Anlagevermögen nachträglich eingeben

  • Hallo,

    seit Februar 2017 betreibe ich ein Gewerbe. Jeden Monat mache ich Umsatzsteuer-Voranmeldung über das Programm Wiso Steuer:Sparbuch2017.

    Im Oktober 2017 habe ich für mein Gewerbe Fotoausrüstung für ca. 5000EUR gekauft. Dummerweise habe ich es nicht unter „Betriebsvermögen>>Anlagevermögen“ sondern unter „Laufende Buchungen 2017 >> Buchungen“ eingetragen.

    Nach dem Kauf WisoSteuer:Sparbuch2018 wurden Daten aus dem Jahr 2017 übernommen.

    Heute bei der Einkommensteuererklärung ist mir der Fehler aufgefallen.

    Wie kann ich den Fehler korrigieren, wenn ich schon alle Daten aus dem Vorjahr übernommen habe und für Januar 2018 Voranmeldung gemacht habe.

    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe da gerade die Zusammenhänge nicht (und Bautroika anscheinend auch nicht).


    Im Oktober 2017 habe ich für mein Gewerbe Fotoausrüstung für ca. 5000EUR gekauft. Dummerweise habe ich es nicht unter „Betriebsvermögen>>Anlagevermögen“ sondern unter „Laufende Buchungen 2017 >> Buchungen“ eingetragen.

    Das musst Du natürlich berichtigen und anschließend entsprechend über Anlagevermögen und AfA buchen. Sollte ja kein problem sein, da die Steuererklärungen 2017 ja noch nicht abgegeben zu sein scheinen.


    Aber was hat das Ganze jetzt mit der USt-Voranmeldung für Januar 2018 zu tun? Die Datenübernahme ändert doch nichts an den 2017er Daten. ?(

    Nach dem Kauf WisoSteuer:Sparbuch2018 wurden Daten aus dem Jahr 2017 übernommen.

    Heute bei der Einkommensteuererklärung ist mir der Fehler aufgefallen.

    Wie kann ich den Fehler korrigieren, wenn ich schon alle Daten aus dem Vorjahr übernommen habe und für Januar 2018 Voranmeldung gemacht habe.


    Bitte einfach mal Stück für Stück den Sachverhalt und Verfahrensstand aufklären.

  • (und Bautroika anscheinend auch nicht).

    auch möglich dass ich etwas zu weit gedacht habe.


    Mein 1. Gedanke, Umbuchung auf das Anlagekonto nebst AfA 2017 würde Abhilfe schaffen ist schon richtig.

    Auch lassen sich die Saldenvorträge 2018 im Steuer:Sparbuch berichtigen.

    Auch die private Nutzungsentnahme ließe sich einbuchen. (ja auch Fotoausrüstungen werden privat genutzt)


    Aber was, wenn tester_T831MnsK das Jahr 2017 nebst USt-Erklärung schon abgeschlossen u. festgeschrieben hat. ?


    Von daher mein Anraten zwecks Rücksprache StBer. o. FA. und der Link zur "Stolperfalle"

  • Sorry, ich war abwesend und konnte nicht antworten.


    Ich versuche es noch mal von vorne.


    Im Oktober 2017 habe ich Fotoausrüstung gekauft.

    Es waren 4 Gegenstände 1 x 700EUR0, 1 x 500 EUR, 1 x 1700 und 1 x 1500 EUR.


    In Wiso Steuer:Sparbuch 2017 habe ich es als Summe 4400 EUR mit 1 Rechnung unter Buchungen Sachkonto 4980-Betriebsbedarf gebucht. Danach wurde auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und von der Summe wurde auch MWSt erstattet.


    Darf man das tun nur bei den Geringwertigen Wirtschaftsgüter? Habe ich es falsch gemacht?


    Danach habe ich 2 Gegenstände 700 + 500 EUR unter Betriebsvermögen>>Anlagevermögen> Wirtschaftsgüter 150,01 bis 1000 (Sammelposten) auf 5 Jahre und 2 weitere Gegenstände 1700 + 1500 auf 7 Jahre abgeschrieben.


    Jetzt sehe ich, dass die 4 Gegenstände noch mal unter „Laufende Buchungen 2017“ als „AfA:Warexxxx usw“ Kto.1:485 und 490 Kto.2 4830 und 4862 Beträge: 120, 45, 55 ,85EUR stehen.


    Habe ich jetzt fälschlicherweise die Ausgabe 2 Mal gebucht?

    Das erste Mal war das der Gesamtbetrag 4400EUR und

    das zweite Mal wird der Betrag 4400 EUR noch mal auf die Abschreibungsjahre verteilt???


    USt-Erklärung ist noch nicht abgeschickt.

    Danke im Voraus!

  • Fotoausrüstung gekauft.


    Es waren 4 Gegenstände 1 x 700EUR0, 1 x 500 EUR, 1 x 1700 und 1 x 1500 EUR.

    Nur wenn die Gegenstände einzeln und allein nutzbar sind, kannst du diese einzeln aktivieren und diejenigen unter 410/1.000 Euro (2017) als GWG/Sammelposten behandeln. Sonst hast du ein Anlagegut "Fotaausrüstung" über 4.400 Euro und dies ist zwingend dann als langlebiges Wirtschaftsgut auszuweisen.

    Die Vorsteuer kannst du hier trotzdem voll geltend machen - die AfA wird nur vom Nettobetrag gezogen, da auch dieser nur aktiviert wird. Also keine Berichtigung der UStVA.


    Die laufende Buchung musst du natürlich stornieren, sonst hast du es wirklich doppelt.

  • Ich habe folgende Schritte gemacht:

    1. EÜR2017 >> Fehlerhafte Buchung über 4400 EUR Storniert und gespeichert.
    2. Danach EÜR2018 >> Saldovorträge mit Vorjahr abgleichen...

    In Umsatzsteuererklärung hat sich der Betrag nicht verändert. Also wie gesagt:

    Also keine Berichtigung der UStVA.

    Und Laufende Buchungen sehen momentan so aus:


    Mein Bedenken war bei Umsatzsteuervoranmeldung. Ich dachte, wenn ich in festgeschriebenen Buchungen etwas verändere, muss ich auch die betroffene Voranmeldung stornieren und neu abschicken.

    Ich hoffe jetzt ist alle richtig!

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    aufdem Screenshot im Jahre 2017 steht für z.B. „AfA: Benq Kto.1.485
    und für Jahr 2018 Kto.1. 487.

    Screens bitte hier mit den Hilfen der Forumssoftware einbinden und nicht auf irgendwelche fremde Server verlinken, die womöglich unsicher oder mit Werbung belastet sind. Ich zumindest klicke mich bei so etwas nicht durch.

  • 0485 ist das Anlagekonto für WG 150,-- bis 1.000,-- (Sammelposten) Ab 2018 nennst sich dieses Konto Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

    Die Kto.-Nr ist die gleiche geblieben

    Also nix mit 0487


    Du schreibst von AfA.. das ist ein anderes Konto:

    4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter


    Nachtrag:

    Da ist Buhl mit seinem Eingeschränkten-KR 03 tatsächlich Datev voraus.

    Die Unterteilung gibt für nachträgliche Anschaffungen bessere Übersicht.

  • Hallo Bautroika,
    sorry, ich verstehe nicht, was du meinst.
    aufdem Screenshot im Jahre 2017 steht für z.B. „AfA: Benq Kto.1.485
    und für Jahr 2018 Kto.1. 487.

    Das muss so sein, da sich 2018 die Grenzen verändern haben. Daher wurde für "Altfälle" (150 bis 1.000 Euro) das Konto 487 neu eingerichtet und die Reste der Vorjahre hierauf übertragen und für "Neufälle ab 2018" das alte Konto 485 beibehalten. Die Grenze ist jetzt nämlich 250 bis 1.000 Euro.

  • die Reste der Vorjahre hierauf übertragen und für "Neufälle ab 2018" das alte Konto 485 beibehalten.

    ich muss sagen: "Daumen hoch" wenn das sogar im EÜR-Modul vom Steuersparbuch implementiert ist. Die Konten sind in der 18er Sparbuch-Version ja schon enthalten.

    Darum auch mein skeptisches Posting hierzu.

    Neuester Datev-SKR03/2018zeigt nur an dass sich die -Kontenbeschriftung geändert- hat.

    Habe mit meinem Testmandant im Steu:Sparb-EÜR Modul noch keinen "Jahreswechsel" gemacht. Kann also nicht bestätigen ob die Saldenvorträge automatisch auf die eigens hinzugefügten Konten vorgetragen werden.

    Mein "normales" BH-Programm hat für 2018 nur 3 neue (Datev)-Konten hinzugefügt "1546 - 2111 - 8706"


    im Netz ist übrigens bzgl. des Anlagekonto 487 nichts zu finden