Hallo!
Kann es sein, dass bei zwei Steuernummern (Haupt- und "weitere" Steuernummer / zwei Betriebe) die Kleinunternehmergrenze für jeden Betrieb einzeln gilt?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass beide Betriebe zusammenzurechnen sind.
Grüße
Hallo!
Kann es sein, dass bei zwei Steuernummern (Haupt- und "weitere" Steuernummer / zwei Betriebe) die Kleinunternehmergrenze für jeden Betrieb einzeln gilt?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass beide Betriebe zusammenzurechnen sind.
Grüße
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass beide Betriebe zusammenzurechnen sind.
Das sind sie natürlich auch. Du liegst mit Deiner Annahme also richtig.
Das sind sie natürlich auch.
aber nur wenn beide Betriebe auf 1 Person laufen.
aber nur wenn beide Betriebe auf 1 Person laufen.
Das ist bei Zusammenrechnung doch gegeben!
Das sind sie natürlich auch.
aber nur wenn beide Betriebe auf 1 Person laufen.
Darum geht es dem TE doch gerade und das tun sie ja offensichtlich auch. Wozu das also extra nochmals erwähnen?