Todesfallleistung betriebliche Altersvorsorge in Steuererklärung

  • Hallo liebes Forum, wir haben folgenden Fall.


    Wir haben von der betrieblichen Altersvorsorge eines verstorbenen Elternteils eine Todesfallleistung von xxxx EUR erhalten.

    Nun habe ich den Belegabruf vom Finanzamt eingeschaltet und eine Belag abgerufen.

    Die xxxx EURo werden direkt in die Steuererklärung übernommen und als Steuerpflichtiges einkommen angezeigt

    (Im WiSo Programm unter dem Punkt Rentner| Leistungen aus aAtersvorsorgeverträgen angezeigt. Laufende Nummer der Leistungsmitteilung des Leistungsträgers: 1. §22 Nr. 5 S.1 EStG).


    Im Beleg steht etwa folgendes: "Rentenbezugsmitteilung" Rechtsgrundlage Leistung aus einem Altersversorgevertrag, einem Pensionsfond, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung lt. Nummer 1 der Leistungsermittlung.


    Nach meinem Wissenstand ist es da nicht korrekt, da diese Zahlung zum Erbe gehört und daher in der Einkommensteuererklärung nicht Berücksichtigung finden sollte.


    Sehe ich das richtig oder ist diese Todesfallleistung wirklich steuerrelevant für meine Einkommensteuererklärung?

    (Erbschaftssteuer ist aufgrund der geringen Summe des Erbes aus meiner Sicht nicht zu zahlen.)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das im Prinzip nach dem Tod der die Rente beziehenden Person als Art Sterbegeld für z.B. 1-3 Monate nach dem Todestag ausgezahlt worden ist, sollte das mit der Besteuerung nach der von Dir genannten Vorschrift schon zutreffend sein.


    Wäre im Prinzip nicht anders als bei Versorgungsbezügen etc., nur die im Rahmen der nichtselbständigen Einkünfte des § 19 EStG abgewickelt werden.

  • Danke für die Antwort, Die verstorbene Person hatte das Rentenalter noch nicht erreicht und keine Rent erhalten. Die Versicherung hat geschrieben "Die eingezahlten Leistungen zahlen wir an die Versorgungsberechtigten Hinterbliebenen aus." In sofern handelt es sich hier um die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge. wie verhält es sich in diesem Fall?

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne die vertraglichen Regelungen und auch die steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen nicht ("Direktversicherung"?). Ich gehe aber davon aus, dass die Versicherung die vertraglichen Vereinbarungen kennt und die daraus resultierenden steuerrechtlichen Konsequenzen auch. Abgesehen davon muss Du der Versicherung ja Deine Identifikationsnummer genannt haben. Die Versicherung wird Dir den Grund für diese Erfordernis doch sicherlich mitgeteilt haben. Und mit Auszahlung wird sie Dich ebenfalls auf die bestehende ESt-Pflicht und die elektronische Übermittlung der Daten an das FA hingewiesen haben.


    Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge - Quelle: haufe.de

  • "Die eingezahlten Leistungen zahlen wir an die Versorgungsberechtigten Hinterbliebenen aus."

    Das ist m. E. nach eine vertraglich vereinbarte Leistung bei Tod des Versicherungsnehmers. Damit dürfte es sich nicht um eine Rückzahlung von geleisteten Beiträgen handeln, was der TE wohl meint.