Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Kirchensteuer rk.

  • Hallo,


    die durch die WISO SW errechneten Beträge für die Kirchensteuer aus dem Vorjahres-Bescheid stimmen nicht mit den tatsächlichen Beträgen überein, insofern möchte ich diese manuell erfassen.


    Die Erstattung ist klar, die erfasse ich unter "Im Jahr 2017 erhaltene Erstattungen für Vorjahre", aber was ist mit den im Steuerbescheid 2016 unter "Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Kirchensteuer rk." aufgeführten Beträge? In der WISO SW finde ich nur die Option "Im Jahr 2017 geleistete Zahlungen für Vorjahre", das passt ja nicht, denn es ist ja eine Anrechnung auf demnächst fällige Beträge, also nicht die Vorjahre.


    Insofern bitte um Nachhilfe, wo ich diesen Betrag erfassen kann oder ob ich das mit der geleisteten Zahlung einfach nur falsch verstanden habe.


    Danke im Voraus für die Antwort und viele Grüße :),
    Verena

    • Offizieller Beitrag

    aber was ist mit den im Steuerbescheid 2016 unter "Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Kirchensteuer rk." aufgeführten Beträge?

    Wie wäre es mit:

    "Im Jahr 2017 erhaltene Erstattungen für Vorjahre"


    "Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Kirchensteuer rk."

    Welche dann wiederum als in 2017 geleistete KiSt-VZ anzusetzen wäre.

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Den Punkt Kirchensteuer-Vorauszahlung hatte ich ausgeschlossen, da im Hinweis dazu steht, dass man einen Vorauszahlungsbescheid erhalten haben muss.

    Gilt der Steuerbescheid, dann quasi als Vorauszahlungbescheid?


    Viele Grüße,

    Verena

    • Offizieller Beitrag

    Den Punkt Kirchensteuer-Vorauszahlung hatte ich ausgeschlossen, da im Hinweis dazu steht, dass man einen Vorauszahlungsbescheid erhalten haben muss.

    Habe ich mal unterstellt, denn Du schreibst ja:

    "Anrechnung auf demnächst fällige Beträge Kirchensteuer rk."

    Oder was war das für fällige Kirchensteuer?


    Gilt der Steuerbescheid, dann quasi als Vorauszahlungbescheid?

    Da gibt es einen extra Vorauszahlungsbescheid, der aber ggf. auch zeitgleich mit dem ESt-Bescheid versendet werden kann. Es ist aber immer ein gesonderter Bescheid.

  • Hallo,


    lieben Dank für die Antwort, jetzt bin ich auch auf meinen Denkfehler gestoßen.

    Es handelt sich um Kirchensteuer, die tatsächlich noch in 2016 fertig war.

    Sorry, dass ich das erst jetzt gesehen habe.


    Danke noch einmal und viele Grüße,

    Verena