Lohnsteuerbescheinigung ohne jegliche Abgaben?

  • Liebes Forum,


    ich hätte eine Frage zu einem Lohnsteuerbescheid den ich von meinem ehemaligen Chef anfang des Jahres erhalten habe.

    Ich war bei Ihm jahrelang als Minijober angestellt. Anfang des Jahres gab es dann mehr zu tun und er hatte mich im Zuge einer 110=kurzfr. Besch. nach § 8 Abs, 1 Nr.2 SGB IV angestellt.

    Jetzt befinden sich in der Lohnsteuerbescheid keinerlei Abgaben, also weder von mir noch von Ihm. Er meinte damals er würde das irgendwie klären...jetzt ist nur die Frage wie ich das mit meinem Eigenkommensteuerbescheid mache. WISO will meine Angaben so natürlich nicht annehmen und meldet immer nur Fehler. Ich hatte letzte Woche meine Steuer schon abgegeben, da ich dieses Steuerbescheid total vergessen hatte, da ich ja auch keine Steuern bezahlt hatte. Meine restlichen zu versteuernden Einnahmen liegen bei nur 7700€ das komplette Jahr.Es ist meine erste Steuererklärung, weswegen ich doppelt auf dem Schlauch stehe.


    Die Frage ist jetzt, muss ich das doch irgendwie in der Einkommenssteuererklärung angeben? Wenn ja wie? WISO akzeptiert das ja so nicht? Macht das überhaupt einen Unterschied?

  • D.h. es muss auf jeden Fall in die Steuererklärung? Hab die letzte Woche schon abgegeben und müsste es nachreichen.

    Nur zum grundlegenden Verständnis...ich habe ja keine Steuern bezahlt, also müsste es ja eig. auch nicht rein oder doch? Bin verwirrt.

  • Wir hatten eine 2 Moantige Pause davor, da ich ein freiwilliges Praktikum in einer anderen Stadt gemacht hatte. Tut mir Leid, das hatte ich vergessen zu erwähnen. Aber ist es dann möglich, dass ich keinerlei abgaben zahlen musste?

    • Offizieller Beitrag

    Aber ist es dann möglich, dass ich keinerlei abgaben zahlen musste?

    Das ist doch gar nicht die Frage. Maßgeblich ist, dass steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erklären ist. und das ist zwingend, da gibt es kein Wahlrecht. Einfach mal in eine Lohnsteuertabelle schauen. Sozialversicherungsrecht ist nicht mein Gebiet.


    ja, das wäre dann möglich, aber wie gesagt: Frag' mal nach

    Definiv falscher Hinweis. Der Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung ist zwingend zu erklären und wäre demgemäß 1:1 in die Maske zum Arbeitslohn einzugeben gewesen.


    Ich hatte letzte Woche meine Steuer schon abgegeben, da ich dieses Steuerbescheid total vergessen hatte, da ich ja auch keine Steuern bezahlt hatte.

    Dann würde ich einmal schnellstens eine berichtigte ELSTER-Abgabe durchführen und die Erklärungsabgabe mit vollständigen Angaben erneut anstoßen. Dazu ein Begleitschreiben, in dem Du dem FA die Gründe schilderst und eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung beifügst. Ansonsten hättest Du eine (versuchte) Steuerverkürzung, was letztlich von dem Gesamtergebnis der Einkommensteuerveranlagung abhängt. Ggf. versteht das FA da keinen Spaß.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe ja keine Steuern bezahlt, also müsste es ja eig. auch nicht rein oder doch?

    Wenn man dieser Argumentation folgt, braucht man einfach nur keine Steuern zahlen, um etwas nicht versteuern zu müssen... :/ Ist Dir bestimmt auch schon aufgefallen, daß das so nicht sein kann.

  • ein Blick ins Gesetz hilft oft weiter.

    Vorausgesetzt, es wurden keine Lohnersatzleistungen über 410,- € im Jahr bezogen und es wurde auch keine Lohnsteuerklasse 6 auf einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, ist man zur Abgabe einer Steuererklärung nur dann verpflichtet, wenn die SUMME der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt.


    Steuerlich dürfte es durch Dein Arbeitsverhältnis mit den höheren Einkünften auch zu Sozialversicherungbeiträgen gekommen sein.

    Diese sind i. d. R. steuerlich abzugsfähig sodass Du zumindest bei korrekter Angabe beider Einkünfte keine Steuer zahlen müsstest, ergo auch keine Steuerhinterziehung begehst wenn Du hier nicht weiterweisst.

    Glücklicherweise sind wir (noch) nicht in einem Überwachungsstaat oder einem bei jedem Windhauch (nicht Furz!) beleidigten Staatsoberhaupt wie Erdogan, sodass zu überlegen sei, ob man nicht mal Fünfe gerade sein lässt um sich und dem Finanzbeamten Nonsens-Arbeiten zu ersparen.

    • Offizieller Beitrag

    Vorausgesetzt, es wurden keine Lohnersatzleistungen über 410,- € im Jahr bezogen und es wurde auch keine Lohnsteuerklasse 6 auf einer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, ist man zur Abgabe einer Steuererklärung nur dann verpflichtet, wenn die SUMME der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt.

    Das spielt doch jetzt keinerlei Rolle mehr bei der Beurteilung, denn:

    Ich hatte letzte Woche meine Steuer schon abgegeben, da .....

    Womit erst einmal eine Erklärung im Raum steht.


    Diese sind i. d. R. steuerlich abzugsfähig sodass Du zumindest bei korrekter Angabe beider Einkünfte keine Steuer zahlen müsstest, ergo auch keine Steuerhinterziehung begehst wenn Du hier nicht weiterweisst.

    Eine Aussage, die nun weder inhaltlich noch rechtlich nachvollziehen kann.


    Im Übrigen sprach ich von einer ggf. versuchten Steuerverkürzung, was durchaus einen eigenen Straftatbestand darstellt. Ich habe auch nichts zu einem etwaigen Strafrahmen gesagt, das in Abhängigkeit von den Zahlen ja auch mit einer Verwarnung enden kann (und oft tut).


    Glücklicherweise sind wir (noch) nicht in einem Überwachungsstaat oder einem bei jedem Windhauch (nicht Furz!) beleidigten Staatsoberhaupt wie Erdogan, sodass zu überlegen sei, ob man nicht mal Fünfe gerade sein lässt um sich und dem Finanzbeamten Nonsens-Arbeiten zu ersparen.

    Bitte unterlasse künftig solche Sprüche. Das ist nicht Stil unseres Forums und hat rein gar nichts mit der Sache zu tun.

  • Das hab ich jetzt davon. Ein vorschnell angepisster Moderator, der sofort negativ "unfreundlich, beleidigend" verwarnt.

    Leck mich doch, dann beantworte ich hier eben nichts mehr.


    Bei meinem heutigen eigentlichen Anliegen hat er auch nur eine unbrauchbare Antwort abgegeben. Das ist absolut kein Buhl - Niveau.

    • Offizieller Beitrag

    Das hab ich jetzt davon. Ein vorschnell angepisster Moderator, der sofort negativ "unfreundlich, beleidigend" verwarnt.

    Leck mich doch, dann beantworte ich hier eben nichts mehr.

    Beleidigen lassen muss sich hier niemand, auch kein Moderator. Von daher trage auch die Konsequenzen.

    • Offizieller Beitrag

    Das hab ich jetzt davon. Ein vorschnell angepisster Moderator, der sofort negativ "unfreundlich, beleidigend" verwarnt.

    Leck mich doch, dann beantworte ich hier eben nichts mehr.

    Deine Reaktion und Ausdrucksweise zeigt, daß diese Verwarnung absolut nicht vorschnell war. Mehr muß man dazu nicht sagen. :whistling: