So sieht halt jeder, der das jeweilige Buhl-Konto nutzt, auch alle (Einkommens)Belege der anderen.
Ja, so ist es, weil das Konto Personen-bezogen ist. Das wird doch schon bei der Anmeldung deutlich:
Es ist genau wie bei der ELSTER-Anmeldung.
Das mag in vielen Fällen egal sein, aber manchmal halt nicht. Das man mit der Software bis zu 5 Steuererklärungen abgeben kann, ist ja OK, aber das alle alles den anderen offenlegen, ist dann schon grenzwertig.
Ich weiß es nicht 100%, aber man legt auf steuer:Web primär ein buhl:Konto an, welches nicht zwingend daran gekoppelt ist, daß man auch die Desktop-Software nutzt. Und im steuer:Sparbuch greift man auf ein buhl:Konto zu. Da steht nirgendwo, daß es das sein muß, das mit der Software gekoppelt ist.
Das habe ich mal bis zu der Stelle getestet, wo dann beim steuer:Abruf die Freischaltung von Buhl für den Abruf der Belege erfolgt:
Also würde ich sagen, wenn für die Tochter ein buhl:Konto angelegt wird und dieses am Rechner B in ihrem Steuerfall eingebunden wird, so sollte das insgesamt so gehen wie von Dir gewünscht.