Zumutbare Belastung falsch?

  • Hallo


    ich habe letzte Jahr und dieses Jahr meine Steuererklärung mit dem WISO Sparbuch eingereicht. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Berrechnung der zumutbaren Belastung sowohl letztes Jahr wie auch dieses Jahr von der vom FA berrechneteten zumutbaren Belastung abweicht. Die zu.Bel. beträgt ab einem Einkommen v. 51K€ bei 2 Kindern 4%. Bei WISO ist die zu.Bel. allerdings niedriger, wodurch sich ein abweichendes zu versteuerndes Einkommen und somit auch eine abweichende (höhere) Steuerrückerstattung ergibt. Diese wurde letztes Jahr (und wahrscheinlich auch dieses Jahr) v. FA korrigiert und die niedrigere Rückerstattung wurde überwiesen.


    Warum stimmt die zu.Bel. vom WISO Programm nicht mit der v. FA überein (4% v. Einkünften)?


    Danke & VG

    Marc

    • Offizieller Beitrag

    Diese wurde letztes Jahr (und wahrscheinlich auch dieses Jahr) v. FA korrigiert und die niedrigere Rückerstattung wurde überwiesen.

    Was heißt denn wahrscheinlich? Die zumutbare Eigenbelastung lässt sich doch ziemlich einfach sowohl in der Steuerberechnung Deines Programms als auch im EStB der FinVerw ablesen.


    Sowohl die Steuerprogramme von Buhl als auch die Programme der Finanzverwaltung rechnen die aktuellen Jahre nach der neuesten BFH-Rechtsprechung. Und da kamen bei mir und vielen anderen Forenmitgliedern identische zumutbare Eigenbelastungen heraus.


    Du solltest Dir die Berechnungen sowie die Besteuerungsgrundlagen noch einmal genau anschauen. Wahrscheinlich wurde durch das FA an anderer Stelle abgewichen, was sich dann allerdings als Folgewirkung auch auf die zumutbare Eigenbelastung auswirken kann.


    Ohne bereinigte Screens kann man leider nicht mehr dazu sagen.

  • Mit wahrscheinlich meine ich, dass es wieder eine Differenz bei der zu.Bel. geben wird, dass ich das aber noch nicht weiß, da ich meine Steuerklärung f. 2017 ja erst gestern eingereicht habe. Wenn ich mir den Vergleich zw. Progr. und Finz.Verw. v. 2017 anschaue dann sehe ich eine Differenz und die ist ziemlich eindeutig bei den Posten zu.Bel. zu sehen. Und dieser Posten ändert dann natürlich das zu versteuernde Einkommen und daher auch der geringere Erst.betrag.



    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nicht umsonst gesagt:

    Die zumutbare Eigenbelastung lässt sich doch ziemlich einfach sowohl in der Steuerberechnung Deines Programms als auch im EStB der FinVerw ablesen.


    Der elektronische Bescheiddatenabruf ist nicht immer zuverlässig, was man auch aus den Erläuterungen der Finanzverwaltung dazu ersehen kann. Es handelt sich seitens der FinVerw insoweit meines Wissens nach immer noch um ein im Test befindliches Verfahren.


    Und auch das sollte man beachten:

    Du solltest Dir die Berechnungen sowie die Besteuerungsgrundlagen noch einmal genau anschauen. Wahrscheinlich wurde durch das FA an anderer Stelle abgewichen, was sich dann allerdings als Folgewirkung auch auf die zumutbare Eigenbelastung auswirken kann.

    Insoweit kann man aus Deinem Screen, verständlicher Weise, nichts erkennen.

  • ich habe mir beides angeschaut, leider komme ich weiterhin zur gleichen Aussage.

    sehe ich eine Differenz und die ist ziemlich eindeutig bei den Posten zu.Bel. zu sehen. Und dieser Posten ändert dann natürlich das zu versteuernde Einkommen und daher auch der geringere Erst.betrag


    Also ich weiß nicht an welcher anderen Stelle das FA abgewichen sein soll. Aber ich bin natürlich kein Profi auf dem Gebiet und kann nur das wiedergeben was ich sehe. Wenn ich also eine Vergleichsübersicht v. WISO erhalte (FA vs. Programm) und die stimmt in allen Positionen überein bis auf den einen, dann macht mich das etwas stutzig. Und wie bereits erwähnt hat das FA ja anscheinend die 4% v. den Einkünften als zu.Bel. genommen (was ja richtig ist), das Program aber nicht und das war meine ursprüngliche Frage.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mir den Vergleich zw. Progr. und Finz.Verw. v. 2017 anschaue dann sehe ich eine Differenz und die ist ziemlich eindeutig bei den Posten zu.Bel. zu sehen.

    D.h.,, in der davor stehenden Zeile mit der Bemessungsgrundlage der zumutbaren Belastung stehen für Programm und Finanzamt dieselben Werte drin?

    • Offizieller Beitrag

    Und wie bereits erwähnt hat das FA ja anscheinend die 4% v. den Einkünften als zu.Bel. genommen (was ja richtig ist),

    Die zu.Bel. beträgt ab einem Einkommen v. 51K€ bei 2 Kindern 4%.

    Aber eben nur für den 51.130€ übersteigenden Betrag. Das Urteil dazu und die Erläuterungen nebst Berechnungsmodus hast Du Dir einmal angeschaut?


    Das kannst nur Du selber 100%ig mittels Excel nachrechnen, uns fehlen dafür die Zahlen. ansonsten einmal bei der bayerischen Finanzverwaltung vorbeischauen: http://www.finanzamt.bayern.de…lt.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x


    Wenn ich da so einmal Deinen Bildausschnitte überschlage, könnte Euer Gesamtbetrag der Einkünfte so um die 90.025€ betragen haben. Dann hätte das Programm zutreffend nach der neuen Rechtssprechung gerechnet und das FA zu unrecht noch nach der alten Rechtslage.



    Wenn dem so ist, wäre dies der klassische Fall für einen erforderlichen Einspruch gegen den ESt-Bescheid.


    D.h.,, in der davor stehenden Zeile mit der Bemessungsgrundlage der zumutbaren Belastung stehen für Programm und Finanzamt dieselben Werte drin?

    Gehe ich nach meiner eigentlich passenden Beispielrechnung mit ziemlicher Überzeugung von aus, deshalb auch der Hinweis auf den ggf. einzulegenden Einspruch.