Hallo,
die anteiligen Kosten für die Hausratversicherung zum Arbeitszimmer sollen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Mir ist unklar, ob diese Kosten als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, falls der Rechnungsempfänger vom Gewerbetreibenden abweicht (z.B. Rechnungsempfänger ist Ehemann / Gewerbetreibende ist Ehefrau). Wie sehen Sie dies?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Stefan Börner