Gründungskosten wo angeben?

  • Hallo,


    ich habe letztes Jahr mit 3 anderen begonnen ein Unternehmen zu gründen. Wir haben erst im November angefangen und haben noch kein Unternehmen angemeldet, ich habe aber bereits 2 Rechnungen z.b. für ein Seminarraum.

    Ich weiß, dass ich die Kosten als "Vorweggenommene Betriebsausgaben" steuerlich geltend machen kann. Ich habe in WISO steuer:Mac das Thema "Gewerbebetriebe" aktiviert - rechts in der orangenen Hilfespalte schläft WISO auch vor, Gründungskosten als Vorweggenommene Betriebsausgaben zu erfassen. Ich weiß nur beim besten Willen nicht wo und wie ich das in WISO anstellen kann. Klicke ich auf "Gewerbebetriebe" bekomme ich nur Optionen die mit Einkünften verbunden sind, etwa "Laufende Einkünfte als Einzelunternehmer", aber eben keine Option um Kosten anzugeben.


    Kann mir jemand weiter helfen, wo genau ich solche Rechnungen und z.b. Autofahren angeben kann?

    Besten Dank

    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Ganz normal eine Einnahmenüberschussrechung (EÜR) erstellen. Und da musst Du im Rahmen der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls die entsprechenden Betriebsausgaben erfassen oder im gesonderten EÜR-Modul des Programms demgemäß Betriebsausgaben buchen. Welches der Module bzw. welche Vorgehensweise sinnvoll ist, kommt auch auf eine evtl. USt-Pflicht (Vorsteuerabzug) an. Das haben wir im Forum aber schon oft erläutert.

  • Hallo,


    das geht in deiner privaten Einkommensteuererklärung überhaupt nicht. Ihr habt eine Gesellschaft gegründet - solange keine Anmeldung, ist es in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Für diese müsst Ihre ein Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abgeben, hierfür ist als Basis eine Einnahmenüberschussrechnung für die Gesellschaft zu erstellen und per Elster an das Finanzamt zu senden. In diese EÜR gehen Eure Ausgaben ein.

    Ihr solltet wegen Steuernummer etc. unbedingt das Finanzamt kontaktieren - da kann einiges schief gehen, zumal ihr noch nichts angemeldet habt.

    • Offizieller Beitrag

    ... mit 3 anderen begonnen ein Unternehmen zu gründen. Wir haben erst im November angefangen und haben noch kein Unternehmen angemeldet,

    Das hatte ich in der Tat überlesen. Somit ist eine Feststellungserklärung (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen) nebst EÜR zu erstellen. Da sind die Betriebsausgaben in der EÜR zu buchen. ggf. sogar als Sonder-Betriebsausgaben. kommt da auf den Sachverhalt an. Ich denke aber, da bist Du auf jeden Fall bei den Steuerangelegenheiten überfordert. Ihr solltet Euch schnellstens einen Steuerberater suchen, der Euch alles Erforderliche erklärt und ggf. mit Euch gemeinsam in die Wege leitet.

  • Erstmal ist es wichtig, die Belege zu sammeln. Am besten ganz altmodisch in einem Ordner.

    Die buchhalterische und steuerliche Behandlung hat noch Zeit, bis ihr euer Unternehmen gegründet habt.

    Achtet darauf, dass ihr formell korrekte Rechnungen auf euren Namen bekommt.

    • Offizieller Beitrag

    Die buchhalterische und steuerliche Behandlung hat noch Zeit, bis ihr euer Unternehmen gegründet habt.

    Das sehe ich etwas anders. Wenn man sich so gar nicht auskennt, benötigt man jemanden, der alles rechtzeitig in die richtigen Bahnen lenkt. Hinterher kann man nur noch retten und das beste daraus machen, was nicht wirklich sinnvoll ist. Eben gerade bei einer GbR, bei der im Zweifel mehrere Existenzen dranhängen.

  • sorry MiWe, wie soll das aussehen, wenn es die zu bearbeitende Einheit formal noch nicht gibt.

    o.k., GbR ist kein Thema, die gibt es sofort. Ist ja aber als solche nicht rechtsfähig. Wenn noch nicht klar ist, ob gewerblich oder freiberuflich (können wir hier nicht klären), wäre jeder konkrete Schritt womöglich einer in die falsche Richtung. Insofern stimme ich dir zu, dass hier eine fachlich fundierte Begleitung erforderlich ist.

    Bis diese gegeben ist, ist aber der einzige Fehler der, keine ordnungsgemäßen Belege zu sammeln.

    Würde mich wundern, wenn du das anders siehst.


    Grüße,

    Hamich

  • Ist ja aber als solche nicht rechtsfähig.

    da habe ich aber andere Informationen.

    Wenn noch nicht klar ist, ob gewerblich oder freiberuflich

    Wird doch im Zweifel vom Finanzamt geändert. Ich kenne keine Fall, wo das FA bei einer Erstanmeldung (sei es Einkommensteuer, EÜR etc.) hier nicht einen Hinweis gegeben hätte, wenn man es falsch eingestuft hat.

    ist aber der einzige Fehler der, keine ordnungsgemäßen Belege zu sammeln.

    Das sehe ich anders - die Aufnahme einer steuerpflichtigen Tätigkeit ist dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen - bei einer GbR (auch in Gründung) sollte dies schnellstmöglichst erfolgen). Davon abgesehen - wenn Umsatzsteuerpflicht bestehen sollte, hätten UStVAen abgegeben werden müssen!


    Also - auch meine Meinung - schnellstens zum Steuerberater (Lohnsteuerhilfe darf hier nicht).

  • Ist in diesem Fall (um zum Ursprung zurückzukommen) wohl tatsächlich so, dass hier bei sskora schon betriebliche Aktivitäten stattgefunden haben können.

    Wofür mietet man wohl einen Seminarraum?

    Da ist es möglicherweise wirklich nichts mehr mit "vorweggenommenen Betriebsausgaben".


    Aber das sind ja alles keine Fragen mehr, bei denen es um die Verwendung einer Steuersoftware (im Sinne von: "wie bediene ich das Programm" geht.

  • erstmal danke für eure antworten!

    ok das hatte ich mir in der tat etwas leichter vorgestellt - ich bin eben kein steuerexperte. und ja, das geht wohl wirklich viel weiter als "wo trage ich das in der softwar ein". Ich denke da werde ich mir hilfe zu holen. danke für die aufschlu