Gewerkschaftsbeitrag wo eintragen?

  • Hallo community,


    ich nutze WISO steuer:web zum erstellen meiner Steuererklärung, kann aber leider nicht den passenden Reiter zum eintragen meines Verdi Gewerkschaftsbeitrags finden. Laut Verdi handelt es sich um Werbungskosten. In der Rubrik "Weitere Ausgaben" findet sich unter Spenden und Mitgliedsbeiträge allerdings nicht das passende Feld zur Eingabe dieser Ausgaben. Es handelt sich weder um Ausgaben für eine poltische Partei, eine Wählervereinigung noch zu dem Vermögensstock einer Stiftung. Unter welcher Rubrik trage ich dies korrekt ein?


    Grüße

    Dennis

  • Hallo Billy,


    vielen Dank für deinen Hinweis. Da ich als Solo-Selbstständiger Gewerkschaftsmitglied bin und nicht in einem Angestelltenverhältnis bin ich nicht auf die Idee gekommen das unter der Rubrik Arbeitnehmer, Rentner, etc. zu suchen.


    Ist eine Eingabe in dieser Rubrik statthaft da keine Einkünfte als Arbeitnehmer erzielt werden bzw. wird von steuer:web später ein Elster Dokument erzeugt, welches Angaben macht, die für mich so zu nicht zutreffen?


    Grüße

    Dennis

    • Offizieller Beitrag

    Da ich als Solo-Selbstständiger Gewerkschaftsmitglied bin und nicht in einem Angestelltenverhältnis bin ich nicht auf die Idee gekommen das unter der Rubrik Arbeitnehmer, Rentner, etc. zu suchen.

    Da Du ja oben auch nicht erwähnt hast, dass Du ausschließlich Einkünfte aus selbständiger bzw. gewerblicher Tätigkeit hast, genaues sagst Du ja immer noch nicht, ist Billy natürlich davon ausgegangen, dass ein für ein Gewerkschaftsmitglied übliches Beschäftigungsverhältnis besteht.


    Ist eine Eingabe in dieser Rubrik statthaft da keine Einkünfte als Arbeitnehmer erzielt werden bzw. wird von steuer:web später ein Elster Dokument erzeugt, welches Angaben macht, die für mich so zu nicht zutreffen?

    Nein, natürlich nicht.


    Du musst zur Ermittlung Deiner Gewinneinkünfte eine EÜR erstellen. Ob und ggf. in welchem Umfang da Betriebsausgaben für diese Mitgliedschaft zulässig sind, vermag hier ohne weitere detaillierte Infos niemand zu sagen. Spenden sind es auf jeden Fall wegen der Gegenleistung der Gewerkschaft durch ihre Tätigkeit nicht.

    • Offizieller Beitrag

    das sind Beiträge, für die es eine Rubrik = Betriebsausgaben in der EÜR gibt.

    Dann weißt Du anscheinend mehr über den beruflichen Zusammenhang dieser bisher undefinierten Gewerkschaftsbeiträge des TE mit dessen selbständig/gewerblich erzielten Einkünfte als alle anderen Forenuser. Ich vermag die Abzugsfähigkeit nach den bisherigen Einlassungen des TE zumindest nicht zu beurteilen.

    • Offizieller Beitrag

    dann lasen Sie es -meine Hinweise müssten genügen!

    Ein bisschen freundlicher bitte. :)


    Er gibt doch an, dass er selbständig und nicht angestellt ist!!! Da wird ein FA das so akzeptieren, denn wozu sollen die Beiträge sonst dienen?

    Eben er ist selbständig tätig. Und warum sollte da z.B. irgendeine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft in Zusammenhang mit einer früheren nichtselbständigen Tätigkeit abziehbar sein, die er vielleicht aus Sentimentalität noch mit sich herum schleppt? Das wären dann in diesem Fall nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung i.S. § 12 Nr. 1 EStG.


    um zu differenzieren:

    SKR 03 Konto 4138 Beiträge zur Berufsgenossenschaft

    Man kann doch einen Gewerkschaftsbeitrag nicht so pauschal mit einem Beitrag zur Berufsgenossenschaft gleichstellen. Das sind im Zweifel doch komplett unterschiedliche Dinge.


    Warum nicht einfach abwarten, bis der TE etwas mehr zur Klärung beiträgt und uns über die vorab zu klärenden offenen Fragen aufklärt? Dieses Glaskugelreiben bringt doch nun wirklich nichts.

    • Offizieller Beitrag

    es ist keinem Unternehmer verwehrt Mitglied einer Berufsgenossenschaft zu sein.

    Was heben denn Gewerkschaftsbeiträge mit Beiträgen zur Berufsgenossenschaft gemein? Das sind doch komplett verschiedene Institutionen. Einfach mal Google dazu befragen.


    Mit den gleichen Worten könntest Du übrigens dann auch hinsichtlich etwaiger Spenden argumentieren, aber auch diese sind letztlich sein Privatvergnügen und deshalb nicht als Betriebsausgabe zu erfassen. Nur aufgrund besonderer Vorschrift kommen diese dann, innerhalb gewisser Grenzen, im Rahmen der privaten ESt-Erklärung bei den Sonderausgaben zum Tragen.


    Einfach mal etwas nachlesen zum Thema Gewerkschaftsbeitrag und Selbständigkeit. Und über jeder Betriebsausgabe steht nun einmal das Anforderungsprofil eines Zusammenhangs mit der unternehmerischen Tätigkeit.

  • Eben er ist selbständig tätig. Und warum sollte da z.B. irgendeine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft in Zusammenhang mit einer früheren nichtselbständigen Tätigkeit abziehbar sein, die er vielleicht aus Sentimentalität noch mit sich herum schleppt?

    auch als "selbständiger" kann er Gewerkschaftsmitglied bei z.B. Ver.di sein und eben diese Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Eben er ist selbständig tätig. Und warum sollte da z.B. irgendeine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft in Zusammenhang mit einer früheren nichtselbständigen Tätigkeit abziehbar sein, die er vielleicht aus Sentimentalität noch mit sich herum schleppt?

    auch als "selbständiger" kann er Gewerkschaftsmitglied bei z.B. Ver.di sein und eben diese Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.

    Er kann da sicherlich Mitglied sein, aber eine Betriebsausgabe ist das deshalb definitiv noch lange nicht.


    Ver.di ist eine reine Interessenvertretung für Arbeitnehmer, wo soll da also ein Zusammenhang mit Einnahmen/Einkünften eines Unternehmers bestehen? Somit nicht abziehbar gem. § 12 Nr. 1 EStG.

  • Und warum sollte da z.B. irgendeine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft in Zusammenhang mit einer früheren nichtselbständigen Tätigkeit abziehbar sein, die er vielleicht aus Sentimentalität noch mit sich herum schleppt?

    ...

    Ver.di ist eine reine Interessenvertretung für Arbeitnehmer, wo soll da also ein Zusammenhang mit Einnahmen/Einkünften eines Unternehmers bestehen? Somit nicht abziehbar gem. § 12 Nr. 1 EStG.

    Nun, Gewerkschaften sind keine reinen Arbeitnehmervertretungen (mehr), da sich die Arbeitswelt ja auch geändert hat.

    Auch wenn der Beitrag schon gute 20 Jahre alt ist und von der damaligen IG Medien (jetzt in ver.di) stammt, so halte ich die Argumentation nicht für falsch:

    Die Satzung der IG Medien belegt eindeutig, daß es eben keinesfalls deren alleiniges Ziel ist, die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vertreten; die IG Medien hat es sich ebenso zum Ziel gesetzt, die Arbeits- und Lebensbedingungen selbständig tätiger Mitglieder aktiv zu vertreten, und tut das auch.

    Dabei bezieht man sich vor allem auf bildende oder darstellende Künstlerinnen, Journalisten, Schriftstellerinnen oder Übersetzer.

    Interessant ist vor allem der Satz "(Es)bleibt alles beim alten: Der Beitrag darf als Betriebsausgabe abgesetzt werden."


    Die in der Satzung von ver.di aufgeführten Ziele sind mitnichten nur auf Arbeitnehmer ausgerichtet, das könnte zumindest das Argument "reine Interessenvertretung für Arbeitnehmer" aushebeln.


    Aber wie die Rechtsfrage diesbezüglich ist, ist mir auch nicht bekannt. Deshalb mein Rat an 'dennisN86

    - frag einfach bei ver.di an, die sollten es wissen bzw. jemanden kennen, der es weiß (z. B. ein Steuerberater). ^^

    • Offizieller Beitrag

    Man lernt ja immer gerne dazu. Allerdings wissen wir immer noch nichts übe die tatsächliche Gewerkschaft, um die es geht und um die beruflichen Zusammenhänge mit der selbständigen Tätigkeit des TE. Immer noch die Glaskugel.

  • Allerdings wissen wir immer noch nichts übe die tatsächliche Gewerkschaft,

    oh doch ... ^^

    kann aber leider nicht den passenden Reiter zum eintragen meines Verdi Gewerkschaftsbeitrags finden. Laut Verdi handelt es sich um Werbungskosten.

    Aber dazu fehlts uns tatsächlich an Wissen:

    ... und um die beruflichen Zusammenhänge mit der selbständigen Tätigkeit des TE

    Leider sagt uns Dennis dazu bis jetzt nix neues.


    dennisN86 - ich las gerade, bei ver.di gibt es den "ver.di Lohnsteuerservice"

    Und bitte auch hinterher hier das Ergebnis posten ... :thumbsup:

  • ich las gerade, bei ver.di gibt es den "ver.di Lohnsteuerservice"

    Und bitte auch hinterher hier das Ergebnis posten

    Lohnsteuerservice bei einem Selbständigen? Dürfte leicht zu einer Verletzung der Befugnis zur begrenzten Steuerberatung führen (analog zu Lohnsteuerhilfevereinen).

  • Lohnsteuerservice bei einem Selbständigen? Dürfte leicht zu einer Verletzung der Befugnis zur begrenzten Steuerberatung führen (analog zu Lohnsteuerhilfevereinen).

    Richtig, aber deshalb ja die Bezeichnung "Lohnsteuerservice" ... :)

    Aber das hatte ich tatsächlich nicht beachtet ... deshalb ist der Tip von mir nicht wirklich wertvoll, jedenfalls nicht für dennisN86.