Wiedereintritt im selben Monat

  • Hallo zusammen,


    ich bin mal wieder genervt. Sobald ich etwas anderes als nur meine gleichbleibenden Monatsgehälter abrechnen muss funktioniert nichts mehr.


    Wir hatten bis 10.02. einen Azubi. Das Austrittsdatum habe ich erfasst. Er macht mir weder eine Abmeldung noch eine Lohnsteuerbescheinigung. Des Weiteren kann ich die ELStAM-Abmeldung nun auch nicht mehr absenden, weil ich den Monatsabschluss Februar durchgeführt habe, in der Hoffnung ich kann ihn dann wieder eintreten lassen und meine SV-Meldungen werden erstellt.


    Der Arbeitnehmer tritt zum 16.02.18 wieder ein. Ich kann keine neue Nummer anlegen, weil die Sozialversicherungsnummer schon in der anderen Personalnummer existiert. Und einen Wiedereintritt kann ich auch nicht machen, da das Feld Neu (Kopieren) grau hinterlegt ist. Ich dachte mir nach dem Monatsabschluss geht das vielleicht, dann hätte ich ihn rückwirkend angemeldet. War wohl nichts. Nun kann ich meine ELStAM-Abmeldung nicht versenden und eine Anmeldung wird dann auch nicht funktionieren.


    Wie soll ich nun weiter vorgehen ?


    vg

  • Moin.


    m. E. ist es fraglich, ob es sich dabei tatsächlich um einen Aus- und Wiedereintritt handelt; im Monat des Übergangs gibt es eine Vereinfachungsregel, nach der die Ausbildungszeit bis zum Ende des Monats abgerechnet werden kann (die Teilentgelte müssen dann manuell berechnet werden!) und die Änderung zum "normalen" AN dann erst zum Folgemonat erfolgt ( durch Änderung der Abrechnungsvorgaben).


    Ich rate zur Konsultation a) der Krankenkasse und ggf. des Supports zwecks Umsetzung :)


    Gruß

    Maulwurf

  • Hallo,


    wir wollen den Monat nicht mit dem Azubigehalt zahlen und ein Arbeitsvertrag besteht bereits.


    Trotz allem kommt keine SV-Abmeldung raus und die ELStAM_Abmeldung kann ich auch nicht mehr machen weil der Bearbeitungsmonat der März ist.


    Ich könnte auch jetzt noch keinen Wiedereintritt machen. Auch wenn ich so tue als würde ich ihn zum 01.03. anmelden.


    vg

  • Da hast Du mich falsch verstanden - ich meinte damit, eine neue Beschäftigungsvorgabe zum 01.03. zu erstellen (als AN) - das Gehalt im Februar sollte natürlich anteilig vereinbarungsgemäß berechnet werden :) und eben ohne einen Aus- und Eintritt zu erfassen. Aber das ist ja jetzt, nachdem der Monatswechsel schon erfolgt ist, offenbar nicht möglich..


    Sorry, keine weitere Idee, ich würde den Support kontaktieren...


    Gruß

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    ganz grundsätzlich: Du legst auf keinen Fall einen neuen Mitarbeiter an - das ist ja weiterhin der alte in Persona. Die Steuer-ID, die SV-Nummer etc bleiben ja unverändert.

    Du gehst bitte in die Lohn-Abrechnungsdaten, erfasst den Austritt zum 10.

    Im Anschluss (am 16.) wählst Du den MA wieder aus, gehst wieder auf Lohn-Abrechnungsdaten, wählst im linken Teilfenster den oberen Eintrag und sagst "Neu". Der Assistent zum Anlegen einer neuen Abrechnungsvorgabe erscheint, Du gibst als Datum den 16. ein. Alle anderen Daten bekommst Du dann zum Kopieren vorgeschlagen.

    Im weiteren Verlauf bekommt der MA dann zwei Gehaltsabrechnungen: eine bis zum 10. zum Preis der Ausbildungsvergütung (achtung: Du musst den Betrag händisch erfassen!), eine zweite ab dem 16. zum Preis der neuen Beschäftigung.


    Mal abgesehen davon, dass ich es komisch finde, den Azubi zu entlassen um ihn dann eine Woche später wieder einzustellen: Der MA muss in diesem Fall nicht von ElStAM ab- und wieder angemeldet werden; auch für die SV braucht Du nicht wirklich eine Ab- und Neuanmeldung. Dadurch, dass sich ja die Personengruppe und andere Daten innerhalb der neuen Abrechnungsvorgabe ändern, gehen eh entsprechende Änderungsmeldungen an die Einzugsstelle.


    Wahrscheinlich wäre es sinnvoller gewesen, den Arbeitsvertrag ab dem 11. laufen zu lassen und dem MA dann eine Woche unbezahlten Urlaub zu gewähren.

    Streng genommen müsste er ja auch für eine Woche zum Arbeitsamt und so weiter - da ist mit dieser Unterbrechung unter Umständen sehr viel Bürokratie verursacht worden...