Heizstrom aus Zwischenzähler erfassen

  • Schönen guten Abend zusammen,


    wie kann ich in HV2018 einen Zwischenzähler vom Allgemeinstromzähler erfassen? Ich habe einen Allgemeinstromzähler und einen nachgeschalteten Zwischenzähler für den Strom, den sich die Gasbrennwert-Heizung davon genehmigt. In HV sehe ich aber nur Zwischenzähler von "normalen" (= wohnungsgebundenen) Zählern. Wie muss ich diesen Zwischenzähler erfassen?


    Vielen Dank schon mal und viele Grüße

    Stefan


    Nachtrag:

    Ich habe nun diesen Thread aus dem VM-Forum gefunden. Leider endet der im Nirwana. Soweit ich das aber verstanden habe, muss ich für Allgemein- und Heizstrom gar keine Zähler und Zählerstände angeben, sondern die Kosten dafür direkt in der BK- und HK-Abrechnung übernehmen. Ist das so? Dann wäre aber der Nutzen von HV zumindest an dieser Stelle obsolet, weil ich mir erst mittels Taschenrechner oder Excel die Kosten für den Abrechnungszeitraum ermitteln muss (der Abrechnungszeitraum des Versorgers fällt ja nur in den seltensten Fällen mit dem Abrechnungszeitraum für BK- und HK-Abrechnung zusammen).

  • Es gibt bei mir nichts, was Unterzähler heißt, nur Zwischenzähler, den kann ich allerdings nur auf einen wohnungsgebundenen Zähler beziehen.


    Oder meinst du einen Allgemeinzähler? Das würde der Sache am Nächsten kommen. Dann muss ich aber dem Heizstromzähler einen Hauptzähler zuweisen, der Logik zufolge wähle ich den Hauptzähler (Allgemeinstrom) aus. Dann allerdings habe ich das Problem, dass ich bei "Verbrauch umlegen nach" einen Umlageschlüssel auswählen muss. Aber eigentlich muss das ja in die Heizkosten einfließen (also mit Aufteilung Verbrauch/Wohnfläche usw.). Bin mir nicht sicher, ob das so klappt.

  • Wie soll das gehen, denn der Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom muss unter Betriebskosten und der Heizungsstrom unter Heizkosten berechnet werden.

    Warum so umständlich, die Stromkosten des Allgemeinstromzählers ins Verhältnis zum Heizstrom setzen, und fertig. Das geschieht einmal im Jahr. Das was du vorhast geht nicht, da habe ich auch schon dran gearbeitet und vom Support die Info auch so bekommen.

  • Ich mache immer eine Umbuchung vom Konto Allgemeinstrom auf das entsprechende Konto für die Heizkosten, und zwar im Folgejahre, wenn auch die Jahresabrechnung vom Stromanbieter und vom Wärmeversorger kommt. Das einzige, was man dann immer noch verstehen muss, ist, dass diese Korrektur sich beim Allgemeinstrom erst im Folgejahr auswirkt und bei den Heizkosten für das abgeschlossene Jahr, für das Du die Abrechnung erstellst. Das ist bei der Hausgeldabrechnung verwirrend, aber zu Glück läuft das bei der Nebenkostenabrechnung nicht auseinander.

  • Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom muss unter Betriebskosten und der Heizungsstrom unter Heizkosten berechnet werden.

    Schon klar! Genau darum geht's doch.

    die Stromkosten des Allgemeinstromzählers ins Verhältnis zum Heizstrom setzen, und fertig. Das geschieht einmal im Jahr.

    Das scheint die "Lösung" zu sein. Ist auch in den aktuellen FAQs so zu finden.

    Sofern Ihnen die Heizstromkosten nicht explizit auf der vorliegenden Abrechnung des externen Anbieters angegeben werden, ist es notwendig diese vorab händisch auszurechnen. Eine Aufteilung der Gesamtstromkosten in "Allgemeinstrom" und "Heizstrom" durch die Software erfolgt nicht.

    Kann man machen...

    ... man kann auch die komplette Abrechnung mit Stift, Papier und Taschenrechner machen - oder mit Excel. :rolleyes:

  • Kann man machen...

    ... man kann auch die komplette Abrechnung mit Stift, Papier und Taschenrechner machen - oder mit Excel

    Naja, ich denke, dass das kein Problem ist. Und bedenke, für eine normale Version muss man € 50,- bezahlen. Ich glaube nicht, dass eine andere professionelle Software die die Messdienstleister nutzen, dafür zu bekommen ist.


    Man muss manchmal auch händisch einige Punkte lösen, das sollte kein Problem sein, oder;)

  • Man muss manchmal auch händisch einige Punkte lösen, das sollte kein Problem sein, oder

    Im Prinzip hast du ja recht. Ich fände es aber sauberer, wenn ich einfach nur zwei Zählerstände abtippen muss und das Programm eine simple Subtraktionsaufgabe lösen kann. Stell dir vor, ein Mieter verlangt Akteneinsicht, dann kannst du erst mal den Fresszettel mit den Zählerständen suchen, um zu rekonstruieren, was du damals gemacht hast. Es geht ja auch um eine saubere Dokumentation.

    Zumal das Problem ja offensichtlich bekannt ist, sonst würde man es ja nicht in den FAQs aufnehmen.

  • Zitat

    Stell dir vor, ein Mieter verlangt Akteneinsicht, dann kannst du erst mal den Fresszettel mit den Zählerständen suchen, um zu rekonstruieren, was du damals gemacht hast.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es doppelter Aufwand ist, wenn man solche Nebenrechnungen nicht gleich aufbereitet, ausdruckt und mit abheftet bzw. die Nebenrechnung in der Gesamtabrechnung dokumentiert. Spätestens der Beirat möchte bei der Prüfung die Zahlen erklärt bekommen, aber ich selber blicke sonst auch nicht durch. Also lieber keinen Fresszettel :) . Und klar: Am besten, wenn die Software das selber kann.

  • Spätestens der Beirat möchte bei der Prüfung die Zahlen erklärt bekommen, aber ich selber blicke sonst auch nicht durch.

    Ich bin mein eigener Beirat ;) Gottseidank hab ich mit WEGs nichts am Hut.

    Also lieber keinen Fresszettel

    War ja auch symbolisch gemeint. Bin die letzten 8 Jahre mit Excel ausgekommen, da konnte ich dann jederzeit den Rechenweg nachvollziehen und an beliebiger Stelle Kommentare hinterlegen. Wegen Umstellung von Gas-Einzelöfen auf Zentralheizung muss ich mich nun auch mit Heizkostenabrechnungen herumschlagen und da dachte ich, HV würde mir irgendwie die Arbeit erleichtern; vielleicht tut es das auch - wenn man den beschwerlichen Weg der Ersteinrichtung überwunden hat

    ... so schnell gebe ich aber nicht auf :P

  • Du hast Recht, und eigentlich finde ich die Wärmekostenabrechnung heute sehr übersichtlich, aber ich habe gemerkt, dass es schon 2013, wo wir mit Wiso HV angefangen haben, dort auch noch fehlende Funktionalität bei Allgemeinzählern gab, durch die es uns anfangs gar nicht möglich war, die Heizkosten korrekt umzulegen. Die Lücke ist aber mittlerweile -dank eines Tickets- geschlossen, was für uns immens wichtig war.

    Ich vermute, dass die Entwickler davon ausgehen, dass die Heizkostenabrechnung meistens extern erfolgt und daher nicht so wichtig ist.

    Tatsächlich gibt es aber viele kleinere Eigentümergemeinschaften, die das auch selber machen. Wieviele das sind, weiß ich nicht, aber billiger ist‘s auf jeden Fall.

  • Schönen Abend zusammen!


    Jetzt hätte ich doch noch mal zwei kleine Verständnisfragen:


    1. Wie gehe ich mit dem Allgemeinstromzähler um? Wenn ich den Heizstromanteil herausnehme, stimmt ja der Zählerstand nicht mehr.

    2. Wie splitte ich die Kosten? Normalerweise buche ich Vorauszahlungen und Schlussrechnung unter Berücksichtigung des Abrechnungszeitraumes auf Allgemeinstrom, dieser enthält aber natürlich Anteile vom Heizstrom. Muss ich die Vorauszahlungen fiktiv aufteilen?


    Gruß

    Stefan

  • Der Allgemeinzähler zählt weiterhin den gesamten Strom. Die Aufteilung erfolgt nur finanziell. Du hast ja nur einen Zähler, und an den Werten wird nichts manipuliert. Stattdessen machst Du eine Korrekturbuchung, die das Ausgabenkonto für Allgemeinstrom entlastet und auf das Heizstromkonto umbucht. Fraglich ist nun, zu welchem Datum Du diese Differenz buchst. Du kannst sie ins Jahr des Abrechnungszeitraums buchen, oder auch erst ins Folgejahr, wenn die Heizkostenabrechnung für das Vorjahr kommt. Dann gibt es aber eine Verschiebung der Differenz beim Allgemeinstrom ins Folgejahr, da nach Abflussprinzip zugeordnet wird. Ich habe trotzdem diese Methode gewählt, da die Verbrauchsschätzung auf der Heizkostenabrechnung beruht, welche auch erst im Folgejahr eintrudelt.

    Vorauszahlungen teile ich nicht auf. Warum sollte ich das tun? Allgemeinstrom und Heizkosten sind immer dem Gesamtjahr als Leistungszeitraum zugeordnet, und unterjährig wechselnde Mieter zahlen ihren zeitlich auf sie entfallenden Anteil, d.h. die Korrekturbuchung wirkt sich auf beide (alte Mieter, neue Mieter) gleichermaßen aus.

  • Stattdessen machst Du eine Korrekturbuchung, die das Ausgabenkonto für Allgemeinstrom entlastet und auf das Heizstromkonto umbucht.

    Okay, danke! Und wie mache ich diese Korrekturbuchung? Eine Umbuchung geht ja nur auf ein physisches Konto oder ein Verrechnungskonto. Oder muss ich zwei Buchungen machen, eine als Ausgaberückzahlung und die andere als Einnahme?