EÜR Plausibilitätsprüfung Fehler 600271

  • Hallo Zusammen,


    ich bin jetzt schon seit einiger Zeit auf der Suche nach der Fehlerursache, aber ich finde ihn einfach nicht :(

    Vielleicht kann mir ja hier einer helfen...


    Meine EÜR ist komplett fertig ausgefüllt, meiner Meinung nach sind die Werte alle plausibel.

    Allerdings bekomme ich bei der Überprüfung dann folgenden Fehler

    <FehlerRegelpruefung>

    <Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>

    <Feldidentifikator>6001201</Feldidentifikator>

    <Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>

    <LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>

    <RegelName>/EUER/AnlEÜR801/Gewinnermittlung_Betriebseinnahmen/Euer_600271</RegelName>

    <FachlicheFehlerId>600271</FachlicheFehlerId>

    <Text>Die eingetragene Summe der Betriebseinnahmen entspricht nicht der Summe der Einzelwerte.</Text>

    </FehlerRegelpruefung>


    In den Buchungslisten erhalte ich wirklich andere Ergebnisse, da wir letztes Jahr eine Umsatzsteuer-Erstattung erhalten haben. Diese wird in den Listen unter Ausgaben als -Betrag geführt. In der EÜR unter Position 17. Ich habe testweise schon mal versucht, diese Buchung rauszunehmen - leider hat das aber auch nicht geholfen.


    Weiß einer von euch vielleicht in welchem Bereich der Einnahmen ein Fehler vorliegen könnte, bei der oben genannten FehlerId?



    Als Programmierer find ich FehlerIds eigentlich eine super Sache, wenn man dann wenigstens irgendwo eine Aufschlüsselung oder eine genaue Fehlermeldung erhält. Denn das Programm sollte doch eigentlich genau wissen, welche Buchung ihm nicht schmeckt...


    Viele Grüße

  • Du solltest einmal prüfen, auf welches Konto du die Erstattung gebucht hast und ob dieses Konto sowohl der Haben als auch der Sollseite in der EÜR zugeordnet ist. Kannst du unter Kontenplan bearbeiten sehen.

  • Hallo babuschka,


    Vielen Dank für deine Antwort.


    Ich habe die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, sowie auch die Erstattung, auf das Konto 1780 gebucht.

    Das ist doch so richtig oder?


    Im Kontenplan ist das Konto EÜR Pos. Soll 186 und EÜR Pos. Haben 141 zugeordnet.


    Viele Grüße

  • Für Erstattungen für Vorjahre musst du auf 1790 buchen - 1780 ist einzig und allein für die UStVA-Zahlungen des Geschäftsjahres.

  • 1780 ist einzig und allein für die UStVA-Zahlungen des Geschäftsjahres.

    Hallo,

    ich verwende im lfd. Jahr für Zahlungen/Erstattungen immer Kto. 1789 USt. lfd. Jahr und führe zum Jahresende alle Steuerkonten auf dieses zusammen. Den Endsaldo trage ich dann auf z.B. 1790 USt. Vorjahr vor.

    Wenn eine Forderung gegen das FA entsteht dann auf 1545 USt.-Forderung bzw. 8955 USt.-Erstattung.

    Vllt. sollte cwe die Erstattung auch auf 8955 buchen da ja keine Forderung gegen das FA mehr besteht. Somit wäre nebst dem Betrag auch das negative Vorzeichen weg. Und seine EÜR würde dann auch wieder stimmen.

  • Hallo,


    da hab ich mich wohl ein wenig undeutlich ausgedrückt.

    Die Erstattung haben wir für das 1. Quartal dieses Gj bekommen.


    Also wäre 1780 also doch richtig?


    Viele Grüße

  • Also ich habe den Fehler in unserer EÜR gefunden.

    Wir haben dieses Jahr ein Handy für meinen Mann angeschafft, dieses wird zu 75% geschäftlich genutzt.


    Das Handy hat 202€ gekostet, daher habe ich es als Anlagegut definiert und auf den Sammelposten für geringwertige Wirtschaftgüter gebucht.

    Wie kann ich jetzt aber den Privatanteil von 25% buchen?


    Ich habe nun bei der Eingangsrechnung erst "Einkauf von Anlagegut" ausgewählt, dann das Handy als Anlagegut angelegt. Anschließend über die Splittbuchung

    50,00€ "Unentgeltliche Wertabgabe" mit 19% MwSt.

    151,50€ "Geringwertige Wirtschaftsgüter (Pool)" mit 19% MwSt.


    Die Prüfung läuft jetzt fehlerfrei durch ist die Buchung aber auch richtig?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Die Erstattung haben wir für das 1. Quartal dieses Gj bekommen.

    Also wäre 1780 also doch richtig?

    Nein. Das ist das Konto für Vorauszahlungen. Du bekommst aber zuviel gezahlte USt. zurück.

    Und da es das lfd. Gj betrifft ist 1789 USt. lfd. Jahr richtig. S1200 - H1789


    Das Handy hat 202€ gekostet,

    Netto o. Brutto und warum Poolabschreibung?Die GwG-Grenzen sind 2018 doch angehoben worden.

    Zitat

    Ab dem 1.1.2018 müssen Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 EUR bei Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG (Poolabschreibung) in einen Sammelposten eingestellt werden.


    d.h. es besteht auch keine Aufzeichnungspflicht mehr

    AfA-Konto wäre 4855

    Wie kann ich jetzt aber den Privatanteil von 25% buchen?

    Betrag: 1880 Unentg. Wertabgabe an 8922 private Nutzungsentn. Tel. (Ust. 19% wird automat. berechnet)

  • Hallo Elsamate,


    Du hast nicht verstanden! Aus der UStVA 1. Quartal ist eine Erstattung herauskommen und diese ist auf 1780 zu buchen.


    cwe

    Der Privatanteil ist nur für die laufenden Kosten zu ermitteln. Hier aber - da betriebsnotwendiges Anlagevermögen - als Privatentnahme, als Umsatz + USt an Konto Privatentnahme 1880.


    Aber wenn die USt nicht die Ursache für die Differenz ist, ist es deine Splitbuchung. Lassen wir die von Bautroika genannte Anhebung ausser Betracht, denn sie gilt noch nicht für 2017 und damit ist die Buchung auf Sammelposten zunächst richtig. Nur: hier hat der Privatanteil absolut nichts zu suchen! Du hast entweder Anlagevermögen (und hier ist bei 75% zwingend zu aktivieren in voller Höhe) oder du hast Privatvermögen - einen Mix gibt es hier nicht. Das heisst, du musst deine Splitbuchung korrigeren - den gesamten Betrag auf Sammelposten.


    Für den Privatanteil ziehst du die Kosten (also in der Regel 4910 Kosten der Telekommunikation) heran, berechnest davon 25% und buchst dann 8922 an 1880.