Hallo, ich habe festgestellt, egal was ich für Versicherungsbeitäträge angebe, verändert sich nicht's bei dem Erstattungsbetrag.
Versicherungen
- Batzysamy
- Unerledigt
-
-
egal was ich für Versicherungsbeitäträge angebe, verändert sich nicht's bei dem Erstattungsbetrag.
Dann ist der Höchstbetrag erreicht bzw. überschritten.
-
Wie, ohne eine Versicherung vorher eingetragen zu haben?
-
ohne eine Versicherung vorher eingetragen zu haben?
Stichwort: Kranken- und Pflegeversicherung.
Frage: Schon eingetragen?
-
Wie, ohne eine Versicherung vorher eingetragen zu haben?
Je nach Höhe der Sozialversicherungsbeiträge laut Lohnsteuerbescheinigung ja. Kann man doch ganz einfach aus der Steuerberechnung nebst Erläuterungen des Programms erlesen. Da sind alle Vergleichsberechnungen detailliert aufgeführt.
-
Hallo, wenn ich bei unserer Tochter Fortbildungen an einzelnen Tagen plus Verpflegung für den Tag eingebe, verändert sich beidem Erstattungsbetrag nichts. Genauso, verhält es sich bei Versicherungen. Weiß jemand woran das liegt?
was bedeutet: bei unserer Tochter? Die ESt Ihrer Tochter oder Anlage KIND???
Nee ist allein veranlagt und schon aus der Lehre.
Weiß jemand woran das liegt?
Deine Frage wurde doch schon am 1. März beantwortet. Warum also hier nochmals posten?
-
Deine Frage wurde doch schon am 1. März beantwortet. Warum also hier nochmals posten?
Weshalb ich das Ganze dann auch einmal zusammenschiebe.