Festnetz- und Internetkosten als Betriebsausgaben in EÜR (privater & beruflicher Anteil)

  • Hallo,


    ich bin mir unsicher, in welcher Höhe bzw. mit welchem privaten und beruflichen Anteil die Festnetz- und Internetkosten als Betriebsausgaben festsetze. Wie sehen Sie dies?


    Ich kann mir vorstellen, dass ich bei den Festnetzkosten (Flatrate) den tatsächlichen Anteil an privaten- und beruflichen Gesprächen mithilfe dem Einzelverbindungsnachweis errechne, indem ich z.B. eine private Festnetznummer und eine geschäftliche Festnetznummer verwende oder bei einer gleichen Festnetznummer bei den jeweiligen Verbindungen unterscheide. Bei den Internetkosten (Flatrate) halte ich es nicht für möglich, den privaten und beruflichen Gebrauch zu dokumentieren.


    Des Weiteren stelle ich mir die Frage, ob ich den privaten Anteil zwingend in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufführen muss, wenn ich nur tatsächlichen beruflichen Anteil festsetze. Wie sehen Sie dies?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.


    Freundliche Grüße

    Stefan Börner

  • privaten und beruflichen Anteil die Festnetz- und Internetkosten als Betriebsausgaben festsetze.

    Hallo,

    Haufe geht von 20% Privatnutzung aus.

    BetriebsAusgabe-de von ca. 30% oder einer Pauschale


    mithilfe dem Einzelverbindungsnachweis errechne, indem ich z.B. eine private Festnetznummer und eine geschäftliche Festnetznummer verwende oder bei einer gleichen Festnetznummer bei den jeweiligen Verbindungen unterscheide.

    könnte man so handhaben um über einen gewissen Zeitraum einen Durchschnitt für das Jahr zu ermitteln. (Betriebsausgabe-de)

    ob ich den privaten Anteil zwingend in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufführen muss,

    Auch hier gibt Haufe wieder gute Hinweise.

    z.B.

    Zitat

    Aufwendungen für Telefon, Handy und Internet werden zu 100 % als Betriebsausgaben gebucht oder nur mit dem betrieblichen Anteil. Falls mit dem Telekommunikationsunternehmen eine Flatrate vereinbart ist, ist eine Aufteilung auf die einzelnen Positionen schwierig. Wenn eine Aufteilung nur grob geschätzt werden kann, ist es sinnvoll, den Gesamtbetrag auf das Konto "Telefon" 4920 (SKR 03) zu buchen (ggf. kann das Konto auch umbenannt werden).


    Insbesondere bei einer kombinierten Flatrate für Telefon, Fax und Internet kann der private Anteil nur geschätzt werden. Die Aufwendungen können insgesamt oder nur mit dem betrieblichen Anteil gebucht werden. Bei einer Buchung von 100 % der Kosten ist der private Anteil auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung)" 8922 (SKR 03) zu buchen.


    Gruß

  • Hallo lialia.

    es kommt immer auch auf die Art der Tätigkeit an: wird hier viel telefoniert oder eher wenig? Schätzung könnte möglich sein... Wie hoch ist die Flatrate ?

    welche Arten von Tätigkeiten gibt es denn? Was verstehen Sie unter viel bzw. wenig? Welche Rolle spielt die Höhe der Flatrate?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.


    Freundliche Grüße

    Stefan Börner