Umsatz mit Paragraf 13 B Leistungsnehmer schuldet Umsatzsteuer

  • Hallo,


    ich habe privat eine Ferienwohnung geauft, mache aber die Umsatzsteuererklärung darüber mit meinem Hauptbetrieb. Das funktioniert so weit auch alles.


    Jetzt muss ich aber für die Umsatzsteuervoranmeldung die 13 B Umsatzsteuer mit in das Formular bekommen.


    ich habe die Zahlung jetzt auf Konto 51 (Kopie von 50 Bauten und Grundstücke und 1693 Umsatzsteuer 13 b gebucht.


    Problem ist jetzt aber das in der Umsatzsteueranmeldung in Zeile 84, kein Betrag steht, in Zeile 85 aber die Umsatzsteuer ausgewiesen ist, welches ja richtig ist, nur leider fehlt die Bemessungsgrundlage in Zeile 84, wie bekomme ich das hin?


    Danke

  • Bist du dir sicher, dass diese Umsätze nach 3 13b UStG zu melden sind? Oder geht es dir hier nur um den Zeitpunkt der Meldung.

    Mit dem Konto 51 liegst du aber völlig daneben - das ist doch ein Konto für Anlagevermögen, da kannst du doch keine Umsätze buchen! Hier gehört die Ferienwohnung mit dem Kaufpreis hin, sofern es sich um entweder betriebsnotwendiges Vermögen oder um gewiilkürtes Betriebsvermögen handelt (ich gehe von letzterem aus, da eine Ferienwohnung wohl eher nicht zu deinem Hauptbetrieb gehört).

    Für die Umsätze aus Vermietung musst du ein Umsatzkonto (Bereich 8xxx) bebuchen - hier gibt es einige, die schon die notwendige Vorbelegung für die UStVA und UStE haben). Da musst du suchen.


    Im übrigen solltest du fachlichen Rat suchen - einfach die Mieten über den Betrieb laufen zu lassen (wegen der Umsatzsteuer) kann zu Problemen führen, zumal wenn die Mieter der Wohnung Privatleute sind.

  • Übrigens - für die unterschiedlichen, nach § 13b UStG zu behandelnden Umsätze gibt es auch gesonderte Umsatzkonten (in SKR 03 im Bereich 83xx zu finden)

  • Bei einer privat gekauften Ferienwohnung nun Umsätze im Gewerbebetrieb erklären - da freut sich der Finanzbeamte. Ich würde hier ganz schnell einen Steuerberater konsultieren - es gibt hier zu viele Fragezeichen für mich.