Übertragung der Riester-Kinderzulage von Mutter auf Vater sinnvoll?

  • Hallo,


    ich bin neu hier und brüte gerade über der Steuererklärung für 2017.


    Zum Hintergrund: Die letzten 15 Jahre war es eigentlich so, dass ich als Vater Alleinverdiener in Steuerklasse 3 war und meine Frau als geringfügig Beschäftigte auf 450 €-Basis tätig war (Kinder von 2001 und 1997). Seit dem 01.01.2017 geht sie allerdings auf Karte arbeiten und ist in Steuerklasse 5.


    Riester lief so, dass ich den Beitrag von 119 € (4 %) gezahlt habe um die maximale Förderung zu bekommen, also den Betrag abzüglich aller Zulagen. Meine Frau hat in ihrem eigenen Vertrag lediglich die obligatorischen 60 € eingezahlt. Diese wollen wir auch zukünftig nicht ändern. Wir wollen nicht mehr einzahlen.


    Einkommenverteilung ich ca. 66K und meine Frau ca. 13K, jeweils brutto.


    Mit Erstaunen habe ich jetzt erst einmal festgestellt, dass ich anstatt den sonst üblichen 1.000 € Erstattung jetzt ca. 500-600 € Nachzahlung zu leisten habe. Das scheint soweit in Ordnung zu sein, wie ich jetzt im Netz nachlesen konnte.


    Mir gehts jetzt jedoch um die Frage, ob die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen wer soll, weil wenn ich das im Wiso Steuerprogramm so anklicke, muss ich nur 500 € nachzahlen. Wenn ich die Kinderzulage wie bisher bei der Mutter lasse, muss ich jedoch ca. 600 € nachzahlen. Hört sich ja dann eigentlich nach ner klaren Sache an, was zu tun ist, aber im Netz ist immer nachzulesen, dass es eigentlich Sinn macht, die Kinderzulage bei der Person zu belassen, die weniger verdient. Aber wenn ich doch 100 € im Jahr sparen kann... Hab ich irgendwo einen Denkfehler?


    Gruß und Danke

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin jetzt kein Riesterexperte, aber etwaige Unterschiede in der steuerlichen Auswirkung kannst Du doch auch ganz einfach im Planspielmodus vergleichen.

    • Offizieller Beitrag

    ich hab jetzt nur die beiden Varianten in dem Steuersparbuch angeklickt. Und da ist mir der Unterschied aufgefallen.

    Dann ist das in Eurem Fall halt so, würde ich behaupten. So eine allgemeine Faustregel trifft ja oft nicht auf jeden zu, sondern hängt von den konkreten Zahlen und Bedingungen ab.