Hallo,
ich habe folgendes Problem, aber vielleicht denke ich auch nur falsch.
Ich verwalte eine neue Wohnanlage, wo erst im November das letzte Haus bezogen wurde. Im Januar habe ich allerdings
schon Rechnungen gebucht (Gültigkeitszeitraum Januar) die aber auch zeitanteilig auf den neuen Eigentümer mit umgelegt
werden. Dieser ist aber erst im November eingezogen, dann kann er das doch nicht mit bezahlen müssen oder???
Genauso betrifft es den Gartendienst. Das Programm schreibt bei der Abrechnung die Gesamtkosten und gibt ihm
dann wieder einen zeitlichen Anteil von 2 Monaten. Obwohl die Kosten im Sommer, mit dem richtigen Gültigkeitszeitraum
erfasst sind. Bei der Grundsteuer und der Verwaltergebühr, habe ich das schon per Abrechnung gebucht, um dem zu umgehen,
aber das kann doch so nicht richtig sein oder???
Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet.
LG Doreen