Grundsätzliche Frage zu Konten

  • Moin, bevor ich meine Frage stelle: Ich habe wirklich die ganze Anleitung https://www.buhl.de/meinbuero/sogehts/erste-schritte/ durchgeschaut und auch in der Forensuche gestöbert, aber ich finde leider nicht die Antwort auf meine Anfänger-Frage.


    Als Kleinunternehmer habe ich früher nur eine ganz formlose EÜR in Excel gemacht (Alle Einnahmen Minus alle Ausgaben gleich Gewinn). Aufgrund der rechtlichen Änderungen (EÜR online melden) habe ich mir nun die MB Software gekauft und verzweifele ein wenig an der Zuordnung meiner Ausgaben aus dem Bankkonto. Ich hatte bisher noch nie etwas mit "Konten" zu tun gehabt und habe keine Ahnung, ob ich das jetzt überhaupt benötige.


    Der Assistent zeigt mir nun eine Auswahl von Kategorien, aber ich finde zu vielen meiner Ausgaben nicht die richtige Bezeichnung und verstehe nicht, wo ich herausfinden kann, wie ich hier Kategorien hinzufügen kann oder ob es irgendwo eine Liste gibt, anhand derer ich meine Ausgaben richtig zuordnen kann. Ist hier "Kategorie" überhaupt das gleiche wie "Konto"?


    Für viele meiner Ausgaben finde ich keine Kategorie, die auch nur annähernd passend klingt:


    - Hostingkosten

    - berufliche Abokosten für Software, Premiummitgliedschaften, Videotraining uä

    - Büromaterial

    - Zinsen, Müllabfuhr, GEZ, Grundsteuer usw (Büro im eigenen Haus, anteilig)

    - Betriebliche Haftpflichtversicherung


    Ich hoffe, ihr seid nicht sauer wegen meiner Anfängerfrage, aber ich komme an dieser Stelle nicht weiter im Programm. Danke für eure Geduld und viele Grüße!

  • Grundsätzlich musst du Einnahmen und Ausgaben bestimmten Kategorien zuordnen, damit die Anlage EÜR zusammen mit der Anlage AVEÜR richtig ausgefüllt werden kann. Und Konten sind nichts anderes als Kategorien, nur dass hier ein Nummernsystem zur Ordnung verwendet wird.


    Zu deinen Fragen:

    - du musst erst einmal klären, ob die Kosten überhaupt sofort abzugsfähig sind oder als GWG aktiviert werden müssen. Dies ist z. B. bei den Hostingkosten und den Abokosten für Software zu prüfen, wobei für 2017 noch andere Grenzen gelten als 2018 (2017: GWG zwischen 150 und 410 Euro netto, Sammelposten zwischen 150 und 1.000 Euro netto; 2018 ist die untere Grenze 250 Euro und die obere für GWG auf 800 angehoben worden. Sammelposten bleiben bei 1.000 Euro). Dabei ist noch zu beachten, dass du pro Jahr nur GWG oder nur Sammelposten wählen kannst.

    - wenn dies geklärt ist (gilt für alles, was länger dem Geschäftsbetrieb dienen soll), kommt die Frage der Kategorie für die Ausgaben ins Spiel.

    - Hostingkosten und Kosten für Softwareabos gehören in die Wartungskosten für Hard- und Software.

    - Mitgliedschaften sind Beiträge - wird doch auch so berechnet

    - Videotraining ist Schulung

    - Büromaterial sind - wie der Name sagt - Bürokosten

    - bei dem Arbeitszimmerkosten kommt es wieder darauf an: wenn du das Arbeitszmmer zu mehr als 50% betrieblich nutzt, ist es zwingend betriebsnotwendiges Vermögen. Dann musst du das Arbeitszimmer aktivieren (--> Anlage AVEÜR!) aufgeteilt in Anteil Grund und Boden und Anteil Gebäude. Nur wenn es zwischen 10 und 50% betrieblich genutzt wird, kann es aktiviert werden, muss aber nicht. Unter 10% ist ein Ansatz nicht möglich. Ich hoffe, dass diese Frage schon geklärt wurde. Entsprechend sind ja die Kosten zu behandeln in der EÜR.

    Nur wenn das AZ aktiviert wurde, kannst du die Kosten auch voll in die EÜR buchen (Kosten des Arbeitszimmers, aufgeteilt in abziehbar und nicht abziehbar, die Kategorien/Konten sind angelegt). Wenn es nicht aktiviert ist, sammelst du die Kosten zunächst privat (denn es sind private Aufwendungen) und buchst am Jahresende den ermittelten Anteil auf Kosten Arbeitszimmer abziehbar). Bei Aktivierung musst du möglicherweise für die private Nutzung dann noch Umsatz in Höhe der Privatnutzung legen (mit Umsatzsteuer). Hier solltest du dir fachlichen Rat holen. Die Angelegenheit ist nicht trivial.

    - Betriebliche Haftpflichtversicherung geht Versicherungsaufwand.

  • Hallo nesciens, vielen Dank für die ausführliche Antwort.


    die von dir genannten Kategorien/Konten wie zB "Wartungskosten für Hard- und Software", "Bürokosten" usw. tauchen im Assistenten in der Liste gar nicht auf!


    Arbeitszimmer wurde von einem freundlichen FA Mitarbeiter bereits vor Ort geprüft. Es muss nicht aktiviert werden (daher muss ich es später nicht versteuern) und ich darf 11% der Hauskosten als Betriebsausgaben abziehen. Ich habe schon verstanden, dass ich in Wiso solche Kosten über eine "Splitbuchung" aufteilen und dann 11% davon berechnen muss. Aber wie bereits gesagt: Es gibt in dieser Liste im Assistenten keine Kategorie "Bürokosten".


    GWG sagt mir nichts, ich habe einfach immer alles, was teurer war als 1000 Euro in 5 Jahre geteilt und es dann über 5 Jahre im "Pool" abgeschrieben.

    Die Abokosten für die Software betragen 720 Euro jährlich. Ich hatte das für 2017 einfach komplett abgezogen. Das muss echt abgeschrieben werden? Also 720 auf 5 Jahre aufteilen und im nächsten Jahr wieder usw?
    Hm, kapiere ich nicht...Sorry....

  • habe ich mir nun die MB Software gekauft

    gekauft oder die 30-Tage-Testversion.

    Oft ist nämlich so, dass aufgrund der rechtlichen Änderungen frühere Excel-EÜRechner sich plötzlich mit Software anfreunden /rumschlagen müssen, welche sie durch überfrachteten Bildschirmmenüs und Klickorgien überfordert/erschlägt und Zeit stiehlt.


    Oft würde z.B. das im WISO Steuer:Sparbuch integrierte Modul EÜR völlig ausreichen.

    Es fertigt alle Anmeldungen Voranmeldungen und Erklärungen (nebst der obligatorischen Einkommensteuererklärung)

    Ruft sogar die Bankumsätze zum verbuchen ab, und hat jede Menge Buchungsvorlagen welche z.B. das Zuordnen von Büromaterial oder GEZ -Beiträge erleichtern.



  • Ich habe mir "Mein Büro 365 Plus" regulär gekauft, weil damit geworben wurde, man könne damit "ganz einfach" seine EÜR machen.

    Ganz ehrlich: Ich quäle mich damit ganz schön herum...


    Zurück zur Ausgangsfrage: Die von Ihnen genannten Kategorien tauchen in der Liste im Assistenten nicht auf. Ich finde in der Hilfe keine Liste, wie ich meine Ausgaben den wenigen Kategorien, die dort aufgeführt sind, richtig zuordnen kann.

  • Moin,

    wenn Du zu wenige Konten(Kategorien) siehst, hast Du unter Stammdaten vermutlich die Buchungsvariante 1 eingestellt Du kannst diese erweitern, indem Du auf 2 oder 3 umstellt. Lies mal dazu das Handbuch und unter Hilfe "Erste Hilfe".

  • warum suchen Sie sich nicht eine fachliche Beratung oder Buchhalterin, die Sie da unterstützt?? Die Kosten dafür sind mE niedriger als die möglichen negativen Auswirkungen bei falscher Buchführung, Steuererklärungen usw. - keine Steuerberatung ist teurer als Steuerberatung!

  • Mausko

    Stimmt, das wird die Ursache sein. Nach wie vor brauche ich als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer wirklich nur die "einfachste" Variante. Ich bräuchte neben der Abschreibung also nur eine Kategorie mit dem Namen "Betriebsausgabe" ;)

    Ich werde es mal ausprobieren und die andere Variante einstellen. Mal gucken, welche "Kategorien" mir dann angezeigt werden.


    lialia

    Aus Kostengründen. Da ich mehrere Kinder habe, arbeite ich nur Teilzeit und habe daher nur einen kleinen Gewinn. Bisher bin ich mit der formlosen EÜR gut gefahren und das FA hat nie gemeckert. Aber das geht ja nun leider nicht mehr wegen der gesetzlichen Änderung.


    Was ist denn überhaupt so schlimm daran, wenn Kosten mal versehentlich einer falschen Kategorie zugeordnet werden? Entscheidend ist doch mein Gewinn, der wird ja versteuert. Egal, ob ich x Euro für Bleistifte oder x Euro für Webhosting ausgegeben habe. Die Einnahmen werden doch um diesen Betrag gemindert und die Zuordnung zu einer Kategorie oder einer anderen Kategorie ändert nichts am Gewinn.

  • Ich bräuchte neben der Abschreibung also nur eine Kategorie mit dem Namen "Betriebsausgabe

    Da bist du aber ziemlich "schief gewickelt"! Sieh dir doch einmal die Anlage EÜR an (das amtliche Formular) - da siehst du sehr schön die Aufteilung - und diese will das Finanzamt auch sehen.

    Splitbuchungen beim Arbeitszimmer gehen hier nicht - wenn du unter 50% Nutzung bist, darfst du nur die konzedierten 11% auf abzugsfähig buchen, der Rest ist Privat. Da ist es sehr viel einfacher, die Kosten privat zu zahlen (ohne die EÜR zu belasten), am Ende des Jahres eine Aufstellung der Kosten machen und diese dann in einer Buchung in die EÜR zu übernehmen - geht sowieso über Privateinlage dann.


    Nimm dir den Rat von Bautroika zu Herzen - MB ist für dich wahrscheinlich viel zu kompliziert (zumal da einige Besonderheiten zu beachten sind) - das EÜR-Modul im WISO steuer:sparbuch ist allemal einfacher und hat alle diese Kategorien, von denen ich gesprochen habe. Und die Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärung kannst du damit auch machen und zusätzlich hast du auch für die private Einkommensteuererklärung die Daten parat. Und das alles für 35 Euro - im Abo 30 Euro im Jahr. Günstiger geht doch nicht.

  • Ohje, du hast sowas von Recht! Ich habe mir diese Anlage mal heruntergeladen und angeschaut. Stimmt, die Ausgaben sind in verschiedene Kategorien unterteilt.

    Die Kunst ist nun, seine Ausgaben so richtig einzuordnen, dass sie in der Anlage in der richtigen Zeile ankommen.


    Wenn ich auf das Steuersparbuch wechsele: Habe ich dann die Möglichkeit, die erfassten Daten zu exportieren? Ich habe schon Tage damit verbracht, mich in das Rechnungsmodul einzuarbeiten und habe schon alle Rechnungen für 2017 und 2018 mühsam in MB nacherfasst.


    Zitat von der Website von MB:


    Zitat

    Buchhaltung ohne Expertenwissen: Zahlungen ordnen Sie Kategorien zu, sodass alles automatisch korrekt verbucht wird.

  • ob ich x Euro für Bleistifte oder x Euro für Webhosting ...... Die Einnahmen werden doch um diesen Betrag gemindert

    Hallo Marianne68

    Siehst Du, damit fängt es an. Darum möchte der Fiskus ja auch nichts Excel-"gemauscheltes" mehr.

    Wo x-Bleistifte vllt. für die vielen Kinder in der Schule als Bürobedarf und der Akkuschrauber zu Weihnachten für den Mann als Kleinwerkzeug von den Erlösen als Betriebsausgaben abgezogen wurde. (Bitte jetzt nicht den Schuh anziehen. Ist nicht persönlich gemeint)

    Wenn eine Tupperware-Vertreterin den Geschäftswagen privat nutzt, muss sie Fahrtenbuch führen und den privat genutzten Teil versteuern und zum Erlös aufschlagen.

    Wenn Deine Excel-Buchhaltung bisher so aussah wie ich anhand Deiner Aussagen einschätze, geht vor lauter toitoi-Holzklopfen viel Holz zu bruch ;)



    Nachtrag:

    in das Rechnungsmodul einzuarbeiten und habe schon alle Rechnungen für 2017 und 2018 mühsam in MB nacherfasst.

    STOP... :!:


    Steuer:sparbuch hat keine Debitorenbuchhaltung (Rechnungsmodul)

    jetzt sind die Software-Experten hier gefragt .


    Mein Rat! bei MB bleiben und etwas Zeit zum einarbeiten nehmen.

  • Egal, welche Software, auch bei EÜR & Kasse (das ist die Einstiegsvariante aus dem SteuerSparbuch) sollt man wissen, was man tut, Fehler beim Eintragen kann man überall machen und die Verantwortung trägt man immer selbst.

    Mein Tipp: Crash-Kurs Mein Büro, Kurs bei der Volkshochschule oder IHK.


    Buchhalter ist eine Ausbildung, das hat Gründe.

  • Buchhalter ist eine Ausbildung, das hat Gründe.

    ok ok auch meine Meinung.

    Nur wird eben vielen Bürger seit Zeiten der sogenannten "ICH_AG" Arbeitslosenzahlen senken-Welle suggeriert, ist alles ganz einfach. Nur hier und dort die bunten Bildchen anklicken, das wars und ab damit per "Elster" zum Finanzamt. Unser Programm hat alles errechnet und in die jeweiligen Abschnitte der ganzen Formulare eingetragen.

  • OK, bei MB bleiben, danke für den rechtzeitigen Hinweis.


    Zitat

    Buchhalter ist eine Ausbildung, das hat Gründe.

    Ja, das ist richtig so und das Steuerrecht ist kompliziert.


    Aber ich dachte mir, in meinem einfachen Fall müsste ich das alleine schaffen: Keine Bilanzierung, keine doppelte BF, keine Umsatzsteuer, kein betriebliches KFZ. Nur Rechnungen an meine Kunden und ein paar Ausgaben. Als Abschreibung nur meine Hardware und dann noch mein Arbeitszimmer aber da hat die AfA sogar das FA für mich ausgerechnet.


    Zitat

    Wo x-Bleistifte vllt. für die vielen Kinder in der Schule als Bürobedarf und der Akkuschrauber zu Weihnachten für den Mann als Kleinwerkzeug von den Erlösen als Betriebsausgaben abgezogen wurde.


    Ich sehe nicht den Unterschied: Ob die Bleistifte in einer normalen Tabelle aufgeführt werden oder in einer bestimmten Zeile der Anlage EÜR - ob die Bleistifte tatsächlich im Büro verbraucht wurden oder in der Schule lässt sich alleine dadurch doch gar nicht herausfinden.


    Aber egal, das ist nun mal Gesetz und ich muss damit klarkommen. Auch wenn es sich kaum noch lohnt, wenn man jetzt auch noch die GuBD und die DSGVO berücksichtigen muss. Aber nein, ich kann ja die Experten befragen! Beauftrage ich eben einen Steuerberater und einen Fachanwalt für IT Recht und danach ist mein kleiner Gewinn aufgezehrt. Ach ja, ich kann ja ganztags arbeiten und dann meinen Gewinn erhöhen, dann lohnt es sich wieder. Muss noch meine Kids zur Adoption freigeben, dann wird alles gut. Sorry für die kleine Entgleisung, musste mal Frust ablassen ;)


    Danke fürs Zuhören und dass man hier so viele und informative Antworten bekommt! VG

  • Hallo Marianne68,


    keine Ursache. Kids sind wichtiger und es geht mit Mein Büro.

    Unser Forenkollege Burki hat ein geniales Motto (such mal nach ihm).

    Es lohnt sich, die Bedienanleitung (besonders die Kapitel "Erste Schritte") in Ruhe durchzugehen.

    Dafür empfiehlt sich der Demo-Mandant.

    Hilfen gibt es an jeder Ecke, aber es kostet eben Zeit, von alleine macht sich nichts.

    Alle, die hier Expertenstatus haben, haben mal angefangen.

    :)

  • Wenn Du Dir das EÜR Formular ansiehst und z. B. Dir Buchungsvariante 3 (die 1 und 2 kenne ich nicht) wählst, findest Du alle Konten(Kategorien) die Du benötigst.

    Hilfsweise kannst Du unter Stammdaten Finanzbuchhaltung Kontenrahmenplan alle Konten, die es in MB gibt, ansehen.

    Dort ist auch zu sehen, in welche Felder der EÜR die einzelnen Konten gebucht werden.