EÜR erstellen und per Elster versenden Fehler - wie jedes Jahr

  • Servus zusammen,


    wie jedes Jahr habe ich auch wieder dieses Jahr das Problem, das WISO Mein Büro mich die EÜR nicht ans FA per Elster schicken lässt. Dieses Mal bekomme ich folgenden Fehler:



    Gewählte Elsterfunktion: Prüfen und Versand der Daten


    Fehler 610001002: <?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-15"?>

    <EricBearbeiteVorgang xmlns="http://www.elster.de/EricXML/1.0/EricBearbeiteVorgang">

    <FehlerRegelpruefung>

    <Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>

    <Feldidentifikator>6000602</Feldidentifikator>

    <Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>

    <LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>

    <RegelName>/EUER/AnlEÜR801/Sachbereich15/Euer_600075</RegelName>

    <FachlicheFehlerId>600075</FachlicheFehlerId>

    <Text>Die Angabe zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.</Text>

    </FehlerRegelpruefung>

    </EricBearbeiteVorgang>



    Dabei können die Angaben zu Entnahmen nicht unzulässig sein. Wir sind eine GbR mit zwei Gesellschaftern und ich habe sämtliche Entnahmen und Einlagen auf 1901 teilhafter gebucht.

    Warum kommt dieser Fehler, hat jemand von euch eine Idee?


    Grüße,

    Daniel

  • Hallo,


    GbR-Gesellschafter sind Vollhafter, das nur einmal vorweg. Teilhafter gibt es bei einer KG (die Kommandantisten).


    Was sind denn das für Privatentnahmen? Geld oder Nutzungen (wie Pkw) oder Waren? Wenn die Gesellschafter Ihren Aufwand für die Gesellschaft über die Gesellschaft abrechnen, sind dies in der Regel Sonderwerbungskosten. Ich mache schon seit über 20 Jahren eine EÜR für eine GbR - aber Privatentnahmen und -einlagen werden hier nie erklärt. Wenn dies vorkommt, wird das gegen das variable Kapital gebucht und steht damit der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung bzw. wird zurückgezahlt - also keine Zuordnung zu Entnahmen oder Einlagen. Alles andere (Sonderbetriebseinnahmen bzw. Sonderwerbungskosten) werden dann für die einzelnen Gesellschafter gesondert aufgeführt - haben in der EÜR der Gesellschaft selber nichts zu suchen. Die gehören in die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften.

  • Hi Babuschka,


    komsich. In einem anderen Thread hat man mir klar erklärt, dass nicht das 1800 Konto sondern das 1900 Konto zu nehmen ist, da eine GbR immer aus mindestens 2 Personen besteht und damit Teilhafter gebucht werden muss. Da jeder einzelne nur ein Teilhafter und nicht Vollhafter ist.


    Es sind eigentlich nur Geldentnahmen. Nichts anderes. Es geht hier auch nicht um eine Erklärung oder ähnliches...sondern um die Buchung von Privatentnahmen.

    Und ich kann mit der Fehlermeldung so wenig anfangen. Da aus meiner Sicht alles korrekt gebucht ist. Andere Entnahmen außer Geld-Privatentnahmen sind nicht gebucht worden.


    Schade, dass WISO in der Fehlermeldung nicht auf die angeblich falschen Buchungen hinweist.