Kunde meldete Insolvenz an. Mein Honorar steht aus

  • Guten Abend,


    Ein Kunde von mir hat Ende Dezember Insolvenz angemeldet und hat mich darüber informiert, dass meine ausstehende Rechnung nicht bezahlt werden darf, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Da der Betrag knapp unter 100€ war, gehe ich davon aus, dass ich das Geld nie sehen werde.


    Daher die Frage: Die Rechnung (und Leistung) wurden im Dezember 2017 erstellt bzw. erbracht. Wenn ich mein Honorar, wie ich befürchte, nicht bekomme, gibt es eine Möglichkeit zum Abschreiben? Und das gleiche gilt, wenn nur ein Teil bezahlt wird. Kann ich den fehlenden Teil? Wenn ja, denn wo? Ich verwende EKR03.


    Danke.

  • Machst du EÜR oder Bilanz? Davon hängt nämlich die Beantwortung ab. Bei einer EÜR ganz klar nein, denn hier zählen ja nur tatsächliche Zahlungen. Bei einer Bilanz in der Regel auch noch nicht, weil du nicht einmal die Insolvenzquote kennst - Abschreibungen sind erst bei Bekanntwerden der Quote in Höhe des Ausfalls möglich.

  • Moin,


    aufgrund des EKR gehe ich mal von EUR aus; da sehe ich es wie @babuschka : der "Verlust" ist ja bereits durch die nicht erhaltene Zahlung entstanden - nochmals durch eine Abschreibung quasi einen Aufwand zu erfassen, geht hier nicht ?(


    Viele Grüße

    Maulwurf