Auslagen eines Eigentümers wie verbuchen?

  • Hallo,

    ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.

    Ein Eigentümer kauft etwas, das als nicht umlagefähige Kosten in der Hausgeldabrechnung stehen soll.

    Eine einfache Ausgabe kann ich natürlich buchen; nur wie buche ich es, damit dieser Eigentümer bei der Hausgeldabrechnung seine Auslage gutgeschrieben bekommt.


    Vielen Dank

  • Wenn der Eigentümer das erstattet bekommt, zahlst Du doch an ihn den Rechnungsbetrag. Das heisst, dass sich lediglich das Empfängerkonto ändert (statt Gewerk oder Lieferant der Eigentümer).

    Damit hast Du beides erreicht:

    1. Der Eigentümer bekommt seine Auslagen erstattet.

    2. Er wird im Rahmen der Abrechnung anteilig belastet

    Zu 2. noch eine Bem.: „nicht umlagefähig“ bedeutet ja auch nicht, dass es nicht in der Hausgeldabrechnung auftaucht, sonder nur, dass es nicht auf Mieter umgelegt werden kann.


    Ich verstehe nicht, warum Du das Geld dem Eigentümer erst mit der Abrechnung erstatten willst. Wenn er etwas ausgelegt hat, sollte das doch sofort ausgeglichen werden. Und da Du ja die Kosten auch buchen kannst, damit sie verteilt werden, muss ja erstmal an irgendwen Geld geflossen sein. Theoretisch lässt sich das Ganze natürlich auch mit Buchungen gegen das Verrechnungskonto lösen (Rechnungsbetrag als Hausgeldvorauszahlung 8800 als Einzahlung an Verrechnungskonto, Ausgabe, z.B. Großreparatur vom Verrechnungskonto zahlen). Der Einzahlung auf das Verrechnungskonto steht aber ja keine reale Zahlung gegenüber, somit finde ich das intransparent. Ohne hinreichen verständlichen Beleg kann das keiner nachvollziehen.