PC für Studium absetzen - wo eintragen?

  • Servus,


    ich hatte mir für das Studium einen PC gekauft den ich zu 80% für mein Studium nutze. Ich würde den PC einfach unter Allgemeine Ausgaben -> Ausbildungskosten -> sonstige Kosten eintragen da ich in den Ausbildungskosten auch die Fachliteratur eingetragen habe. Andernfalls unter Arbeitnehmer -> Ausgaben (Werbungskosten) was mir sicherer erscheint aber unpassend da ich den PC für das Studium angeschafft habe. Was ist nur richtig?


    Das Programm bietet mir leider keine Hilfestellung. Hier im Forum hatte ich einen alten Beitrag für die 2011er Version gefunden in der irgendein separates Formular ausgefüllt werden soll, welches ich in der 2018er Version nicht finden kann.

  • Hallo Bonez,


    das sieht für mich nach einer Fortbildung aus (du hast ja - wenn ich deine andere Frage richtig lese -vorher schon einen Beruf erlernt und ausgeübt).

    Wichtig ist jetzt: ist das Studium eine Weiterbildung (also für den ausgeübten Beruf) oder willst du einen anderen Beruf ergreifen?

    Zweitens: den PC setzt man bei den Arbeitsmitteln an - aber nicht zu 100%. Da Finanzamt wird von dir eine Darstellung haben, wie du auf 80% beruflich kommst (im Normalfall - wenn kein zweiter PC im Hause ist ) geht man von 50% aus.


    Diese Kosten (nur dann voll, wenn unter 150 Euro) gehören auch nicht zu deinen Werbungskosten als Arbeitnehmer - du hast den PC doch für dein Studium gekauft, also gehört es doch zu den Fort- oder Weiterbildungskosten. Bei einem Kaufpreis über 150 Euro (mit USt 178,50 Euro) musst du dies über das Anlagevermögen ziehen.


    Gehe einfach einmal Schritt für Schritt vor und lies auch einmal die steuerliche Hilfe im Programm. Stichwort Weiterbildung oder Fortbildung geben dir viele Informationen.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Kosten (nur dann voll, wenn unter 150 Euro) gehören auch nicht zu deinen Werbungskosten als Arbeitnehmer - du hast den PC doch für dein Studium gekauft, also gehört es doch zu den Fort- oder Weiterbildungskosten.

    Genau so ist es.


    Der PC gehört in die Zeile 41 der Anlage N (Aufwendungen für Arbeitsmittel.)


    Die sonstigen Fortbildungskosten dann in die Zeile 44 der Anlage N eintragen.

  • Der PC gehört in die Zeile 41 der Anlage N (Aufwendungen für Arbeitsmittel.)

    Eben nicht - es sind keine Arbeitsmittel für die unselbständige Tätigkeit bis April, sondern gehören zu den Fortbildungskosten

  • Guten Abend, danke schon mal für eure Antworten.

    Das Studium führe ich in Vollzeit aus. Es handelt sich um eine sozusagen neue Laufbahn die nicht an meine vorherige Ausbildung anknüpft. Daher hatte ich den Punkt Fortbildung bisher gar nicht weiter beachtet. :wacko: Handelt es sich dennoch um Fortbildungskosten?


    80% ist eine realistische Schätzung. Wie ich diese beweisen kann weiß ich allerdings auch nicht. Es handelt sich um einen iMac den ich gebraucht für knapp über 1000€ gekauft habe. Ich hoffe das ist kein Problem. Damit fällt der iMac wohl unter das Anlagevermögen.

    • Offizieller Beitrag

    Eben nicht - es sind keine Arbeitsmittel für die unselbständige Tätigkeit bis April, sondern gehören zu den Fortbildungskosten

    Formuliere es doch einfach einmal ganz allgemein als vorweggenommene Werbungskosten, schon kommst Du mit der Antwort von Hermann durchaus klar. ;)

  • Guten Abend, ich meine nun die Daten korrekt eingetragen zu haben.


    Arbeitnehmer -> Ausgaben (Werbungskosten) -> Arbeitsmittel -> Beruflich genutzte Gegenstände


    Hier habe ich den iMac mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren eingetragen.


    Danke nochmal!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eine berufliche Nutzung von 50% angegeben damit ich nicht in die Bredouille komme, Nachweise liefern zu müssen.

    Genau das meinte nesciens. ;)