Guten Abend,
Ein Kunde von mir hat Ende Dezember Insolvenz angemeldet und hat mich darüber informiert, dass meine ausstehende Rechnung nicht bezahlt werden darf, bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Da der Betrag knapp unter 100€ war, gehe ich davon aus, dass ich das Geld nie sehen werde.
Daher die Frage: Die Rechnung (und Leistung) wurden im Dezember 2017 erstellt bzw. erbracht. Wenn ich mein Honorar, wie ich befürchte, nicht bekomme, gibt es eine Möglichkeit zum Abschreiben? Und das gleiche gilt, wenn nur ein Teil bezahlt wird. Kann ich den fehlenden Teil? Wenn ja, denn wo? Ich verwende EKR03.
Danke.