Afa richtig verbuchen u.a. etc

  • Hallo liebe Leute,


    bisher hatte ich mit einem anderen Buchhaltungsprogramm gearbeitet und ich muss zugeben, die Afa habe ich nicht ernst genommen bzw. nicht angewandt. Da ich aber den Jahresabschluss 2017 noch nicht abgegeben habe und auch Kleinunternehmer war, sollte es keine Probleme geben, wenn ich dies noch vor Abgabe nachhole.


    Da ich nun ab 2018 mit Wiso verbuchen möchte, muss ich ja irgendwelche Zahlen manuell in das Programm übertragen und weiß nicht wie. Meine Freundin schrieb mir zwar wie es buchhalterisch gelöst wird und die Kontennummern, die sie mir nannte, haber ich auch alle auf Kontenplan Standard gesetzt, damit ich sie auswählen kann, aber ich kann ja keine Konten gegenbuchen. Ich habe ja nur die Bank oder Verrechnung, die ich gegen etwas buchen kann. Die haben aber nicht die Nummern, die meine Freudin mir schrieb.


    Hier erst einmal die Empfehlung meiner Freundin und dann die Frage, wie ich das in Wiso mein Büro Plus umsetzen kann;


    den Restbuchwert vom Laptop würde ich auf das Konto 0490 buchen. Das Gegenkonto ist 9000. Die Abschreibungen werden auf das Konto 4830 gebucht. Das Gegenkonto ist 0490. So wird das Konto 0490 nach drei Jahren ausgeglichen.


    Konkret habe ich mir am 15.06.17 ein Notebook für 1006,99 € gekauft und dieses nun monatl. auf 3 Jahre abgeschrieben, so dass ich als Ausgabe in 2017 195,80 € im alten Buchhaltungsprogramm stehen habe.


    Wie würdet ihr jetzt diese Zahlen in mein neues Programm übernehmen?


    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen


    Vielen Dank im Voraus.


    LG Dette

  • oh je, nachdem ich meine Frage hier geschrieben hatte, hatte ich plötzlich eine Idee und es scheint funktioniert zu haben.


    Sorry, dass ich so vorschnell gefragt habe.


    Ich erkläre mal, wie ich es gemacht habe. Ich habe über Bank einfach das Notebook mit dem Datum letzten Jahres gebucht und dann musste ich es als Anlagegut anlegen, wo ich die 3 jahre Afa festgesetzt habe. Das ist nun Anlagegut 1, was nicht richtig ist, da ich zeitlich früher auch schon Sachen kaufte, die über 410 € kosteten. Aber ich denke, ich kann das noch ändern.


    Ich nehme mal an, dass ich bei der Vst. nichts mehr machen kann oder? Ich habe nun beim Kauf angegeben, dass ich ohne Vst. gekauft habe, was ja nicht stimmt, aber ich konnte es letztes Jahr nicht geltend machen. Da ich nun aber noch 2 2/1 Jahre abschreibe und nun kein Kleinunternehmer mehr bin, frage ich mich, ob ich nicht ab 2018 die Mwst. geltend machen kann. Aber wie sollte ich das machen? Ich könnte evtl. die 19 % eintragen, da ich mit dieser Buchung ja nichts für 2017 abgebe.


    Danke euch.


    Dette

  • Es gibt so etwas wie eine Vorsteuerkorrektur, § 15a UStG. Lass dir vom Steuerberater erklären, wie das geht, wenn du aus dem Gesetz nicht schlau wirst.

  • ich habe mir nun alle Varianten bzgl. der Vorsteuerkorrektur durchgelesen, aber nichts trifft auf meine Situation zu. Es gab keine Variante, dass ein Anlagegut als Kleinunternehmer angeschafft wurde und dann in der normalen Besteuerung weiter abgeschrieben wird. Ich habe 2 verschiedene Seiten gelesen. Vllt, habe ich mich missverständlich ausgedrückt.


    LG Dette

  • Hallo,


    nun habe ich wegen der Afa mein Notebook in Wiso in 2017 gebucht, damit der Rest bis 2020 abgeschrieben wird. Mehr Einkäufe über 410 € netto hatte ich 2017 nicht. Nun habe ich also die 839,50 € netto als Einkauf von Anlagevermögen verbucht und wenn ich nun wieder ins Jahr 2018 gehe, steht ganz oben rechts Anfangssaldo 01.01.2018 -839,50 €


    Sicher muss ich doch noch irgendeine andere Zahl von 2017 in 2017 verbuchen. Ich möchte jetzt nicht meine ganze Buchhaltung noch einmal machen, da ich diese ja schon mit dem anderen Buchhaltungsprogramm gemacht habe und für den Jahresabschluss nutze, aber ich habe Angst, dass ich Zahlen übertragen muss und es versehentlich falsch mache.


    Sollte ich vllt. Den gesamten Saldo, der im Plus steht als Privateinlage an die Bank buchen? Oder sollte ich den Betrag, den ich auf meinem tatsächlichen Geschäftskonto am 01.01.2018 hatte als Privateinlage einbuchen?


    Ich möchte in Zukunft gerne alles buchen, auch die Privatentnahmen, damit es bei einer Prüfung gut überschaubar ist. Ich zahle hin- und wieder auch Privatsachen vom Geschäftskonto und ich überweise mir monatlich einen Lohn auf das Privatkonto. Bisher habe ich das nie gebucht und wahrscheinlich muss ich das auch nicht, aber ich möchte einen besseren Überblick haben und nicht auf die Kontoauszüge einfach privat kritzeln.


    Nur kurz zur Info, ich muss nur die EÜR machen.


    Liebe Grüße

    Dette

  • mit dem anderen Buchhaltungsprogramm gemacht habe und fürden Jahresabschluss nutze,

    Hallo,

    Und warum nimmst Du nicht die Salden aus dem Jahresabschluss den Du mit dem anderen Programm gemacht hast?

    SuSa-Liste ausdrucken und diese Zahlen für die Saldenvorträge in WISO mein Büro nehmen.

  • in den vergangenen Jahren habe ich ohne privaten Ein- und Ausnahmen gearbeitet. Ich möchte die Fehler des letzten Jahres nicht in meine frische Buchhaltung übernehmen.


    Wenn du von Salden schreibst, meinst du jedes Konto einzeln? Wenn ich also bei Einnahmen Summe x stehen habe, dann trage ich diese zum 31.12.17 wo genau ein? Verrechnung -> Erlöse, Beschreibung Erlöse 2017?


    Reisekosten nehme ich auch den Saldenbetrag und trage diesen zum 31.12.17 unter Reisekosten über Verrechnung ein? Werbung, Telekommunikation etc. mache ich das genauso?

  • Nun las ich ein bisschen über Saldenvorträge und habe den Verdacht, dass dies nur für Bilanzen zu tun ist. Ich mache doch eine EÜR. Sollte ich trotzdem die Salden von 2017 eintragen?


    Edit:


    Gerade kam mir der Gedanke, dass die alten Salden aus 2017 doch für 2018 nicht relevant sind. Ich gebe bis Mai meinen Jahresabschluss ab, bezahle meine Einkommens- und Gewerbesteuer, wenn was anfällt und gut ist.


    Das einzige, was vom Vorjahr relevant ist, ist mein Notebook, dass ich noch bis 2020 als Afa laufen lasse. Alles andere unterlag der Sofortabschreibung. Warum also eintragen?

  • Moin,


    nein, müssen musst Du nicht :) - aber es werden doch sowieso nur das Anlagevermögen und die Finanzkonten (Bank, Kasse, Darlehen) per 01.01. vorgetragen; und grade bei der Bank ist der richtige Kontostand zwecks Abstimmung doch ganz interessant.. ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • danke Maulwurf für deine Antwort. Dass ich nicht muss, beruhigt mich schon mal. Nicht wegen der Arbeit, denn du schreibst ja gerade, dass es sich nur um ein paar Zahlen handelt, aber wegen des Verständnisses. Wenn ich wüsste, was genau ich wo eintragen müsste, würde ich es ja tun.

    Darum nun noch ein Versuch - Was ist mit Anlagevermögen gemeint? Alles was im Vorjahr auf Afa gebucht wurde - also nur mein Notebook? Oder auch die kleinen Sachen, wie GWG 150 - 410 € oder sogar Teile, die ich anschaffte und unter 150 € lagen?


    Kasse und Darlehen entfallen bei mir. Was ich bar zahle, wickel ich nun über Verrechnung ab.


    Das Konto Bank gab es im alten Buchhaltungsprogramm nicht. Ich habe einfach die Einnahmen- und Ausgaben gebucht, ohne zu wissen, wogegen ich buche. Wenn ich etwas bar kaufte, schrieb ich in der Erklärung dahinter, bar. Ich habe also keine Zahl vom Konto Bank. Ich habe eine Saldozahl x, die aber mit meinem echten Kontostand nichts zu tun hat, da davon ja über die Hälfte Lebenserhaltungskosten abgingen. Welche Zahl wäre nun die, die ich zwecks Abstimmung wo eintrage. Wenn ich das nun wüsste, dann würde ich es tun. Mit interessant meintst du wahrscheinlich, um zu sehen, wie sich mein Bankkonto in Wiso entwickelt?

  • Wenn du kein betriebliches Bankkonto hast, gibt es nur zwei Möglichkeiten:

    a) entweder alles über das Verrechnungskonto laufen lassen oder

    b) den Stand 31.12.2017/1.1.2018 als Anfangsstand einbuchen und dann alle privaten Einnahmen und Ausgaben auf das Verrechnungskonto über Umbuchung buchen. Nur die betrieblichen Ausgaben und Einnahmen werden dann auf die entsprechenden Kategorien gebucht.

    Was ist mit Anlagevermögen gemeint? Alles was im Vorjahr auf Afa gebucht wurde - also nur mein Notebook? Oder auch die kleinen Sachen, wie GWG 150 - 410 € oder sogar Teile, die ich anschaffte und unter 150 € lagen?

    So weit ich weiß, kann man in Mein Büro rückwirkend Anlagevermögen im Menübaum (ich kann es leider nicht mehr testen, habe nur noch Lesezugriff auf meine alten Daten). Das heisst, du legst Stammsätze für jedes der erfassten Güter über 410 Euro an (darunter ist nich unbedingt notwendig, ausser du möchtest einen Überblick über alle gekauften Anlagegegenstände bekommen). Unter 150 Euro geht sofort in die Aufwendungen, hier ist nichts im Anlagevermögen zu machen. Du gibst die Anschaffungskosten und die Nutzungsdauer an, die AfA wird dann automatisch vom Programm jedes Jahr gerechnet. Nur übertragen musst du dann noch.

    Einmal editiert, zuletzt von babuschka ()

  • und habe den Verdacht, dass dies nur für Bilanzen zu tun ist. Ich mache doch eine EÜR

    hallo Bernadett


    Nein, falscher Verdacht.


    Wie Du am Beispiel "Notebook" siehst, ist dessen (Rest)-Wert auch im neuen von Interesse. Also muss es (der Wert) vom alten in das neue Jahr "vorgetragen" werden. Und der Wertverlust für das Jahr z.B. 2017 wird in 2017 als Aufwand gebucht.

    Ebenso sollte neben den Anlagekonten, (und hier geht es nicht allein um das Notebook) auch das Finanzkonto (1200 Bank) mit dem Du Überweisungen tätigst in das neue Wirtschaftsjahr vorgetragen werden.

    Natürlich muss nicht jeder Kugelschreiber gleich als Anlagegut aktiviert werden. Aber es gibt auch noch die "Poolabschreibung" für GwG.

    Also nicht nur für die Bilanzierer, auch für EÜRechner.


    Ich habe einfach die Einnahmen- und Ausgaben gebucht, ohne zu wissen, wogegen ich buche

    wo wir wieder beim Eingangsposting und der Empfehlung deiner Freundin wären :thumbsup:

    den Restbuchwert vom Laptop würde ich auf das Konto 0490 buchen. Das Gegenkonto ist 9000. Die Abschreibungen werden auf das Konto 4830 gebucht. Das Gegenkonto ist 0490. So wird das Konto 0490 nach drei Jahren ausgeglichen.


    Und auch warum es wichtig ist den Wert nach AfA vorzutragen.

    Denn so weisst Du, wenn das Teil defekt geht oder verkauft wird, welcher Wert anzusetzen ist.


    Unter uns: Ich bin der Meinung, dass "WISO mein Büro" für Deine Anforderungen zu groß u. umfangreich ist und Dich überfordert, bzw. mehr be,-als entlastet.


    Eine Alternative wäre (meiner Ansicht nach) das WISO Steuer:Sparbuch. Das hat auch eine EÜR mit Anlagenverwaltung integriert und den Vorteil dass Du gleich Deine Einkommensteuererklärung damit machen kannst.

  • Und auch warum es wichtig ist den Wert nach AfA vorzutragen.


    Denn so weisst Du, wenn das Teil defekt geht oder verkauft wird, welcher Wert anzusetzen ist.

    Nicht zu vergessen, die gesetzliche Pflicht zur Abgabe des Anlagespiegels (Anlage AVEÜR)

  • Hallo und vielen Dank für alle eure Antworten. Da ich keine Benachrichtigungsmail bekam, habe ich nur zufällig gesehen, dass ihr mir geantwortet hattet. Nun bin ich schon wieder geschockt und würde am liebsten alles hinschmeißen.


    Letzten Sonntag dachte ich noch, dass ich nun alles einigermaßen richtig mache, aber momentan verstehe ich schon wieder gar nichts mehr. Ich habe mir eure Zeilen nun 3 x durchgelesen und bin mir nicht sicher, ob es Sinn macht, nun meine ganzen Bankbuchungen auf Verrechnung zu buchen. Anfangs hatte ich mehrfach meine Barausgaben neu eingebucht und wieder gelöscht. Nun bin ich vorsichtig, da ich Angst habe, dass ich wieder hin und her buche. Bisher schrieb mir niemand, dass meine online Ein- und Ausgaben über Verrechnung gebucht werden sollten.


    Es gibt ja noch Variante b), aber die verstehe ich überhaupt nicht. Kontostand einbuchen, dann auf Verrechnung umbuchen etc. Da kann ich schon wieder soo viel falsch machen.


    Das mit dem Anlagevermögen ist ein guter Hinweis. Das wusste ich nicht. Ich werde die Anlagen von 150 - 410 in Wiso in 2017 eintragen, da ich ja nun mit dem Programm arbeite.


    Ich muss das jetzt erst mal sacken lassen.


    Danke euch für eure Geduld.


    Achso und wegen dem Programm - ich habe es nun schon gekauft und auch sehr viel verbucht, so dass ich nun dabei bleiben muss.

  • Nicht bange machen lassen Bernadett. So schwierig ist das Ganze dann doch nicht, wenn man sich erstmal ins Programm eingefuchst hat.

    Allerdings sollte ein gewisses Verständnis der Buchhaltung auch ohne Mein Büro vorhanden sein. Das kann man sich anlesen oder mal einen Kurs dazu besuchen.

  • ich versuche es ;)


    Ich denke auch, dass es nicht schwer ist, wenn ich ein gewisses Verständnis der Buchhaltung habe. Bisher dachte ich, dass ich Einnahmen und Ausgaben eintrage, einen Gewinn habe und den dem Finanzamt mitteile. Alles darüber hinaus war für mich bis jetzt nicht existent, weil ich nicht darüber nachdachte. Hätte ich gewusst, dass es mehr gibt, dann hätte ich schon längst einen Kurs besucht.


    Aber wenn nun alles über Verrechnung geht, ich meine Afa von 2017 eintrage und mein Anlagevermögen eintrage, dass 150 - 410 € kostete, dann müsste doch alles stimmen.


    Meine Privatein- und Auslagen will ich nicht buchen. Die Privat-Einlagen sind ja meiner Meinung nach das Verrechnungskonto, oder?

  • ich habe es nun schon gekauft und auch sehr viel verbucht, so dass ich nun dabei bleiben muss.

    okayyy


    und bin mir nicht sicher, ob es Sinn macht, nun meine ganzen Bankbuchungen auf Verrechnung zu buchen.

    und ich bin mir nicht sicher, ob Du babuschka verstanden hast.

    bzw. doch da bin ich mir sicher.

    Wenn du kein betriebliches Bankkonto hast, gibt es nur zwei Möglichkeiten:

    a) entweder alles über das Verrechnungskonto laufen lassen oder


    b) den Stand 31.12.2017/1.1.2018 als Anfangsstand einbuchen und dann alle privaten Einnahmen und Ausgaben auf das Verrechnungskonto über Umbuchung buchen. Nur die betrieblichen Ausgaben und Einnahmen werden dann auf die entsprechenden Kategorien gebucht.

    Babuschka meinte damit:

    wenn du kein sep. Geschäftskonto bei einer Bank hast (was in der Buchhaltung übrigens schlicht und einfach als 1200 Bank bezeichnet wird) dann solltest Du der einfachheit halber alles (Einnahmen+Ausgaben) über 1360 (Geldtransit) Verrechnungskonto laufen lassen.

    Und dann wenn Du einen Bleistift kaufst als Geldkonto/Bezahlkonto 1360 verwenden. Also 4930 an 1360

    Wenn der Kunde bezahlt, 1360 an 8400 und wenn Du privat Geld brauchst, 1800 an 1360


    (Die Nummern sind die Kontonummern im SKR 03)

    Achso und wegen dem Programm - ich habe es nun schon gekauft und auch sehr viel verbucht, so dass ich nun dabei bleiben muss.

    Sicher wirst Du Dich da auch noch einarbeiten.

    Aber Buhl kennt auch das Sprichwort: Drum prüfe wer sich ewig bindet

  • ja, das Einrichten ist das Problem.


    Ich habe ja hier schon sehr viele gute Hinweise bekommen und auch mit 2 befreundete Steuerberaterinnen gesprochen, aber das Problem ist, dass beide die doppelte Buchführung kennen und mir T-Konten und Ausgleich erklärten. Mir ist der Sinn der doppelten Buchführung klar, aber ich möchte mit MB einfach nur EÜR buchen und nichts ausgleichen. Für mich als Einzelunternehmer ist dies doch nicht wichtig.


    Darum brauche ich jemanden, der sich mit WISO und der einfachen Buchführung auskennt. Ich wollte einen Kurs von WISO machen, aber die sind ja so weit weg und auch recht selten. Vllt. finde ich jemanden hier in Bonn oder Umgebung.