Lediglich Geschäftskonto für Kreditkartenbewegungen verwenden?

  • Moin,


    das wäre dann eine ( ergebnisneutrale) Privatentnahme.


    Ob Du die Buchführung abgeben solltest, kann man/frau hier nur schwer beurteilen; im Tagesgeschäft wiederholen sich ja viele Buchungen, es wäre also möglich, diese anfänglich kontrollieren zu lassen und nur den Jahresabschluss durch eine Fachkraft erledigen zu lassen. Meistens sollte die eigene Einschätzung, wie weit die Fähigkeiten reichen, da eine gute Entscheidungshilfe sein - kein übertriebenes Selbstbewusstsein vorausgesetzt, aber so schätze ich Dich auch nicht ein ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • What 8| - da geht einiges durcheinander.. im eingangs besprochenen Fall ging es um den Geldtransit 1360 (KK -> Girokonto), jetzt aber um die Erstattung von privat verauslagten Betriebsausgaben EUR-Verrechnungskonto 1370 (wenn auch anders gebucht wurde)...

  • Also bei der vereinfachten Variante 2 (für EÜR) gibt es eigentlich nur das 1360 Konto. Wohlgleich ich mittlerweile auf Variante 3 umgestellt habe, musste ich ja irgendwie meine privat verauslagten Gelder in meine EÜR einfließen lassen. In der Grundkonfiguration, so hatte ich mir das gedacht, muss das Programm doch konsistent und in sich logisch abgeschlossen sein. Schließlich habe ich ja Geld dafür bezahlt und man wirbt ja auch damit, dass es hervorragend für Einsteiger geeignet sei. Demnach habe ich 1360 verwendet.



    Das richtige Konto wäre dann aber wohl 1370 gewesen? Das stand und steht bei mir tatsächlich auf unsichtbar. Irgend etwas kann doch da nicht stimmen ;(

    gut für mich wäre das "Geldtransit" aber so wird ja auch Geld vom Bankkonto ins Portmonee transferiert, was vorher heraus transferiert wurde

    So hatte ih mir das gedacht. Also ich transferiere aus meinem Protmonee in mein Unternehmen, wo ich es in die Buchhaltung einfließen lasse. Von da muss es jetzt aber irgendwie wieder in mein Portmonee transferiert werden - denn da fehlt es mir ja jetzt schließlich ||

  • Bei einer EÜR müsste es doch egal sein, welche Konten ich da im Detail verwende oder? Das FA interessiert sich dafür ja nicht, solange mein Programm die Buchungen nachvollziehbar in die EÜR einfließen lässt, oder?

  • What - da geht einiges durcheinander..

    Das ist natürlich mein Fehler! Dafür hätte ich ein neues Thema aufmachen sollen! Ggf. mache ich es auch noch. Vermutlich werde ich aber sehr bald einen Steuerberater hinzuziehen (Wer weiß, was ich sonst noch alles falsch mache).


    das ist sozusagen die andere Form der Bar-"Kasse" nur dass sie sich Privat nennt

    So hatte ich mir das vorgestellt. Als freiberuflicher Einzelunternehmer muss ja eigentlich "nur" die EÜR stimmen. Welche Konten (Kreditkarte, Giro usw.) ich verwende, dürfte dem FA eigentlich relativ egal sein, sofern ich die richtigen "Kategorien" verwende und nicht betuppe. Mit Kategorien meine ich als was ich eine Einnahme bzw. Ausgabe mit welchem Steuersatz an welchem Datum dem FA gegenüber erkläre.



    Vielen vielen herzlichen Dank euch für die viele Mühe und die Beantwortung meiner Fragen!!!

  • Spätestens wenn Ihr Zinsen für Kredite zahlt oder ähnliches, wird die Höhe der Privateinlagen und -entnahmen eine Rolle spielen. Das Finanzamt fragt diese ja auch ab - in der Anlage EÜR!

    Es könnten z. B. auch Gesichtspunkte in Frage kommen wie „Wie finanziert sich das Geschäft?“ (Hintergedanke „Schwarzgeld2?), „Wovon lebt der Inhaber“?“ oder anderes.

    Bank, Kasse und Privatkonten sollten schon plausibel sein und nachvollziebar.

  • Spätestens wenn Ihr Zinsen für Kredite zahlt oder ähnliches, wird die Höhe der Privateinlagen und -entnahmen eine Rolle spielen. Das Finanzamt fragt diese ja auch ab - in der Anlage EÜR!

    Es könnten z. B. auch Gesichtspunkte in Frage kommen wie „Wie finanziert sich das Geschäft?“ (Hintergedanke „Schwarzgeld2?), „Wovon lebt der Inhaber“?“ oder anderes.

    Bank, Kasse und Privatkonten sollten schon plausibel sein und nachvollziebar.

    Ich denke, dass meine Angaben plausibel (bzw. richtig) sein müssen - als EÜR-Pflichtiger bin ich zwar zu der Auflistung von Ein- und Ausgaben nicht aber zusätzlich zur ordentlichen Buchführung verpflichtet - wohlgleich das mein Ziel ist, um einen vernünftigen Überblick zu aufrecht zu erhalten.


    Für Zinsen usw. gibt es ja auch Belege, die ich in die EÜR "einbauen" kann. Natürlich darf das Finanzamt meine Bankkonten (geschäftliche wie private) einsehen. Über Bewegungen auf diesen bin ich zwar grundlegend auch Rechenschaft schuldig, aber solange sich in Summe keine Gelder wiederfinden, die mir selbst unerklärlich sind, sollte ich eigentlich nichts zu befürchten haben. Das war bislang zumindest mein Verständnis über die Vereinfachung per EÜR für freiberufliche Einzelunternehmer.

    • Offizieller Beitrag

    Als freiberuflicher Einzelunternehmer muss ja eigentlich "nur" die EÜR stimmen.

    Also so einfach ist es nun wirklich nicht, da muss man schon auf das Gesamtbild schauen.


    Es könnten z. B. auch Gesichtspunkte in Frage kommen wie „Wie finanziert sich das Geschäft?“ (Hintergedanke „Schwarzgeld2?), „Wovon lebt der Inhaber“?“ oder anderes.

    Bank, Kasse und Privatkonten sollten schon plausibel sein und nachvollziebar.

    Genau so ist es.


    Das war bislang zumindest mein Verständnis über die Vereinfachung per EÜR für freiberufliche Einzelunternehmer.

    Was soll denn das mit dieser Problematik zu tun haben?

  • Was soll denn das mit dieser Problematik zu tun haben?

    Wenn ich mich nicht irre, beschränkt sich die Pflicht eines (lediglich) EÜR-Pflichtigen auf das Folgende (nur ein Beispiel):




    Wie ich zu einem solchen Ergebnis komme, müsste dem FA doch egal sein, oder? Dieser "Report" ist in meinen Augen ausschlaggebend, nicht aber der Weg zu diesem Report. In obigem Beispiel (Tabelle in Bild) werden etwa überhaupt gar keine Konten angegeben. Ob der Unternehmer jetzt ein Geschäftskonto eröffnet hat, oder beliebig viele andere Girokonten und Kreditkarten oder eine private Bar-Kasse, sollte im Fall der EÜR doch unerheblich sein?

    Weil ich für mich persönlich den Überblick behalten möchte, habe ich mir ein Geschäfts-Girokonto eröffnet und eine dazugehörige Kreditkarte besorgt... That's it.


    Jetzt ist mir MB eine Hilfe in vielen Dingen bezüglich Automatismen, Auswertungen, Hilfestellungen usw. Deswegen verwende ich das Programm ja. Der Übersicht wegen möchte ich es so einfach wie möglich und so komplex wie nötig verwenden (halt auf EÜR-Basis). Das ist vermutlich der Grund, warum es einfach nur das Verrechnungskonto als Register unter "Zahlungen Bank/Kasse" gibt (Im vereinfachten Modell ist das wohl 1360).


    Wie gesagt, ich werde wohl besser einen Steuerberater bemühen. Denn meine Vorstellungen sind nur im unwahrscheinlichsten Fall richtig! Und für Fälle wie mich, gibt's die Jungs und Mädels ja :)


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Für alle, die am Ende dieses Themas angekommen sind und wie ich keinerlei kaufmännisches Wissen haben:


    Diese Diskussion hier im Forum bringt auf den Punkt, worauf ich hinaus will.


    Und hier kommt man zu einem ganz ähnlichen Schluss, wobei die Antwort von einem gelöschten Benutzer stammt.


    Es gibt halt die Bilanzierer und die ganz kleinen, wie mich :)

    Trotzdem suche ich ne(n) Steuerberater(in) auf, wer mir das hoffentlich bestätigt :)

  • Wie ich zu einem solchen Ergebnis komme, müsste dem FA doch egal sein, oder? Dieser "Report" ist in meinen Augen ausschlaggebend, nicht aber der Weg zu diesem Report. I

    Dieser Report reicht aber nicht mehr aus - du hast sicher auch ein liebes Schreiben deines Finanzamtes erhalten, dass du ab dem Geschäftsjahr 2017 die EÜR nur noch per Elster über das amtliche Formular EÜR nebst Anlage AVEÜR abgeben darfst? Und dort wird zwingend eine Angabe zu den Privateinlagen und Privatentnahmen abgefragt. Die Zeiten der Exceltabellen sind endgültig vorbei, wobei ja auch noch die GoBD ein wichtiger Punkt sind. Diese gelten nämlich auch für EÜR-Ersteller!

    und wie ich keinerlei kaufmännisches Wissen haben:

    Und warum machst du dann deine kaufmännischen Pflichten alleine?

    Trotzdem suche ich ne(n) Steuerberater(in) auf, wer mir das hoffentlich bestätigt

    Ob der/die das so bestätigt, wage ich zu bezweifeln. Aber es ist löblich, dass du dir fachlichen Rat holen willst. Du schneidest dir ja auch nicht selber die Haare oder deckst dein Dach selber, das überlässt du ja auch Fachleuten.

  • Dieser Report reicht aber nicht mehr aus - du hast sicher auch ein liebes Schreiben deines Finanzamtes erhalten, dass du ab dem Geschäftsjahr 2017 die EÜR nur noch per Elster über das amtliche Formular EÜR nebst Anlage AVEÜR abgeben darfst? Und dort wird zwingend eine Angabe zu den Privateinlagen und Privatentnahmen abgefragt

    Wenn sich am Ende des Jahres auf meinem Verrechnungskonto ein Saldo von -100€ befindet und ich dann eine Privateinlage von +100€ auf dieses Verrechnungskonto buche, wird MB doch 100€ als Privateinlage in der EÜR an gegebener Stelle berücksichtigen, oder? Außerdem buche ich von meinem Girokonto eine Privatentnahme in gleicher Höhe. Dann ist mein Verrechnungskonto und außerdem mein privates Portmonee ausgeglichen. Dem Finanzamt habe ich die Privateinlage und die -entnahme erklärt und alles sollte seine Richtigkeit haben. Dass sich die Privateinlage zuvor aus mehreren erfolgswirksamen Buchungen auf dem Verrechnungskonto zusammensetzt hat, tja, da weiß ich nicht ob das ein Problem ist. Ich stelle es mir bis dato jedenfalls so einfach vor.


    Die Zeiten der Exceltabellen sind endgültig vorbei, wobei ja auch noch die GoBD ein wichtiger Punkt sind. Diese gelten nämlich auch für EÜR-Ersteller!

    Ja, das stimmt, was einer der Gründe ist, warum ich auf Exceltabellen verzichte und MB verwende.


    Und warum machst du dann deine kaufmännischen Pflichten alleine?

    Zum einen bin ich nicht auf den Kopf gefallen, zum anderen habe ich zugleich feststellen müssen, dass ich mich überschätzt habe. Deswegen habe ich mich zunächst hier ans Forum gewendet und komme nun zusätzlich zu dem Schluss, dass ich einen Steuerberater konsultieren sollte. Erkenntnisgewinn ist halt ein Prozess und nur wer's drauf anlegt weiß später mehr. Ich wollte mir nicht vorwerfen, es nicht selbst und eigenständig probiert zu haben.


    Du schneidest dir ja auch nicht selber die Haare oder deckst dein Dach selber, das überlässt du ja auch Fachleuten.

    Ich wechsel aber selber die Scheibenwischblätter meines Autos und lasse das nicht eine KFZ-Meisterwerkstatt erledigen :D

    Ich weiß, das ist nicht vergleichbar: Aber dass es nicht vergleichbar ist, weiß man erst, wenn man es ausprobiert hat.



    Ganz lieben Dank für die viele Hilfe und die zahlreichen Kommentare!