Hallo,
sind Beiträge zum Mieterverein absetzbar?
Falls ja: Wo soll ich diese im Wiso-Steuerprogramm eingeben?
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo,
sind Beiträge zum Mieterverein absetzbar?
Falls ja: Wo soll ich diese im Wiso-Steuerprogramm eingeben?
Vielen Dank für die Antwort!
sind Beiträge zum Mieterverein absetzbar?
Nein.
Ansonsten künftig bitte gemäß Forenregeln auch einmal die erweiterte Forumssuche bemühen: https://www.buhl.de/wiso-softw…hp?search/&q=mieterverein
Kann man den Mieterverein also doch absetzen?
Nein.
Ein Zitat einer Quelle aus dem Zusammenhang herausgerissen und ohne Verlinkung ist wenig hilfreich und nicht aussagekräftig.
sind Beiträge zum Mieterverein absetzbar?
Falls ja: Wo soll ich diese im Wiso-Steuerprogramm eingeben?
Dein Zitat der DieAkademische zielt aber nur auf die Erfassung von Nebenkosten, die dann zu in der Einkommensteuer zu berücksichtigenden Kosten gehören, wenn du ein Arbeitszimmer absetzen willst. Das ist aber aus deiner Fragestellung nicht herauszulesen! Direkt mit Einkünften sind diese Beiträge nicht - daher ist die Antwort von miwe4 im Prinzip richtig. Deine Frage ist einfach ganz pauschal und da heisst die Antwort ganz pauschal "nein"
Ich kenne mich noch nicht so gut aus und mache erst das zweite Mal eine Steuererklärung. Deshalb verstehe ich die Zusammenhänge auch noch nicht wirklich.
Ich wusste nicht, dass das vom Arbeitszimmer abhängig ist.
Wenn ich also ein Arbeitszimmer absetzen will, dann kann ich dort die Beiträge vom Mieterverein geltend machen?
Also muss ich die Beiträge zum Mieterverein bei den Nebenkosten des Arbeitszimmers angeben? Somit werden die Beiträge prozentual (Fläche Arbeitszimmer/ Fläche Wohnung) angerechnet?
Ja - aber ob ein Arbeitszimmer angesetzt werden kann, ist Voraussetzung. Dazu gehört, dass es sich um ein Zimmer handelt (also nicht nur Arbeitsecke) und diese fast ausschließlich der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit dient. Durchgangszimmer wurden vom BFH schon abgewiesen. Es gibt eine Menge Fallstricke, bis du dazu kommst, überhaupt die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen zu können. Da solltest du dich einlesen - das WISO Steuer:Sparbuch bietet da eine Menge Informationen.
Danke babuschka, Du hast mir sehr weitergeholfen!!!
Also muss ich die Beiträge zum Mieterverein bei den Nebenkosten des Arbeitszimmers angeben?
Ist im Prinzip ähnlich zu sehen wie eine Rechtsschutzversicherung. Vielleicht kann man sich das so am besten vorstellen.