Zinsen Studienkredit

  • Hallo Zusammen,


    ich hätte eine Frage betreffend anfallender Zinsen für einen Studienkredit. Diese fallen jährlich an und summieren sich auf eine Summe X auf. Nun habe ich in meinem ersten Arbeitsjahr 2017 nach dem Studium die Zinsen auf einen Schlag getilgt. Kann ich die Tilgung aller Zinsen für dieses Jahr steuerlich als Werbungskosten absetzten, oder kann ich nur die neu anfallenden Zinsen pro Jahr, seit Aufnahme des Studiekredits, absetzten?


    Vielen Dank und viele Grüße

    Robin

    • Offizieller Beitrag

    Diese fallen jährlich an und summieren sich auf eine Summe X auf. Nun habe ich in meinem ersten Arbeitsjahr 2017 nach dem Studium die Zinsen auf einen Schlag getilgt.

    Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Die Zinsen sollten doch fortlaufend zu zahlen sein. Und wenn ich dann später eine Tilgungszahlung auf einen Schlag leiste, dann werden doch nicht vorrangig Zinsen getilgt.


    Den Sachverhalt solltest Du vielleicht vorab noch einmal genauer erklären.


    Sofern da die Zinsen gestundet worden sind, wäre ich aber der Auffassung, dass durch die Stundung eben ein zusätzlicher Kreditrahmen gewährt worden ist. Die zinsen sind also ganz normal zum vertraglich vereinbarten Termin fällig und gezahlt durch Erhöhung des Kreditrahmens. Somit auch zu diesem Zeitpunkt bzw. in diesem Kalenderjahr ggf. nach § 11 Absatz 2 EStG anzusetzen. Jetzt, im Jahr 2017, hat dann lediglich eine (Sonder-)Tilgung der erhöhten Kreditschuld stattgefunden. Tilgungszahlungen sind jedoch einkommensteuerlich irrelevant.