Beitragsnachweis Korrektur für 02./03.2017 nochmal versenden

  • Hallo,


    wieder ein neues Problem.


    Ein Mitarbeiter hat uns die falsche Krankenkasse genannt. Er wurde somit bei der falschen Krankenkasse angemeldet und muss nun rückwirkend auf die richtige Krankenkasse angemeldet werden. Er war nur vom 15.02. - 31.03.2017 bei uns beschäftigt. Ist also schon längst nicht mehr bei uns tätig.


    Ich konnte über Korrektur in den Stammdaten des Mitarbeiters die Krankenkasse ändern. Es wurden auch neue SV-Meldungen erzeugt. Aber leider bekomme ich keine Korrektur für die Beitragsnachweise, es werden keine korrigierten Beitragsnachweise verschickt. Ist dies über das Programm nicht möglich? Muss ich dies manuell über SV NET machen oder geht es doch irgendwie übers Programm?


    Gruß

    Gisela Lanzl

  • Hallo Maulwurf,


    er hat die SV-Meldungen erzeugt und verschickt (also die An-/Abmeldungen bei den Krankenkassen, auch die Stornos), aber er zeigt keine Beitragsnachweise an, die verschickt werden. In der Übersicht der Krankenkassen sind auch noch die alten Daten (erzeugt am 23.02.2017) drin, kein Hinweis, dass neue Daten erzeugt wurden, die übermittelt werden können.


    Gruß

    Gisela

  • ... noch was gefunden:


    Er hat für Februar 2018!!!! eine Lohnkorrektur erstellt mit Auszahlung an den Mitarbeiter von 0,54 EUR aufgrund der Änderung der Sozialversicherungsabgaben. Zugleich bekomme ich aber die Meldung, dass der Mitarbeiter in diesem Abrechnungszeitraum nicht beschäftigt ist. Liegt es daran?


    Aber wie bekomme ich nun die Korrekturen zu den beiden Krankenkassen, damit ich auch von der einen das Geld zurück erhalte und von der anderen Krankenkasse das Geld abgebucht werden kann?


    Gruß

    Gisela

  • Ich glaub nicht, dass es an der "Nicht-mehr-Beschäftigung" liegt; eine Korrektur muss ja auch nach Austritt möglich sein.


    Hast Du denn mal geschaut, ob die Differenz im Februar 18 in den Beitragsnachweisen enthalten ist, das wäre demnach


    https://www.haufe.de/personal/…esk_PI10413_HI631397.html


    so auch in Ordnung..


    Es müsste ja eigentlich auch die Lohnsteuerbescheinigung neu erstellt werden, wenn sich dort etwas geändert hat..


    Gruß

    Maulwurf

  • ... kann es dann sein, dass er die Korrektur erst mit Abgabe der März-Beitragsnachweise berücksichtigt und ich deshalb nichts zum verschicken habe? Denn die vom Februar 2018 habe ich schon verschickt.


    LG

    Gisela

  • In welchem Abrechnungsmonat bist Du aktuell? Ich hätte auf 02 getippt, da dort ja die Korrektur beim Mitarbeiter aufgetaucht ist..Wenn Du die Nachweise 02 schon geschickt hast, würde ich die Korrektur dann erst im März machen.

  • ... richtig, im Februar. Aber er zeigt bei der Lohnkorrektur nur an, dass der Mitarbeiter noch 54 Cent bekommt, aber nicht, dass Beträge an die Krankenkasse abgeführt werden sollen. Lohnkorrektur habe ich leider schon gemacht. Die kann ich doch nicht mehr stornieren und auf März machen oder?

  • Doch, das müsste (auf alle Fälle theoretisch ) doch gehen: Du stellst die ursprüngliche Abrechnung 02 wieder her, dann den Monatsabschluß.


    Aber: die Meldungen sind ja nun schon erstellt worden; damit es nicht zu unübersichtlich wird, könntest Du die Nachweise mit SVnet versenden (und dann den März nochmal prüfen, damit nichts doppelt korrigiert wird ;) )

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    wenn ein Mitarbeiter rückwirkend korrigiert wird, wird im derzeit aktuellen Monat das Ergebnis der Vor- und Rückrechnung ausgegeben (also die Nachzahlung an den Mitarbeiter über 54 ct).

    Gleichzeitig werden in diesem Monat auch die Beitragsnachweise korrigiert und versendet.


    Hast Du im Februar nun die Beitragsnachweise schon verschickt, dann gehen die Korrekturen für diesen MA im März mit raus. SV-Net würde ich vorläufig mal weglassen. Da ist das Risiko recht hoch, dass Du bei SV-net was abgibst, was die Software dann einen Monat später nochmal macht.

  • Moin Manuel,


    okay, aber der aktuelle Abrechnungsmonat ist ja der Februar, wofür der Nachweis schon verschickt wurde und danach noch eine Änderung erfolgte -dann passen doch die Fibu-Buchungen nicht mehr zu den versendeten Belegen - ich hoffe, Du hast recht :/