Verschiedene Rechnungsnummern

  • Hallo,

    ich biete Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen an.

    Ich würde meine Rechungsnummern für 2018 gerne so schreiben:


    Bereich A:

    Rechnungsnr.: RA1801 / RA1802 / RA1803 / ...


    Bereich B:

    Rechnungsnr.: RB1801 / RB1802 / RB1803 / ...


    Bereich C:

    Rechnungsnr.: RC1801 / RC1802 / RC1803 / ...


    Darf ich das machen? Oder müssen meine Rechnungsnummern immer vom gleichen Schema sein?

    Weil man für das Finanzamt ja fortlaufende Rechnungsnummern verwenden muss...


    Vielen Dank schonmal im Vorraus..!

  • Oder müssen meine Rechnungsnummern immer vom gleichen Schema sein?

    Nein.

    im UStAE 14.5 steht hierzu:

    Zitat

    Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend. Es ist auch zulässig, im Rahmen eines weltweiten Abrechnungssystems verschiedener, in unterschiedlichen Ländern angesiedelter Konzerngesellschaften nur einen fortlaufenden Nummernkreis zu verwenden.

  • Nein Rechnungsnummern müssen fortlaufend hochgezählt werden. Du kannst aber eine zweite Firma eintragen - Also eine neue Firma anlegen.

    Gruß Horst

    Hast du gelesen, was im Umsatzsteuer-Anwendungserlass dazu steht (Zitat von Bautroika)? Es ist möglich, unterschiedliche Nummernkreise zu verwenden, die Nummern müssen nicht einmal lückenlos sein (es empfliehlt sich aber, um Rückfragen zu vermeiden). Ein zweite Firma ist der größte Unsinn - wie willst du dann denn noch eine vernünftige UStVA abgeben?

  • Ja da hast Du Recht! hier mal ein Text:

    Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend. Es ist auch zulässig, im Rahmen eines weltweiten Abrechnungssystems verschiedener, in unterschiedlichen Ländern angesiedelter Konzerngesellschaften nur einen fortlaufenden Nummernkreis zu verwenden.Sorry Horst