Hallo an alle,
Eine Privatperson hat eine Fotokamera am 23.09.2014 für 2898,99EUR neu gekauft.
Am 15.01.2015 wurde die Kamera an mich für 2780EUR (mit viel Zubehör) weiterverkauft (privat zu privat).
Im Februar 2017 habe ich meine Gewerbe angemeldet.
Jetzt möchte ich die Kamera als Anlagevermögen in mein Betrieb übernehmen.
EÜR >> Betriebsvermögen >> Anlagevermögen >>
Anschaffungsdatum: 15.01.2015
Art des WG: 490 Sonstige BGA
Bezeichnung: Nikon D800
Anschaffungskosten: ??? Ich habe die Kamera von Privat gekauft. Es gibt kein MWSt. Soll ich da den Betrag 2780 EUR eintragen?
Soll ausgehend vom Restbuchwert berechnet werden?: Ich denke JA
Restbuchwert zum 31.12.2015: 2780EUR???
Unterliegt das WG der Abnutzung: Ja
Nutzungsdauer in Jahren: 6 Jahre (da die Kamera aus dem Jahre 23.09.2014 ist)
Abschreibung:
Ist es richtig so???
Ich bin mir nicht sicher bei Anschaffungskosten (Netto) und beim Restbuchwert.
Vielen Dank im Voraus!