Gemischte 2017 / 2018 Leistung mit Rechnung in 2017 aber Zahlung 2018 in EÜR buchen

  • Hallo,

    wir sind eine GbR mit Kleinunternehmerregelung und machen unsere EÜR.


    Wir bekommen eine Rechnung (monatlich und an sich gleichbleibend) für einen Server. Die Rechnung kommt immer Ende des Monats für das nächste Monat. z.B EUR100


    Mitte Dezember haben wir aber neue Hardware hinzugemietet, also beinhaltet die Rechnung Ende Dezember jedoch nun auch die Änderungen für Dezember. Also vereinfacht ist die Rechnung vom 31.12.2017:


    15.12-31.12.2017 Zusatz €15

    1.1.2018-31.1.2018 Standard+Zusatz(voll) €130

    Summe €145, zu zahlen am 2.1.2018


    Ich habe gelesen, dass bei EÜR (ohne Bilanzierung) das Kontodatum, also 2.1.2018 relevant ist. Jedoch gibt es auch die Information, dass man in das richtige Wirtschaftsjahr buchen soll.


    Wie ist es denn nur mit so einer gemischten Rechnung? Ich würde gerne alles in 2018 buchen ... aus Einfachheit, da jede der oberen Positionen eigentlich 5 sind und ich müsste die Rechnung ziemlich zerlegen. Außerdem sind 90% des Euro Betrages für 2018 relevant.


    Was ist das richtige?


    Gruß und Dank!

  • Ich habe gelesen, dass bei EÜR (ohne Bilanzierung) das Kontodatum, also 2.1.2018 relevant ist.

    hallo,

    eigentlich ist bei EÜR das Datum des "Geldfluss" maßgebend.

    Also das Zahldatum.

    d.h. wenn Du die RG. aus 2017 am 01.01.2018 bezahlst, diese 2 Tage später dem Konto belastet werden, gilt "Aufwand" 2018

  • Du musst aber auch prüfen, ob es sich möglicherweise um eine "laufende" Zahlung handelt (wie Miete oder UStVA), dann wäre die 10-Tage-Regel des § 11 Abs. 1 EStG noch zu prüfen.

  • Es ist eine monatliche Zahlung, also würde ich es schon laufend nennen. Es ist die Miete für unseren Homepage-Server bei einem Provider.


    Muss ich dann die

    15.12-31.12.2017 Zusatz €15

    doch aus der Rechnung herausspalten und in 2017 mitrechen?

  • 15.12-31.12.2017 Zusatz €15

    hallo,

    Ich nehme an, dass das nicht die Regel ist und künftig diese Zusatzleistung zum Standard wird.

    Wenn also die Rechnung (Zusatzleistung für 14 Tage 2017) im neuen Jahr ausgestellt wurde kannst Du auch 2018 einbuchen. (so bleibt Bankkonto und Saldo in der Buchhaltung aktuell.

    Ansonsten müsstest Du die RG kopieren und in 2017 abheften und diese 15,-- auf 1360 Geldtransit buchen. :rolleyes:

    Bei dem Hinweis von babuschka geht es hauptsächlich um die leidige Umsatzsteuer - 10 -Tagesregel

    • Offizieller Beitrag

    Bei dem Hinweis von babuschka geht es hauptsächlich um die leidige Umsatzsteuer - 10 -Tagesregel

    Die 10-Tage-Regelung betrifft nicht die USt, sondern die EÜR. Sie wird nur immer wieder einmal anlässlich der Zahllasten der USt-VAs am Jahreswechsel aktuell.

  • wir sind eine GbR mit Kleinunternehmerregelung und machen unsere EÜR.

    Die 10-Tage-Regelung betrifft nicht die USt, sondern die EÜR. Sie wird nur immer wieder einmal anlässlich der Zahllasten der USt-VAs am Jahreswechsel aktuell.

    Es geht aber doch um die EÜR und nicht um die UStVA???

    • Offizieller Beitrag

    Es geht aber doch um die EÜR und nicht um die UStVA???

    Ich habe ja nicht gesagt, dass die 10-Tage-Regelung nicht anzuwenden ist, sondern nur die Begründung von Bautroika bezüglich der "Umsatzsteuer" korrigiert.

  • Ok, also doch nur in 2018, da es wir richtig erkannt wurde einmalig war. Eine längere Übersicht ist


    ....

    2.Sept 2017 €100

    2.Okt 2017 €100

    2.Nov 2017 €100

    2.Dez 2017 €100


    2.Jan 2018

    Zusatz €15 für Dez. 2018 (15.12.-31.12.2017)

    Jan €130 (€100+ Zusatz, der zum Standard wird)


    Feb €130

    Mär €130

    ....

  • :thumbup:

    zumindest würde ich das so handhaben.


    Bsp.:

    Miete wird jeweils zum 01.d.Mon. für den Folgemonat abgebucht.

    Warum sollte ich die Miete für Jan. 2018 welche schon im Dez. 2017 vom Konto abgebucht wird, in 2017 als Miete Jan. 2018 buchen.

    Das Jahr hat 12 Monate, also 12 x Miete.

    Es sei denn! Die Mietzinshöhe oder der Steuersatz ändert sich von einem Jahr zum nächsten.

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte ich die Miete für Jan. 2018 welche schon im Dez. 2017 vom Konto abgebucht wird, in 2017 als Miete Jan. 2018 buchen.

    Das Jahr hat 12 Monate, also 12 x Miete.

    Also sorry, auch insoweit ist der § 11 EStG eindeutig und bindend. Es ist eben je nach Würdigung des Einzelfalles und des diesem zu Grunde liegenden Sachverhaltes zu buchen. Und da können es eben auch einmal 11 oder 13 Monate sein oder noch ganz anders.