Häusliches Arbeitszimmer 80% berufliche Nutzung + 20% Gewerbebetrieb = weniger Erstattung als 100% Gewerbebetrieb

  • Hallo,

    ich bin gerade an meiner Einkommensteuererklärung für 2017. Dabei habe ich folgende Situation: ich war von Januar bis März angestellt, dann arbeitslos, und ab Oktober zu 100% selbständig.

    Da ich ein Arbeitszimmer besitze, welches ich seit der Arbeitslosigkeit komplett anrechnen kann, habe ich dies auch in der EÜR als Häusliches Arbeitszimmer angegeben. Soweit so gut.


    Wenn ich nun die Anteile für die Nutzung 80% (April bis Oktober Arbeitslosigkeit = Berufliche Tätigkeit) + 20% (November-Dezember = selbständige Tätigkeit = Erster Gewerbebetrieb), erhalte ich weniger Erstattung, als wenn ich 100% auf Erster Gewerbebetrieb packen würde.


    Entweder verstehe ich die Logik nicht, oder aber es handelt sich um einen Fehler in der Software? Wenn ich 100% auf Berufliche Tätigkeit schiebe, wird es noch weniger… Warum sollte das Arbeitszimmer denn je nach Nutzungsart unterschiedliche Werbungskosten generieren? Vielleicht habe ich auch einfach nur einen Denkfehler X/

    Danke schon Mal!

    • Offizieller Beitrag

    Da ich ein Arbeitszimmer besitze, welches ich seit der Arbeitslosigkeit komplett anrechnen kann, ... .

    Sicher? Wie sieht/sah denn die geplante spätere Tätigkeit genau aus und was wurde aus der Planung?


    Entweder verstehe ich die Logik nicht, oder aber es handelt sich um einen Fehler in der Software?

    Letzteres wohl eher nicht.


    Wenn ich nun die Anteile für die Nutzung 80% (April bis Oktober Arbeitslosigkeit = Berufliche Tätigkeit) + 20% (November-Dezember = selbständige Tätigkeit = Erster Gewerbebetrieb), erhalte ich weniger Erstattung, als wenn ich 100% auf Erster Gewerbebetrieb packen würde.

    Wenn man unter Verwaltung die zutreffende Anteile einträgt und dann in den Einkunftsarten ggf. auch entsprechend agiert, rechnet das alles zutreffend. Zumindest in der Windows-Version.


    Ansonsten lässt sich nur etwas dazu sagen, wenn man den vollständigen Sachverhalt kennt und die diesbezüglichen Eintragungen in allen erforderlichen Eingabemasken. Ohne bereinigte Screens also nahezu unmöglich.

  • welches ich seit der Arbeitslosigkeit komplett anrechnen kann,

    Einmal von miwe4s Zweifel abgesehen, das heisst ja dann auch, dass die Kosten nur zeitanteilig gerechnet werden.

    habe ich dies auch in der EÜR als Häusliches Arbeitszimmer angegeben.

    Dies ist aber nur der gewerbliche Teil, also zwei Monate. Ob überhaupt ein Arbeitszimmer absetzbar ist, hängt auch von der Nutzung des Zimmers ab. Hier gibt es ganz klare Regelungen - auch für dein Gewerbe. Ausserdem müsstet du - wenn du das Arbeitszimmer absetzen kann, weil fast ausschließlich betriebliche Nutzung vorliegt, das Arbeitszimmer in dein Betriebsvermögen einlegen.


    Deine Berechnung selber kann ich nciht ganz nachvollziehen - 2 Monate Gewerbe = 1/6 der Kosten (also rund 17%) der Kosten. Die Arbeitslosigkeit war insgesamt 7 Monate, dann - wenn überhaupt absetzbar - also rund 58% der Gesamtkosten.

    hier findest du Hinweise.

  • Begriffe wie "besitze" sind rechtlich dem Eigentum zu zurechnen, hier wird vermutlich von einer Mietwohnung gesprochen?

    Als Selbständiger sollte man sich steuerlichen Rat holen - egal wo, aber es gibt doch einige Fallen, die man vermeiden kann.


    Lia

  • Begriffe wie "besitze" sind rechtlich dem Eigentum zu zurechnen,

    Mit so einer Aussage wäre ich sehr vorsichtig - Besitz und Eigentum sind im BGB ganz klar getrennt und genau definiert. Wenn es dem Eigentum zuzurechnen wäre, könnte man das Arbeitszimmer ja aktivieren!

    • Offizieller Beitrag

    Begriffe wie "besitze" sind rechtlich dem Eigentum zu zurechnen,

    Mit so einer Aussage wäre ich sehr vorsichtig - Besitz und Eigentum sind im BGB ganz klar getrennt und genau definiert. Wenn es dem Eigentum zuzurechnen wäre, könnte man das Arbeitszimmer ja aktivieren!

    Genau, Eigentum und Besitz sind komplett verschiedene Dinge.

  • Ja - ihr habt ja Recht, ich habe das "besitze" falsch interpretiert. Aber solange der TE hier sich nicht weiter äussert, ist alles sowieso nur Spekulation.