Update 18.0.5844 ist online, u.a. landwirtschaftliche BGen (SVLFG)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ein neues Update mit der Versionsnummer 18.0.5844 ist verfügbar. Damit wird u.a. auch bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (SVLFG) kein Stammdatenabruf mehr verlangt.


    Hier noch die allgemeinen Hinweise zum Update:

    Vor der Installation des Updates empfehlen wir wie immer dringend die Erstellung einer Mandantenspezifischen Vollsicherung über „Datei >Datensicherung > Bereitstellen“ für jeden Mandanten.


    Sofern Sie in der Software einen Hinweis erhalten "Kontenplan auf Aktualisierung prüfen", führen Sie diese Aktualisierung bitte nur dann durch, wenn sie in Ihrem Fall notwendig und sinnvoll ist. Erstellen Sie in jedem Fall zuvor eine Mandantenspezifische Vollsicherung. Mit der Überprüfung des Kontenplans werden i.A. bei allen Konten die Standardeinstellungen wiederhergestellt. Sämtliche selbst vorgenommenen Änderungen, bspw. hinsichtlich der Gliederungszuordnung der FiBu-Konten, werden dabei überschrieben!


    Falls bei der Installation des Updates aus der Software heraus über „Datei > Hilfe > Tools > Auf Programm-Aktualisierung prüfen“ ein Fehler oder ein leerer Bildschirm erscheint, lässt sich das Update wie immer auch über unsere Internetseite buhl.de/updates.html im Bereich der WISO Büro-Software herunterladen und dann bei geschlossener kaufmännischer Software ausführen. Gelingt das Update auch darüber nicht, beachten Sie bitte auch die Hinweise in unseren FAQs buhl.de/faqs.html?article=1734 und https://www.buhl.de/faqs.html?article=1834.


    Wer programmübergreifend noch einmal die Änderungen in der aktuellen oder älteren Updateversionen nachlesen möchte, kann dies unter „Datei > Hilfe > Weitere Informationen > Programmänderungen“ tun.


    Die Änderungen im Einzelnen:


    Programmänderungen:

    Build 5844

    Bereichsübergreifend

    • Neu
      • Vorgaben Finanzämter
        Die Vorgabedaten der Finanzämter wurden aktualisiert (Stand 30.11.2017).
    • Korrigiert
      • ElStEr-Schnittstelle/Lohnsteuerbescheinigung
        ! Beim Abholen der Protokolle Lohnsteuerbescheinigung konnte es dauerhaft zu eine Meldung "Daten sind mit dem Server noch nicht abgeglichen, versuchen Sie es später noch einmal" kommen.

    Warenwirtschaft

    • Verbessert
      • Dokumente
        In der Übersicht Dokumente können neue Datensätze angelegt werden indem man die gewünschte Datei per Drag&Drop vom Explorer in die Übersicht zieht.

    Finanzbuchhaltung

    • Korrigiert
      • Kostenstellen - Detailansicht "Umsatz"
        Wenn kein Kostenstellendatensatz vorhanden ist und die Detailansicht Umsatz geöffnet ist, konnte es beim Programmneustart oder Tab-Wechsel zu einer Meldung kommen.

    Lohnbuchhaltung

    • Verbessert
      • Unfallversicherung/Parameter - Abrechnung - Betriebsstätten - Berufsgenossenschaften
        ! BG-Vorgaben, für die bereits ein Stammdatenabruf vorliegt, können nicht mehr gelöscht werden.
        Bei BG-Vorgaben, bei denen ein Beitragsmaßstab > 2 hinterlegt ist, entfällt die Prüfung der Mitgliedsnummer. Dies betrifft Unfallkassen und Landwirtschaftliche Kassen.
    • Korrigiert
      • Erfassung - Ausgabe Lohnkonto
        Eine Meldung bei der Ausgabe des Lohnkontos wurde entfernt.
      • SV-Meldungen
        Es konnte vorkommen, dass nach einer abgeschlossenen Fehlzeit 4.1 eine überflüssige Anmeldung mit Meldegrund 10 erzeugt wird.
      • Unfallversicherung/Fremdgefahrtarifstellen
        ! UV-Jahresmeldungen, die eine Fremdgefahrtarifstelle enthalten, können elektronisch übertragen werden.
      • Unfallversicherung/Jahresabschluss
        ! Es wird berücksichtigt, dass die Berufsgenossenschaft SVLFG mit der Betriebsnummer 47009510 nicht am Verfahren des elektronischen Stammdatenabrufs teilnimmt.
      • Unfallversicherung/Prüfung auf Stammdatenabruf
        ! Wenn die Berufsgenossenschaft einmalig einen Beitragsmaßstab > 2 zurückgemeldet hat, ist ab diesem Zeitpunkt kein weiterer Stammdatenabruf mehr erforderlich. Dieser Sachverhalt wird bei der Gültigkeitsprüfung der Abrechnungen berücksichtigt.

    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel