Übernommene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

  • Hallo,


    mein Kind wurde zum 31.08.2017 mit der Ausbildung fertig und vom Arbeitegeber ab 01.09.2017 übernommen. Die von mir übernommenen Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung kann ich nur bis 31.08.2017 angeben, geh ich da richtig? Leider gibt es nur eine Lohnsteuerbescheinigung für das kompl. Jahr 207. Wenn ich diese elektr. einlese, übernimmt mir das Programm die kompletten Beträge. Ist das richtig?

    • Offizieller Beitrag

    übernimmt mir das Programm

    Wie immer in solchen Fällen die Frage: Welches Programm bzw. welche Programmversion.


    Wenn ich diese elektr. einlese, übernimmt mir das Programm die kompletten Beträge. Ist das richtig?

    Ja, die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 in die Eingabemaske zu übernehmen.

  • übernimmt mir das Programm

    Wie immer in solchen Fällen die Frage: Welches Programm bzw. welche Programmversion.


    Wenn ich diese elektr. einlese, übernimmt mir das Programm die kompletten Beträge. Ist das richtig?

    Ja, die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 in die Eingabemaske zu übernehmen.

    Wenn ich die Daten 1:1 übernehme, bekomme ich ich eine Fehlermeldung. Ich habe bei "Berücksichtigungsgründe für ein volljähriges Kind" das Ausbildungsende 31.08.2017 erfasst. Wo kann ich die Erwerbstätigkeit ab 01.09.2017 erfasen?

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, hatte mich beim Sachverhalt verlesen. Dir geht es jetzt um Deine Erklärung oder die Deines Kindes? Bei ersterem darfst Du die Lohnsteuerbescheinigung natürlich nicht bei Dir erfassen.


    Die von Dir übernommen Beiträge zur KV/PV kannst Du natürlich bei Dir im Rahmen der Anlage Kind ansetzen, aber nur für den Zeitraum im dem Du diese wirklich übernommen hast. Wobei sich das durchaus nachteilig bei der Veranlagung des Kindes auswirken könnte, da ja ab Festanstellung nach Ausbildungsende wahrscheinlich gut verdient wird. Also erst einmal durchrechnen. Zudem kann es Probleme geben, wenn eben Dein Kind seine Daten ebenfalls eingibt über Belegabruf bzw. Ihr zeitgleich abgebt bzw. Kind sogar eher. Einfach mal im Forum zu dieser Übertragungsproblematik nachlesen, haben wir mehrfach diskutiert.