Abgrenzung von Rechnungen in der Hausgeldabrechnung

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem, aber vielleicht denke ich auch nur falsch.


    Ich verwalte eine neue Wohnanlage, wo erst im November das letzte Haus bezogen wurde. Im Januar habe ich allerdings

    schon Rechnungen gebucht (Gültigkeitszeitraum Januar) die aber auch zeitanteilig auf den neuen Eigentümer mit umgelegt

    werden. Dieser ist aber erst im November eingezogen, dann kann er das doch nicht mit bezahlen müssen oder???

    Genauso betrifft es den Gartendienst. Das Programm schreibt bei der Abrechnung die Gesamtkosten und gibt ihm

    dann wieder einen zeitlichen Anteil von 2 Monaten. Obwohl die Kosten im Sommer, mit dem richtigen Gültigkeitszeitraum

    erfasst sind. Bei der Grundsteuer und der Verwaltergebühr, habe ich das schon per Abrechnung gebucht, um dem zu umgehen,

    aber das kann doch so nicht richtig sein oder???


    Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet.


    LG Doreen

  • Ich verwalte eine neue Wohnanlage, wo erst im November das letzte Haus bezogen wurde. Im Januar habe ich allerdings

    schon Rechnungen gebucht (Gültigkeitszeitraum Januar) die aber auch zeitanteilig auf den neuen Eigentümer mit umgelegt

    werden. Dieser ist aber erst im November eingezogen, dann kann er das doch nicht mit bezahlen müssen oder???

    Hier verstehe ich nicht was du meinst. Ein Eigentümer ist im November eingezogen, dann hat er doch seinen Anteil im Abrechnungsjahr, also vom 1.11.-31.12.17 anteilig zu bezahlen.

    Nur was meinst du mit Kosten für Januar (ich gehe von 2018 aus, diese Kosten müssen doch dann auf alle Einheiten gebucht werden, oder wie kann ich das verstehen?

  • Ich vermute, Du hast als Gültigkeitszeitraum meistens das Abrechnungsjahr verwendet. In diesem Fall kann das Programm doch gar nicht so aufteilen, wie Du es erwartest: Die Kosten werden summiert und dem ganzen Jahr zugeschlagen. Dann wird ein Anteil ermittelt. Anders wäre es, wenn Du als Gültigkeitszeitraum jeweils den Monat nehmen würdest.


    Der Fall, den Du beschreibst, ist ja selten: Wann kommt schon ein Eigentümerwechsel vor?! Ich habe da keine Erfahrungen, normal sind die Gültigkeitszeiträume ja auch für die Eigentümer insofern egal, als nach dem Abflussprinzip gerechnet wird. In Deinem Szenario müssten sie aber wieder relevant sein, nämlich, um die Kosten zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer aufzuteilen. Wenn ich jetzt eine Rechnung, die einem Monat zugeordnet werden kann (z.B. Treppenhausreinigung), auch diesem Leistungszeitraum zugeordnet habe, wäre meine Erwartung, dass sich diese Zuordnung auch bei der Aufteilung Alteigentümer / Neueigentümer widerspiegelt, d.h. wenn z.B. in November und Dezember nicht geputzt worden ist, der neue Eigentümer auch anteilig nichts zahlt.

  • @wonhof Atrium: genau das macht das Programm eben nicht. ich habe den Gültigkeitszeitaum auf den Monat der Ausgabe gesetzt.

    Trotzdem addiert das Programm alles und teilt es denn auf.

    Es handelt sich bei uns um einen Neubau mit unterschiedlichen Fertigstellungsterminen. Daher ist ein Eigentümer erst im November

    eingezogen und hat mit der Rechnung von Januar nix zu tun.

    Aber selbst der Gartendienst, der nur im Sommer ausgeführt wurde, wird ihm im Vovember anteilig belastet. Gültigkeitszeitraum habe ich immer den entsprechenden Monat vorgegeben.

  • Aber selbst der Gartendienst, der nur im Sommer ausgeführt wurde, wird ihm im Vovember anteilig belastet. Gültigkeitszeitraum habe ich immer den entsprechenden Monat vorgegeben.

    Hier läuft etwas schief.


    Wenn im November eine Wohneinheit neu dazu gekommen ist, dann ist m. E. die Gebäudeanlegung fehlerhaft. Dann muss dafür gesorgt werden, dass die im November fertig gewordene Wohnung als Wohnfläche dazu kommt, denn sonst sagt das Programm, vorher war ein Leerstand, daher MÜSSEN alle Kosten entsprechend umgelegt werden.

    Und wenn im Januar des drauffolgenden Jahres etwas für den Monat gebucht wird, dann muss diesem Objekt selbstverständlich dies berechnet werden.


    Ich denke, dass du hier noch etwas an Information geben solltest, denn es wäre schlimm, wenn wir etwas meinen, was du uns nicht gesagt hast.

    Vielleicht auch mal ein Bildschirmausdruck von dem Problem, wäre hilfreich.

  • Also da habe ich mich blöd ausgedrückt. Im Januar 2017 war die Rechnung. Im November 2017 ist das Haus fertig gestellt und übergeben worden. Das Haus ist richtig angelegt. Einzug und Fertigstellung mit Termin 01.11.2017, sonst wäre es ja vorher wirklich mit Leerstand gewesen. Die Wohnfläche wird ab dem Zeitpunkt auch neu berechnet, also ist das auch nicht der Fehler.

    Aber die Kosten werden gesamt gerechnet für das gesamte Jahr und dann auch anteilig umgelegt.

    Sorry weiß nicht wie ich nen Bilschirmausdruck mache....

  • Vermutlich haben damit jetzt nicht allzu viele Leute Erfahrungen, denn - wie gesagt - ist ein Eigentümerwechsel ja ein Ausnahmeprozess, und ich meine sogar, dass der Hausverwalter da in den letzten Versionen irgendwas dazugelernt hat, also früher die Aufsplittung in zwei Rechnungen für die Eigentümer gar nicht ging. Damit das aber in Zukunft funktioniert, wäre der Dialog mit dem Support sicher eine gute Idee: Einfach den Fall exakt beschreiben, idealerweise auch die Datenbank zur Verfügung stellen und ein Ticket anlegen, in dem genau steht, was Du gemacht hast und was Du erwartete hättest.


    Falls kein Bedienungsfehler vorliegt und die Software das nicht unterstützt, könnte man wohl manuell nachhelfen und die Buchungen so ändern, dass die Abrechnung richtig wird, vorher am besten die DB kopieren oder zumindest sichern, danach wieder den alten Stand herstellen.

  • Sorry weiß nicht wie ich nen Bilschirmausdruck mache....

    Dazu ein Hinweis: Oben in der Zeile mit den verschiedenen Assistenten ist auch ein Bildschirmausdruck-Button, da kannst du einen Ausdruck erzeugen und abspeichern.


    So wie mein Vorredner rate ich dir, beim Support ein Ticket aufmachen und um Unterstützung bitten. Dann bekommst du ein Email mit der Aufforderung einen Termin zu nennen, wo du im Programm arbeiten kannst. Wenn es soweit ist, wird mittels Fernwartung der Supporter mit dir deinen Bildschirm sehen und dir Hinweise geben, was du (er kann es nicht) machen musst, um dies korrekt anzulegen. Das kostet nichts und ist in meinen Augen der beste Weg.


    Wenn du das machst, dann bitte versuche vorher die Möglichkeit eines Bildschirmausdruckes zu machen und speichere die Seiten dann ab, dann kannst du das auch jederzeit nocheinmal nachschauen.

    Und wenn es so sein sollte, gib uns eine Rückmeldung vielleicht mit Erkenntnis der Hilfestellung.

  • Generell ist die Aufteilung der Kosten ja auch Sache der Eigentümer: Der Verwalter erstellt die Abrechnung für den jeweils aktuell eingetragenen Eigentümer. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob WISO Hausverwalter hier auch den Abrechnungssplitt überhaupt anbieten muss.


    Wenn ich eine Immobilie verkaufe oder kaufe, sollte ich mich mit dem Käufer bzw. Verkäufer zum Kaufzeitpunkt bereits einigen, und da sollten insbesondere größere Instandhaltungsmaßnahmen besprochen werden (wer trägt die Kosten). Der Rest ist - sofern alle monatlich Abschläge zahlen, eher Kleinkram: bei einem Kaufpreis von 150 000 Euro ist noch eine Hausgeldnachzahlung von vi elleicht 200 € zu verschmerzen.

  • Hallo,


    Danke für den Link. Prinzipiell steht es da ja auch so drin wie ich es meine, aber das Programm berechnet es anders. Ich bin gespannt was Buhl dazu sagt. Habe ein Ticket bekommen und die Datenbank hin geschickt.

    Es muss ja möglich sein die Kosten durch den Gültigkeitszeitraum so zu trennen. Wozu gebe ich den sonst ein.

  • Das kann man aber einstellen: Du kannst die Hausgeldabrechnung auch nur für den aktuellen Eigentümer erstellen lassen. Das ist nach meinem Verständnis die „rechtssichere“ Variante, jedenfalls steht das auch im Kommentarfeld daneben.

  • Der Gültigkeitszeitraum ist relevant für die Mietr-Nebenkostenabrechnung.

    Bei der WEG-Abrechnung ist das Wirtschaftsjahr relevant. Deshalb werden die Kosten auch auf alle Wohnungen umgelegt. Ist richtig, weil der Eigentpümer auch bei Leerstand die Kosten übernehmen muss, da angefallen.

  • Das kann man aber einstellen: Du kannst die Hausgeldabrechnung auch nur für den aktuellen Eigentümer erstellen lassen. Das ist nach meinem Verständnis die „rechtssichere“ Variante, jedenfalls steht das auch im Kommentarfeld daneben.

    ja das habe ich auch schon probiert, das ändert aber an den zahlen nix. der neue Eigentümer trägt trotzdem anteilig die Kosten, die vor seinem

    Kaufdatum angefallen sind. (im selben Kalenderjahr)

  • Der Gültigkeitszeitraum ist relevant für die Mietr-Nebenkostenabrechnung.

    Bei der WEG-Abrechnung ist das Wirtschaftsjahr relevant. Deshalb werden die Kosten auch auf alle Wohnungen umgelegt. Ist richtig, weil der Eigentpümer auch bei Leerstand die Kosten übernehmen muss, da angefallen.

    ok denn bei der Nebenkostenabrechnung klappt das mit den Ein- und Auszügen und den Kosten. Bloß bei der Hausgeldabrechnung nicht.

  • Zitat

    ja das habe ich auch schon probiert, das ändert aber an den zahlen nix. der neue Eigentümer trägt trotzdem anteilig die Kosten, die vor seinem

    Kaufdatum angefallen sind. (im selben Kalenderjahr)

    O.K., das sieht nach Bug aus! Ich hätte auf jeden Falle erwartet, dass das Programm dann nur eine Abrechnung erstellt und diese dem aktuellen Eigentümer komplett zuordnet. So jedenfalls verstehe ich den Hilfetext.

  • Zitat

    ja das habe ich auch schon probiert, das ändert aber an den zahlen nix. der neue Eigentümer trägt trotzdem anteilig die Kosten, die vor seinem

    Kaufdatum angefallen sind. (im selben Kalenderjahr)

    O.K., das sieht nach Bug aus! Ich hätte auf jeden Falle erwartet, dass das Programm dann nur eine Abrechnung erstellt und diese dem aktuellen Eigentümer komplett zuordnet. So jedenfalls verstehe ich den Hilfetext.

    nein leider nicht. es sind die gleichen Zahlen. Der neue Eigentümer kann ja nicht mit Zahlungen belastet werden, die er nicht zu tragen hat, da es vor seinem Kaufdatum lag. Er soll z.B. auch den Gartendienst vom Sommer 2017 anteilig mit zahlen, obwohl er erst im November Eigentümer geworden ist. Jetzt muß ich warten.... Das dumme ist, dass ich ja nicht mal die anderen Abrechnungen machen kann, da die ja dann alle falsch sind und zu wenig zahlen, da die neuen Eigenümer ja anteilig einen Teil zahlen sollen. ich werde weiter berichten.

  • Bitte beachte:


    s. Hilfe> Programmbedienugn > Stammdaten > Eigentümer :


    ....

    In der Immobilienwirtschaft gibt es zwei übergeordnete Formen des Eigentums. Befindet sich eine Liegenschaft mit mehreren Einheiten im Alleineigentum einer natürlichen oder juristischen Person, so werden die Einheiten in der Regel vermietet. Hat eine Immobilie mehrere Eigentümer (für jede Wohnung einen), handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft.


    In der zugehörigen Eingabemaske werden die Daten des Eigentümers der Wohnung (Teil einer Eigentümergemeinschaft) erfasst.


    Insbesondere sind die Angaben zu den Eigentumsverhältnissen wichtig. Aus diesen ergibt sich der Zeitraum für die Hausgeldabrechnung.




    Umgang mit vermietetem Eigentum fff.....


    Stimmen deine Stammdaten ?


    > Stammdaten > Eigentümer > NEU > u.a. ab TT.MM.JJ


    s.auch:

    http://update3.buhl-data.com/documents/Tutorials/Hausverwalter/2017/13_einen_Wohnungseigent%c3%bcmer_anlegen.pdf


    .....und ist dir der Begriff "Abrechnungsspitze" bekannt ?


    http://www.fibucom.com/definit…m-eigentuemerwechsel.html

  • Zitat

    Der neue Eigentümer kann ja nicht mit Zahlungen belastet werden, die er nicht zu tragen hat, da es vor seinem Kaufdatum lag.

    Wenn die Periode vor dem Kauf seiner Immobilie noch nicht abgerechnet wurde, wird er erstmal damit belastet. Hausgeldvorauszahlungen hat ja bereits der Vorgänger(in) geleistet; falls nicht, muss die WEG sie sich von ihm holen. Man kann es auch anders ausdrücken: Der/die Verwalter(in) wird üblicherweise genau eine Abrechnung erstellen und sie dem aktuellen Eigentümer zukommen lassen. Ob der dann Anprüche an den vorherigen Eigentümer hat, muss er selber klären.