Hallo,
mir ist nicht klar, ob ich eine Kopie eines elektronischen Dokuments als Beleg für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. im Rahmen der Buchhaltung erstellen bzw. abheften muss. Wie sehen Sie dies? Falls ich dies nicht zwingend machen muss, welche persönliche Meinung haben Sie dazu?
Hintergrund: Ich erhalte elektronische Rechnungen und von meinem Bankkonto werden ohne gesonderte Rechnungsstellung z.B. Versicherungsbeiträge abgezogen, die lediglich auf meinen elektronischen Kontoauszügen zu erkennen sind - Kontoauszüge in Papierform habe ich nicht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Stefan Börner