Hallo,
ich bin mir unsicher, in welcher Höhe bzw. mit welchem privaten und beruflichen Anteil die Festnetz- und Internetkosten als Betriebsausgaben festsetze. Wie sehen Sie dies?
Ich kann mir vorstellen, dass ich bei den Festnetzkosten (Flatrate) den tatsächlichen Anteil an privaten- und beruflichen Gesprächen mithilfe dem Einzelverbindungsnachweis errechne, indem ich z.B. eine private Festnetznummer und eine geschäftliche Festnetznummer verwende oder bei einer gleichen Festnetznummer bei den jeweiligen Verbindungen unterscheide. Bei den Internetkosten (Flatrate) halte ich es nicht für möglich, den privaten und beruflichen Gebrauch zu dokumentieren.
Des Weiteren stelle ich mir die Frage, ob ich den privaten Anteil zwingend in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufführen muss, wenn ich nur tatsächlichen beruflichen Anteil festsetze. Wie sehen Sie dies?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Stefan Börner