AN-Beiträge zu Krankenversicherungen - Unterpunkt: "darin enthaltenen Beträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt"

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine Frage zum Punkt:


    ==> AN-Beiträge zu Krankenversicherungen - Unterpunkt: "darin enthaltenen Beträge, aus denen sich KEIN Anspruch auf Krankengeld ergibt"

    Meine Mutter, für die ich die Steuererklärung ausfülle, ist Rentnerin, sie bekommt eine Witwenrente.
    Unter "Zeile 25. der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2017" kann ich die

    "AN-Beiträge zur Krankenversicherungen" entnehmen und in die entsprechende Zeile im WISO Steuer Sparbuch 2018 eintragen.


    Doch was gebe ich in der darunterliegenden Zeile "darin enthaltenen Beträge, aus denen sich KEIN Anspruch auf Krankengeld ergibt" ein???

    0 Euro ? oder den Maximalwert von xxx Euro = der Wert der unter Zeile 25 (s.o.) steht?


    Meine Mutter ist Renternin, 75 Jahte alt - lebt im Pflegeheim und arbeitet nicht.


    Der Unterpunkt scheint neu zu sein?


    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen?

    Viele Grüße


  • Unter "Zeile 25. der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2017"

    Meine Mutter ist Renternin, 75 Jahte alt - lebt im Pflegeheim und arbeitet nicht.

    Wie kann Deine Mutter dann eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2017 erhalten haben? ?(


    Bei meiner Mutter (Regelaltersrente) steht in der "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt"


    Also in Zeile 17 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.


    Am besten wäre es aber, Du richtest einen Datenabruf für Deine Mutter ein ...

    • Offizieller Beitrag

    Was denn jetzt?

    Meine Mutter, für die ich die Steuererklärung ausfülle, ist Rentnerin, sie bekommt eine Witwenrente.

    Rente i.S. § 22 EStG mit entsprechender Leistungsmitteilung


    oder

    "Zeile 25. der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2017"

    Versorgungsbezüge mit Lohnsteuerbescheinigung?


    Oder beides?


    Der Unterpunkt scheint neu zu sein?

    Nein, insoweit hat sich die letzten Jahre rein gar nichts geändert.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.

    Zur genaueren Erklärung: Meine Mutter ist Witwe, mein Vater war Pfarrer, meine Mutter erhält Witwenrente = Versorgungsbezüge von der

    Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte

    --> Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2017 steht aber nichts von "darin enthaltenen Beträge, aus denen sich KEIN Anspruch auf Krankengeld ergibt", mhmmmm

    Nein, es gab keine Bescheinigung der KV.
    Und den Datenabruf habe ich eingerichtet.

    Mhmm, ich weiß jetzt immernoch nicht, ob ich da 0 Euro oder xxxx Euro eintragen muss.

    • Offizieller Beitrag

    Die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 so einzugeben, wie sie ausgestellt worden ist bzw. wie die Daten dem FA elektronisch übermittelt worden sind.


    Wenn noch Zweifel bestehen der Einfachheit halber für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) registrieren und alles über den Datenabruf beistellen lassen.

  • Wenn noch Zweifel bestehen der Einfachheit halber für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) registrieren und alles über den Datenabruf beistellen lassen.

    So wie ich am Anfang schon empfohlen hatte

    Am besten wäre es aber, Du richtest einen Datenabruf für Deine Mutter ein ...

    Für mich ist hier aber auch immer neben der Vereinfachung der Aspekt der Kontrolle der Daten, die ans FA übermittelt wurden, wichtig.

  • Ich vermute, dass der gesamte Betrag der KV hier einzutragen ist, denn der abgefragte Betrag ist doch die Kürzung von 4% bei Arbeitnehmern dafür, dass die Krankenkasse bei Krankheit eben Krankengeld zahlt. Bei Rentner entfällt dies doch - die bekommen kein Krankengeld mehr.