WISO Steuer 2018: Kirchenaustritt - wie anschließend einbehaltene KiSt auf Kapitalgewinne zurückfordern

  • Hallo zusammen,


    im September 2017 bin ich aus der Kirche ausgetreten und konnte dies auch in WISO Steuer 2018 entsprechend eintragen.


    Im Oktober 2017 habe ich Aktien verkauft und meine Bank hat auf die Gewinne Kirchensteuer abgeführt.


    Ich suche jetzt eine Möglichkeit in WISO-Steuer 2018 einzutragen, daß die Aktienverkäufe quasi in der Kirchensteuer-freien-Zeit getätigt worden sind und entsprechend vom Finanzamt zurückgefordert werden können.


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten,


    kolbius

  • Hallo,


    das wird wohl so nicht gehen, weil die Kirchensteuer wie auch die Lohn- bzw. Einkommensteuer auf ein Jahr erhoben wird. Bei Austritt im Jahr wird dann die Kirchensteuer bei dir mit 2/3 der Gesamtjahressumme berechnet. Im Einkommensteuerbescheid wird dann der Anteil, der auf die letzten vier Monate entfällt, gutgeschrieben.

    • Offizieller Beitrag

    das wird wohl so nicht gehen, weil die Kirchensteuer wie auch die Lohn- bzw. Einkommensteuer auf ein Jahr erhoben wird. Bei Austritt im Jahr wird dann die Kirchensteuer bei dir mit 2/3 der Gesamtjahressumme berechnet. Im Einkommensteuerbescheid wird dann der Anteil, der auf die letzten vier Monate entfällt, gutgeschrieben.

    Genau so ist es. Die ESt ist eine Jahressteuer und die ist nun einmal die Berechnungsgrundlage für die KiSt. Die KiSt wird dann letztlich nur noch auf die Dauer der vollen Monate der KiSt-Pflicht heruntergebrochen, also gezwölftelt.

  • Hallo zusammen,


    Danke schon mal für die Antworten.

    Nur um sicher zu gehen, daß ich das richtig verstanden habe:


    Die Gewinne aus Kapitalerträgen werden mit der Kapitalertragssteuer und ggf. auch mit der Kirchensteuer (sofern man in der Kirche ist) versteuert. Wenn man nun in dem Jahr irgendwann zwischendurch aus der Kirche austritt, wird die Kirchenaussteuer auf Kapitalgewinne, unabhängig von dem Tag, an dem die Gewinne angefallen sind, anteilig unter Berücksichtigung des Austrittsdatums, erstattet?


    Mit anderen Worten, alle Kirchensteuerbeiträge in dem Jahr, die mit Kapitalerträgen zusammenhängen (also auch z.B. auf Zinsen, die in der ersten Jahreshälfte angefallen bzw. gutgeschrieben worden sind) werden dann anteilig (in meinem Fall Austritt nach 9 Monaten = 3/4 der Kirchensteuer) berücksichtigt?


    ... ein etwas verwunderter

    Kolbius

    • Offizieller Beitrag

    Alle Kapitalerträge in der Erklärung angeben, auch die nicht mit Zinsabschlagsteuern belasteten und dann die Überprüfung des Steuereinbehalts in der Eingabemaske/Erklärung anklicken.


    Die Frage taucht zwar hier das erste Mal auf, wurde aber im Netz schon häufig diskutiert: https://www.google.de/search?q…&sourceid=chrome&ie=UTF-8