Bewirtungskosten ohne Abzugsbeschränkung buchen (SKR03)

  • Hallo,

    ich habe mal wieder eine Buchhungsfrage (SKR03):

    Im Handbuch vom WISO EÜR/KASSE steht folgendes auf Seite 261:

    "Bewirtungsaufwendungen: Bewirtungsaufwendungen sind nur in Höhe von 70 % der angemessenen Kosten abziehbar, wenn die Bewirtung von Personen aus geschäftlichen Anlass erfolgt. [...] Eine Abzugsbeschränkung besteht nicht, wenn die Verköstigungen nicht im Vordergrund steht. So sind Aufwendungen für Getränke und Gebäck anlässlich einer betrieblichen Besprechung voll abzugsfähig."


    Für Bewirtungsaufwendungen welche in Höhe von 70% abziehbar sind, habe ich auch eine Buchhungsvorlage gefunden (4650 abzugsfähig und 4654 nicht abzugsfähig)


    Heute allerding hatte ich eine Kundenakquise nur mit ein paar Kaffe und Kuchen (12,20 € + 2,80 Trinkgeld) für 15€ abziehbare Kosten.

    Laut Handbuch besteht für diese 15€ keine Abzugsbeschränkung, oder? Also kann ich die vollen 15€ als Betriebsausgabe ansetzten.


    Aber wie buche ich das ? :)

    Einfach über das Konto Betriebsbedarf (4980) oder buche ich das ohne 30% abzuziehen einfach über das Konto 4650 (laut Beschreibung heißt es ja: Bewirtungskosten 70% abzugsfähig).

    Wenn keins dieser beiden, über welches Konto buche ich es dann ab?

    ----------------------------

    Zudem steht im Handbuch noch folgendes: "Die Aufwendungen müssen auf einem gesonderten Konto zeitnah gebucht werden."

    Ist damit das Buchungs-Konto gemeint, welches ich oben suche? Oder meinen Sie damit ein richtiges Bankkonto?


    Ich hoffe ihr könnt mir mal wieder helfen,

    Liebe Grüße