Materialkosten ansetzbar?

  • Hallo Forumsmitglieder und Steuerexperten:),

    ich habe ein Haus im März zur Eigenutzung gekauft. Das Haus war noch in Vermietung.

    Der Mietvertrag wurde gekündigt und lief dann aber noch 2 Monate, so dass ich 2 Monate (März und April) Vermieter war und Mieteinkünfte hatte.

    In dieser Zeit war das Haus aber nicht bewohnt, so dass ich mit der umfangreichen Renovierung beginnen konnte.


    1. Kann ich bspw. das Material (Hornbacheinkäufe etc), das in den 2 Monaten gekauft wurden, als Erhaltungsaufwendungen als Vermieter geltend machen?

    2. Was passiert wenn man sowas mal fälschlicherweise aus Unwissenheit o.ä. in der Lohnsteuererklärung angibt. Wird das nur gestrichen oder kann man sogar bestraft werden?


    Vielen Dank für eure Tipps!

    Macro

    • Offizieller Beitrag

    Die genannten Kosten stehen in Zusammenhang mit der geplanten Eigennutzung und sind somit nicht abziehbar. Du bist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Man kann es ja mal versuchen kann ein böses Erwachen geben und ist nicht anzuraten.