Konto 1741

  • Hallo, ich finde in meinem Kontenrahmen kein Konto für die Lohnsteuer. Verschiedentlich habe ich gelesen dazu ist 1741 da. Nur nicht bei mir vorhanden. Wenn ich das neu anlege stellen sich für mich 2 Fragen:


    Was gebe ich als Kategorie ein und was bei der Zuordnung?


    Wäre schön wenn mir jemand bald helfen könnte. Danke.


    Gruß Friedrich

  • Hmmm, ist das kompliziert.

    Grundlegendes, ich habe nur Löhne keine Gehälter, also 4110.

    Mit der Splitbuchung funnzt das nicht da ich Ist-Versteuerung habe und somit Den Geld Eingang/Ausgang so buche wie er auf dem Kontoauszug erscheint. Somit sind die Zahlungen an verschiedenen Tagen.

    Also, SV Beiträge irgendwo 25. oder so. Lohn letzter Tag vor dem Monatswechsel. Lohnsteuer am 10. des Folgemonats.:saint:

  • ich habe nur Löhne keine Gehälter,

    Du hast aber auch nur den Eingeschränkten Kontenrahmen und bei der EÜR wird das in die Zeile 120 "Ausgaben für Personal - Löhne/Gehälter/Versicherungsbeiträge" eingetragen.

    Aber wenn´s hilft, benenne das Konto doch einfach um in "Löhne"

    Mit der Splitbuchung funnzt das nicht

    und warum nicht?

    Da wird doch alles an Lohn/Lohnnebenkostenn auf einmal auf das Verrechnungskonto 1371 gebucht.

    Wenn dann z.b. Überwiesen wird (von der Bank abgebucht) folgen die Entlastungsbuchungen. am 25. SV-Beiträge und am 10. Folgemonat Lohnsteuer

    Bsp. Lohnsteuer 1371 an 1200 Bank u.s.w.


    da ich Ist-Versteuerung habe und somit Den Geld Eingang/Ausgang so buche wie er auf dem Kontoauszug erscheint.

    Die Ist-Versteuerung hat doch nichts mit Lohn/Gehalt zu tun. Die kommt nur dann ins Spiel wenn Du Rechnungen schreibst. Bei Soll-Versteuerung würde gleich die USt. fällig, bei Ist-Versteuerung erst wenn das Geld auf dem Konto ist.

    Bei der EÜR ist es so, dass Du bei Geldfluss buchst. Lohnsteuer ist weg, dann obige Buchung. (die sind sogar schon als Buchungsvorlagen im Modul EÜR) siehe Bild

  • Moin,


    nö, so kompliziert ist es auch wieder nicht 8) - wenn Du nach der "Nettomethode" die Löhne erfasst, wird jeweils zur Auszahlung das entsprechende Aufwandskonto gebucht:

    Auszahlung Lohn: 4110 an Bank

    Zahlung Lohnsteuer: 4110 an Bank

    Zahlung Krankenkasse: (Splitt) 4110 und 4130 an Bank


    Ach ja: mit der Ist-Besteuerung hat das nichts zu tun, die betrifft lediglich die Abführung der vereinnahmten Umsatzsteuer...;)


    Gruß

    Maulwurf



  • das Kto. gibt es im EÜR-Modul Steuer:Sparbuch nicht. Nur 4120

    Aber ansonsten sind die Buchungen doch schon als Vorlagen integriert. Siehe Bild oben

    Er muss nur noch die jeweilige "Ausgaben"-Vorlage anklicken und Betrag eingeben.

    Und diese könnte er (bei gleichbleibenden Beträge) für den nächsten Monat abspeichern.


    Nachtrag: Doch 4110 gibt es :wacko:


    Also Vorlage Konto ändern in 4110

  • Das ist doch dann eher die Bruttomethode, wobei da eigentlich das Kto. 1755 als Lohnverrechnungskonto genommen wird und die Zahlungen dann auf die angesprochenen Verbindlichkeitskonten gehen, aber egal; beide Weg führen nach Rom :)

  • Hallo danke, muss ich nochmals in Ruhe ansehen.


    Mit der Ist-Versteuerung ist von mir falsch ausgedrückt worden. Wollte damit nur sagen, dass ich immer den Geldfluß buche und das sind halt bei den Löhnen 3 verschiedene Termine im Monat, deswegen kann ich nicht alles in eine Splitbuchung packen.


    Ich bin mir nicht sicher ob das "Steuersparbuch" und der Kontenrahmen "EKR03" überhaupt für mich richtig ist. Kann man sowas auch im Forum diskutieren (evtl. in einem neuen thread) oder ist das nicht das Thema in diesem Forum.

  • Hier mal meine 3 Buchungsvorlagen. Würde doch im Prinzip mit Maulwurf's Info übereinstimmen. Nur die Splitbuchung "Zahlung an Krankenkasse" ist wohl anders. Nur ist mir nicht klar welche Beträge zu splitten sind.

    Ich dachte aber das ist falsch?:saint:

  • Der Beitrag, der an die Krankenkasse abgeführt wird, teilt sich doch in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Der AG-Anteil ist dann auf 4130 zu buchen, der AN-Anteil auf 4110... wieso sollte das falsch sein..?

    gibt es nicht da E-KR 03

    Das ist doch der Beginn der Diskussion bzw. Kto. 1741; es ging mir um die Brutto- oder Nettobuchung der Löhne...

  • dass ich immer den Geldfluß buche und das sind halt bei den Löhnen 3 verschiedene Termine im Monat,

    Das Modul EÜR überlässt es doch Dir wann Du diese Zahlungen buchst.

    Du kannst auch "händisch" buchen wenn die SV überwiesen wurden 4130 an 1200

    "Steuersparbuch" und der Kontenrahmen "EKR03" überhaupt für mich richtig ist.

    Meine Meinung:

    Preis unschlagbar und für EÜRechner reicht das allemal.

  • Ach ja mit der SV Splittung ist angekommen. Allerdings heißt das im Klartext ich muss mit dem Taschenrechner die Lohnabrechnung und die SV Beitragsabrechnung auseinander pflücken. Ja und bei den Knappschaftsleuten müsste ich wohl 3-fach splitten. Da ist ja auch ein Lohnsteueranteil drinnen.

  • Ich habe Deine Frage nicht verstanden.

    Hab ja mal meine Buchungsvorlagen gepostet.

    Ich zahle und buche den Nettolohn (28.30.31.) auf 4110.

    Ich zahle und buche die Lohnsteuer, die mein Lohnprogramm ausweist, (09.) auf 4110.

    Ich zahle und buche die Beitragsnachweise die mein Lohnprogramm ausweist (um den 25. herum) auf 4130. Hier habe ich verstanden, dass ich eine Splitbuchung machen muss, Arbeitgeberanteil auf 4130, Arbeitnehmeranteil auf 4110.

    Bei den Mini Jobbern muss ich die gesamte SV auf 4130 buchen (da kein Eigenanteil) aber den geringen Lohnsteueranteil auf 4110.


    Ist das so richtig bei mir angekommen?

  • Fast :)

    Löhne für Minijobber werden auf das Kto. 4195 gebucht (falls Du dieses Konto hast, sonst könntest Du es von den "normalen" Löhnen kopieren), die pauschale Lohnsteuer wird auf 4199 "Pauschale Steuer für Aushilfen" gebucht) - aber sonst :thumbsup: