Zahlung im Folgejahr für Dienstleistung im Vorjahr richtig verbuchen

  • Hallo, ich würde gerne eine Zahlung mit Werterstellung im Dezember 2017 richtig in der EÜR verbuchen. (Nutze WISO Steuer Mac)


    Rechnungssumme: 100 Euro zzgl. 19% MwSt

    Mahnung: 40 Euro


    Rechnungsdatum 10.12.2017

    Werterstellungsdatum 9.12.2017

    Mahnung 11.01.2018

    Zahlungsdatum: 12.02.2018


    Wie verbuche ich diese Einnahme nun Korrekt? Ich kann die Einnahme leider nicht mehr in der EÜR für 2017 verbuchen, da das Zahlungsdatum in 2018 liegt. Verbuche ich die Einnahme in 2018 wird diese nicht dem Gewinn zugerechnet, da die Werterstellung ja bereits im Jahr 2017 erfolgt ist. Abgesehen davon wäre es für mich steuerlich sinnvoller die Einnahme für das Jahr 2017 zu verbuchen, sofern dies zulässig ist. Versteuert wird nach IST-Versteuerung.

  • Moin,


    da bei der EUR allein der Geldfluss zählt ( Ausnahme 10 Tage-Regelung bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben,/Einnahmen), ist diese Einnahme 2018 zu erfassen - eine zeitliche Abgrenzung als "unabgerechnete Leistung" wie bei Bilanzierung ist hier m. E. nicht möglich...


    Viele Grüße

    Maulwurf


    Nachtrag: Berechnung ist ja erfolgt, Tenor bleibt aber der gleiche ;), sollte eher "Buchung von Forderungen" heissen...

  • Vielen Dank!


    Leider ergibt sich dann folgendes Problem:

    Einnahme gebucht mit Werterstellungsdatum 09.12.2017 und Zahlungsdatum 13.02.2018 in WISO 2018

    Einnahme wird in EÜR 18 nicht dem Gewinn zugerechnet (beziehungsweise in der genauen Aufstellung schon, in der Übersicht jedoch nicht)

    Einnahme wird nicht für Vorsteueranmeldung (Q1 2018) berücksichtigt. (Quartalsweise Abgabe) Die Vorsteueranmeldung für 12/2017 lässt sich mit der EÜR 18 auch nicht ermitteln oder berichtigen.

  • Einnahme gebucht mit Werterstellungsdatum 09.12.2017 und Zahlungsdatum 13.02.2018 in WISO 2018

    Als Wertstellungsdatum wäre das Datum zu nehmen an welchem es Deinem Bankkonto gutgeschrieben wird. (siehe auch Deine Bankauszüge. Buchungsdatum und Wertstellungsdatum liegen in der Regel nahe beieinander)

    Folglich kannst Du nicht am 09.12.17 einen Zahlungseingang buchen, der erst am 13.02.18 erfolgt, wert gestellt wird

    Es sei denn Du verwendest das Konto 1360 Geldtransit

    Wie maulwurf23 schon geschrieben, zählt beim EÜRechner der Zeitpunkt des Geldflusses. Auch für die USt-Va. (es sei denn die 10-Tagesregel greift.)

    Und was Du als Bildschirmfoto zeigst, bezieht sich auf diese Regelung.

    Zahlungszeitpunkt = Feb. 18 wäre also auch so buchen.

    Einnahme wird nicht für Vorsteueranmeldung (Q1 2018) berücksichtigt.

    weil Du den Betrag schon 2017 als vereinnahmt gebucht hast?

  • Moin,


    falls das Problem des (teilweise) falschen Ausweises der Einnahme weiter bestehen, würde ich vermuten, dass dies am hier fälschlich verwendeten Wert*er*stellungsdatum liegt; die Angaben widersprechen sich ja, wie bereits festgestellt wurde.. :)


    Viele Grüße

    Maulwurf