Bei der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkung z.B. von Gebäuden, entstehen Kosten
für Rechtsanwalt, Notar, Eintragung ins Grundbuch, usw.
Können diese Kosten bei der ESt. angesetzt werden?
Können die Anwaltskosten für die Erstellung des Testaments angesetzt werden?