Im Jahr 2015 habe ich knapp über 17.500 € Umsatz gehabt, und gleich in der Steuererklärung darauf hingewiesen, daß dies nur in diesem Jahr so sein wird, und ich bei der Kleinunternehmerregelung bleiben möchte. Das Finanzamt ignoriert seither meine Einlassungen diesbzgl. und besteht darauf, daß für mich zumindest im Jahr 2016 die Regelung nicht gelten würde. Da ich dies erst im Nachhinein erfahren habe, habe ich die USt nicht berechnet. Ist es nicht so, daß man bei einem Jahr über der Umsatzgrenze bei der KLeinunternehmerregelung bleiben kann? In welcher Form muß man das beantragen? Danke!
Wie kann man bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, wenn man lediglich 1 Jahr über 17.500 € und unter 50.000 € Umsatz hatte?
- Elliste
- Erledigt
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Das Finanzamt ignoriert seither meine Einlassungen diesbzgl. und besteht darauf, daß für mich zumindest im Jahr 2016 die Regelung nicht gelten würde.
Womit es auch vollkommen recht hat.
Da ich dies erst im Nachhinein erfahren habe, habe ich die USt nicht berechnet.
Das ist halt das Problem, wenn man, trotz steuerlicher Unerfahrenheit, meint, seine Steuerangelegenheiten selber regeln zu können. Und mit Wünschen nach Rechnungsberichtigungen brauchst Du Deinen Kunden nach dieser langen Zeit wohl auch nicht mehr zu kommen, da die meisten ihre Steuerabschlüsse nunmehr bereits fertig haben werden.
Ist es nicht so, daß man bei einem Jahr über der Umsatzgrenze bei der KLeinunternehmerregelung bleiben kann?
Nein, dem ist nicht so. Oder siehst Du insoweit im § 19 UStG eine entsprechende Formulierung?
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Danke für Deine antwort. Ich sehe hier eine entsprechende Formulierung:
§ 148 AO in Verbindung mit BFH-Urteil v. 18.10.2007, Az. VB 164/06.
Hier wird eine Ausnahme eingeräumt, wenn bereits zu Jahresbeginn feststeht, daß nach Überschreitung der 17.500-€-Grenze diese vorerst nicht mehr überschritten wird. Das Finanzamt kann wohl entsprechend eine Ausnahme einräumen, welche die Kleinunternehmerregelung ausnahmsweise weiterhin erlaubt.
Kennt jemand diese Ausnahme?
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mit BFH-Urteil v. 18.10.2007, Az. VB 164/06.
Hier wird eine Ausnahme eingeräumt, wenn bereits zu Jahresbeginn feststeht, daß nach Überschreitung der 17.500-€-Grenze diese vorerst nicht mehr überschritten wird.Entweder hast Du das Urteil nicht gelesen oder Du ziehst aus diesem die falschen Schlüsse. In dem Verfahren wurde im Urteilstenor bereits klar und zweifelsfrei entschieden, dass
ZitatAuf Deinen Fall bezogen: Du bist für 2016 ust-pflichtig, weil Du in 2015 die genannte maßgebliche Umsatzgrenze überschritten hast.
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Dankeschön! Richtig, ich habe das Urteil nicht gelesen. Vermutlich habe ich so ohne weiteres keinen Zugriff auf Urteile, daher vielen dank, daß Du das geklärt hast!
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Vermutlich habe ich so ohne weiteres keinen Zugriff auf Urteile, daher vielen dank, daß Du das geklärt hast!
Du hast keinen Zugriff auf Google und das öffentliche Internet mit seinen Quellen?
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Richtig!