Strom Abschläge an Versorger, welches Konto?

  • Hallo,

    dann mal eine Frage, welchen Strom soll da verbucht werden? Normalerweise wird doch der Strom jedem Mieter separat in Rechnung gestellt. Denn das sind keine Betriebskosten im ursprünglichen Sinn.

    Solltest du einen Allgemeinzähler = Beleuchtungsstrom haben, dann wird der mit Konto 4080 verbucht.

    Gibt es weiterhin einen Betriebsstrom für die Heizung, dann musst du ein Konto (Empfehlung HV) z. B. 4505 anlegen und dort buchen. Die Konten >4500 gehören den Heizkosten, dadurch würde diese Buchung in die Heizkostenabrechnung fallen.


    Solltest du aber aus welchem Grund auch immer Stromkosten, die nicht in obige Aufzählung gehören, verbuchen wollen, solltest du den Umlageschlüssel "Beleg" nehmen, denn dann wird dem Mieter bei der Nebenkostenabrechnung eine separate Rechnung erstellt.


    Jetzt prüfe es und melde dich, wenn noch etwas unklar ist. Bitte dann aber etwas genauer dein Problem beschreiben.

  • Guten Tag, ich möchte hier bitte nochmals nachfassen.


    Wir haben in unserem 8 Wohneinheiten auch Mieter, die sich nicht selbst beim Versorger angeeldet haben. Die Zähler laufen daher auf den Vermieter.

    Wie kann ich hierzu Abschläge der Versorger verbuchen und die NEbenkostenabrechnung auf Strom je Wohnung aufbauen?

    Danke für eine Hilfestellung.

    LG

    Harald

  • Die Zähler laufen daher auf den Vermieter.

    Hallo,

    es gibt also für jede Wohnung einen Stromzähler, richtig? Wenn ja, was ist der Grund, warum der Vermieter das so macht, denn jetzt muss er u. a. dafür haften, wenn einer nicht bezahlt! Das sollte geklärt werden.


    Trotzdem, wie ich es oben beschrieben habe, musst du ein Konto "Stromkosten nach Verbrauch" z. B. anlegen und die Kosten (die musst du als Gesamtsumme aller Zähler zusammen als eine Position dann darauf buchen. Den Umlageschlüssel Betrag nehmen, denn dann wird dir, wenn du die Gesamtsumme eingebucht hast udn aus Einnahmen raus gehst eine Info angezeigt, wo du dann die einzelnen Kosten laut Zähler bzw. Stromlieferantenrechnung zu den Mietern eingibst.

    Die Vorauszahlung der Stromkosten kannst du in den NK-Vorauszahlungsbetrag dazu rechnen. Wenn du dann die Jahresabrechnung machst, wird eine separate Rechnung erzeugt, denn die Wohnungstromkosten gehören nicht in den Verteilerschlüssel der Betriebskosten rein. Daher muss und wird eine separate Stromrechnung ausgedruckt.


    Hat das geholfen?

  • So sieht die seprate Rechnung dann aus, habe ich vor einem Monat auch gemacht. In der Aufstellung der einzelnen Positionen steht dann "Stromkosten laut Verbrauch.


  • Zitat

    es gibt also für jede Wohnung einen Stromzähler, richtig? Wenn ja, was ist der Grund, warum der Vermieter das so macht, denn jetzt muss er u. a. dafür haften, wenn einer nicht bezahlt!

    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, was im Mietvertrag steht. "Individual"strom ist schließlich nicht umlagefähig, weil er nicht zu den Betriebskosten zählt. Das dürfte deswegen der Fall sein, weil er in der Regel ja auch direkt vom Mieter bezahlt wird. Daher gibt's hier also formaljuristisch noch mehr potentielle Probleme...

  • "Individual"strom ist schließlich nicht umlagefähig, weil er nicht zu den Betriebskosten zählt.

    Ich dachte, dass ich das deutlich geschrieben habe, warum noch einmal darauf hinweisen?? Denke, dass der Anwender das verstanden hat/wird, so wie der "Hexe-Max" es ja so verstanden hat. Zumal ich am Anfang dieser Anfrage es ja auch schion einmal angegeben habe.