% (berechnet aus dem Fahrtenbuch) beträgt, dann werden eben 40% Privatnutzungsanteil gebucht) da wird doch nichts im gesamten geändert ?(

  • Privatanteil m. E. schon monatlich bzw. spätestens quartalsweise ermittelt werden (wegen USt-VA)

    ok mit USt.Erklärung geht auch noch. (hatte meine Bearbeiter/innen bisher nie was dagegen)

    Kann doch nicht sein, dass nicht einmal die "händische Buchung" wie eigentlich normal geht. :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    ok mit USt.Erklärung geht auch noch. (hatte meine Bearbeiter/innen bisher nie was dagegen)

    Das wird jeder USt-Sonderprüfer anders sehen und sich dieses schnelle Mehrergebnis immer wieder gerne mitnehmen.


    Und im Prinzip stellt es eine Steuerverkürzung da, da der Umsatz nicht fristgerecht erklärt bzw. die USt insoweit nicht fristgerecht abgeführt worden ist. Deine Vorsteuer für dieses Fahrzeug ziehst Du Dir doch sicher auch monatlich, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Deine Vorsteuer für dieses Fahrzeug ziehst Du Dir doch sicher auch monatlich, oder?

    ....bis auf die Anschaffungskosten. Da hab ich die gesamte Vorsteuer auf einmal gezogen 8)

    Ja, auch im entsprechenden Monat. ;)


    Und mit der verspäteten Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe im Rahmen der Jahreserklärung verschafft man sich dann eben (aus steuerlicher Sicht) einen unrechtmäßigen Zinsvorteil.

    • Offizieller Beitrag

    ??? ähhhm...in dem der PKW erworben wurde ...oder wie meist Du jetzt

    Monatlich zeitnah und nicht erst in der Jahreserklärung.

  • ....bis auf die Anschaffungskosten. Da hab ich die gesamte Vorsteuer auf einmal gezogen

    Ja, auch im entsprechenden Monat.

    Monatlich zeitnah und nicht erst in der Jahreserklärung.

    Im Anschaffungsjahr wird der volle USt. Betrag als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht.

    d.h. Fahrzeug 30.000,-- USt. = 5.700,-- diese werden in dem Jahr /Monat vom Finanzamt erstattet, in dem sie fällig (an den Verkäufer bezahlt wurden) fällig.

    Und nicht auf die 6 Jahre Abschreibung verteilt.

    Du verstehst?

    • Offizieller Beitrag

    Im Anschaffungsjahr wird der volle USt. Betrag als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht.

    d.h. Fahrzeug 30.000,-- USt. = 5.700,-- diese werden in dem Jahr /Monat vom Finanzamt erstattet, in dem sie fällig (an den Verkäufer bezahlt wurden) fällig.

    Und nicht auf die 6 Jahre Abschreibung verteilt.


    Du verstehst?

    Du bist vollkommen am Thema vorbei. Ich habe schon oben verstanden.

  • Um mal wieder zum Thema zurück zukommen. Bin ich eigentlich der einzigste hier der zwei Pkw im BV hat?


    Muss doch möglich sein übers Jahr zwei getrennte Privatanteile auch in der AfA zu buchen.

  • außerdem müsste der Privatanteil m. E. schon monatlich bzw. spätestens quartalsweise ermittelt werden (wegen USt-VA)

    ok mit USt.Erklärung geht auch noch.

    hallo nochmal,

    Posting-Ergänzung wg. Privatanteil (Nutzungsentnahme PKW/Verwendung von Gegenständen....)

    Mit Ust.-Erklärung u.a. auch deswegen, weil noch nicht die endgültige Höhe der AfA fest steht. (könnte ja etwas hinzugebucht worden sein)

    Wie auch immer.

    Ich hatte bisher weder mit Steuerberater noch mit Finanzamt deswegen Probleme.

    Auch hier heißt es

    [quote]

    Der Unternehmer muss seinen Pkw, den er zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, in seinem Betriebsvermögen ausweisen, weil der Pkw zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. Spätestens beim Jahresabschluss muss er die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, als Einnahmen (ggf. zuzüglich Umsatzsteuer) erfassen. Der Unternehmer bucht die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03 [quote]

    • Offizieller Beitrag

    Mit Ust.-Erklärung u.a. auch deswegen, weil noch nicht die endgültige Höhe der AfA fest steht. (könnte ja etwas hinzugebucht worden sein)

    Was soll die AfA mit der USt-Anmeldung zu tun haben? ?(


    Spätestens beim Jahresabschluss muss er die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, als Einnahmen (ggf. zuzüglich Umsatzsteuer) erfassen.

    Spätestens eben deshalb, weil er ansonsten nicht "nur" eine nicht fristgerechte Abführung der USt aus unentgeltlichen Wertabgaben hätte, sondern eine vollzogene Steuerverkürzung/-hinterziehung aus diesem Sachverhalt. Und da ist der Ermessensspielraum der Finanzverwaltung hinsichtlich der Einleitung eines Strafverfahrens durchaus unterschiedlich weit zu ziehen.


    Ich hatte bisher weder mit Steuerberater noch mit Finanzamt deswegen Probleme.

    Warte einfach auf den ersten USt-Sonderprüfer. Sofern ihm das einen Bagatellfall weniger bringt, wird er dieses Los ziehen. ;)


    Springen wir hier über die Forumssuche doch einfach einmal 10 Jahre zurück: PKW-Privatnutzung monatlich buchen?


    Und auch in den letzten Jahren haben wir das mehrfach diskutiert mit immer derselben Schlussfolgerung.


    Selbst Berater machen es sich an dieser Stelle oft einfach und laufen dann aber immer wieder in dieselben Prüfungsbeanstandungen. Und man muss die Prüfer ja nicht unbedingt auf seine Spur bringen, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Denn sehr oft finden sich dann nebenbei auch noch die eine oder weitere zusätzliche Prüfungsbeanstandung. Kann ärgerlich und teuer werden.


    Was natürlich am Jahresende immer zu prüfen ist, das sind etwaige Korrekturen der in den laufenden Voranmeldungszeiträumen bisher angemeldeten Beträge, denn da sind ja Änderungen aus diversen Gründen denkbar.

  • Was soll die AfA mit der USt-Anmeldung zu tun haben?

    weil auch die AfA teil der privaten Nutzungsentnahme ist:?::!:

    Warte einfach auf den ersten USt-Sonderprüfer. Sofern ihm das einen Bagatellfall weniger bringt, wird er dieses Los ziehen

    hatte ich erst vor 3 Monaten

    Selbst Berater machen es sich an dieser Stelle oft einfach und laufen dann aber immer wieder in dieselben Prüfungsbeanstandungen.

    Die von Haufe werden schon wissen was sie von sich geben.